Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. August 2010: Von Pat Wie an RotorHead
Nun, das mit der Gewaltenteilung ist auch genau der Grund warum der Frankfurter Kommentar von Giemulla und Schmid keine Rechtsprechung darstellt, sondern eine Einschätzung - zugegeben eine beachtenswerte da sie von Juristen auf dem Gebiet kommt.

Nach wie vor ist aber offen ob ein Luftsportgerät überhaupt einen Eintrag bekommt, der in Verbindung mit §23 LuftBO eine gewerbliche Nutzung untersagen könnte. Die gelebte Praxis der Behörden scheint mir ein Hinweis zu sein, dass dies nicht so ist.

"Wenn Rechtswidriges durch eine Behörde "genehmigt" wird, wird das nicht legal"

Verwaltungsrecht ist nun wirklich nicht ganz einfach zu durchschauen, aber wenn die Behörde Ihnen gegenüber in einem Verwaltungsakt eine Erklärung abgibt können Sie sich sehr wohl darauf berufen. Wenn die Behörde da etwas rechtswidriges "genehmigt" hat, kann Sie das aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen. Dadurch wird eine Handlung Ihrerseits im Vertrauen auf den Verwaltungsakt aber nicht rückwirkend zu einer ordnungswidrigen Handlung.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang