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Ja dieser Thread war mir auch bekannt und es gibt dort ja noch andere zu dem Thema. Es werden Quellen zitiert und wie diese ein Einzelner interpretiert, kann man ihm nicht vorschreiben.
Bashing wird es für mich, wenn - wie in dem verlinkten Thread geschehen - einer Behörde das Recht zu einer rechtsverbindlichen Aussage abgesprochen wird. Und das habe dann auch "...keine legalisierende Wirkung für den Halter bzw. Piloten". Möge jeder selbst über die Qualität dieser Aussage entscheiden.
@Rotorhead: Das reine zitieren juristischer Quellen ermächtigt Sie denke ich noch nicht, die Vorlage von Lufttüchtigkeitszeugnissen einzufordern....
Wie bereits geschrieben bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob für alles was nicht Annex II ist seit 2004 überhaupt noch irgenwas von gewerblich/nicht-gewerblich im Lufttüchtigkeitszeugnis steht. Also falls jemand so etwas zur Hand hat lerne ich gern etwas. Aber für die ULs kommen die ja ohnehin vom DAeC/DULV, ob da überhaupt was zu dem Thema drin steht ? Wenn nicht würde §23 LuftBO auf alle Fälle ins Leere greifen.
Und wie Herr Kondorffer geschrieben hat, fliegen und vorallem schulen zahlreich Unternehmen auf UL gewerblich und die Behörden haben dies abgenickt. Wenn das für Sie geehrter Rotorhead alles klar rechtswidrig ist und Ihnen so große Kopfschmerzen bereitet dann frage ich mich, warum Sie nicht einfach mit einem Juristen Ihrer Wahl dagegen vorgehen.
@ Max Sutter Für Ihre Forderung nach einer Vereinfachung der Part23 Fliegerei fehlt es ja unter Piloten nicht an Unterstützung. Allein der Glaube das wir Gehör finden will sich bei mir nicht so recht durchsetzen.
Zu Ihren Anmerkungen bezüglich der Praxis in der UL Fliegerei möchte ich nur sagen, dass eine ähnliche Diskussion hier im Forum ja schon mal etwas entgleist ist. Ich sehe dort auch viele Dinge in der Praxis kritisch aber mit gegenseitigen Unterstellungen UL/Motorflieger was der jeweils Andere falsch macht kommen wir nicht weiter.
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aber mit gegenseitigen Unterstellungen UL/Motorflieger was der jeweils Andere falsch macht kommen wir nicht weiter.
Ich unterstelle nichts, ich beschreibe den ist-Zustand. Dinge, welche man auf verschiedenen Plätzen gleich zu hören bekommt, sind nicht an jedem Ort gleich erfunden, sondern finden so statt, auch wenn beim Hangar- oder Fliegerklausentalk nicht alles cum grano salis zu nehmen ist. Ich habe ja auch im Prinzip nichts dagegen, nur damit man mich nicht falsch versteht. Meist sitzt ohnehin nur der als Fehlbarer Bezeichnete im Flieger, wenn es schlecht läuft (außer bei Gewicht als Ursache). Das ist bei der E-Klasse leider manchmal anders. Da sterben vier, wenn vier erwachsene Männer mit noch etwas Treibstoff an Bord in einer mit 15 % überladenen C172 am nächsten leicht ansteigenden Wald kurz nach dem Start zerschellen.
Wir haben seinerzeit im Basic Trainer (mit Ausnahme von Funk ohne Elektronik) mit dem Sixpack und Stoppuhr Notverfahren geübt, die man nach Gesetzbuch so auf einem reinen VFR-Flieger eigentlich keinesfalls üben darf. Aber das Militär darf bekanntlich alles. Insofern haben es heutige UL'S geradezu feudal. Was man halt einsehen sollte - einfach ein Verbot hinzusetzen, wo die Kiste und deren Ausrüstungen etwas Weiteres hergeben würden, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Gemacht und geübt wird es trotzdem, wenn es (in der Regel) keiner sieht.
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Also, rth, mit Kuechenjura kommen wir hier aber nicht weiter. Nicht nur, dass Sie neben Bundesrat und Bundestag noch einige Gesetzgeber vergessen haben (Laenderparlamente, EU), die LuftBo ist darueberhinaus gerade kein Gesetz, sondern ein behoerdlicher Akt, faellt also in den Bereich der Exekutive.
Aber mal weg von der rechtlichen, hin zur fliegerischen Ueberlegung. Meines Wissens gibt es 4 grosse Bereiche gewerblicher UL-Fliegerei: ###-MYBR-###Bannerschlepp Hier hat die UL-Szene ein System zur Bodenaufnahme perfektioniert. Dies hat einen enormen Sicherheitsgewinn gegenueber der Fangschlepperei zur Folge. UL sind zudem wesentlich leiser bei der Arbeit ueber besiedeltem Gebiet.
Schulung Bietet preiswerten Einstieg in Fliegerei, ist in unser aller Interesse.
Segelflugzeugschlepp Bietet das bessere Geschwindigkeitsprofil, aber weniger Zuglast.
Rundfluege Im Grundsatz geht es hier um erweiterte Platzrunden bei Oskar oder Charly Bedingungen, selten mal Delta. Ab Mike kommt eh kein Gast mehr. Faktische Ueberladung des ULs ist schwierig, da Leistungsreserven meist hoch. Die Ausbildung der UL-Piloten ist meist gar nicht uebel und im Grunde auf Ppl-n Niveau. Damit sind Rundfluege sehr gut und sicher machbar. Dazu kommt der meist gute Trainingsstand der UL-Piloten, eine direkte xirkung niedriger Stundenpreise.
Fuer den fuenften grossen Bereich, die Streckenfliegerei hingegen sind UL privat hervorragend, gewerblich aber voellig ungeeignet. Hier spielen die grossen Anforderungen an Flugplanung und Wetter etc. eine entscheidende Rolle, die gepaart mit Termin- und Rueckkehrdruck auch PPLer regelmaessig ueberfordern.
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"Die Ausbildung der UL-Piloten ist meist gar nicht uebel und im Grunde auf Ppl-n Niveau."
Ehrlich? Dann habe ich die letzten 15 Jahre Wahrnehmungsstörungen gehabt. Jedenfalls ist die Anzahl miserabler ausgebildeter ULer in meinem Erleben weit höher als der gut ausgebildeter...So nun schießt auf mich...
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Hmm, ok, ich präzisiere, die "heutige Ausbildung". Habe aber tatsächlich in meiner persönlichen Statistik noch keinen Unterschied zwischen PPler und ULer erkennen können. Wobei ich auch nicht an typischen UL-Plätzen unterwegs bin, hat vielleicht damit zu tun.
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..hm ein paar Auszüge: " Vorsicht, Du hast 121,5 reingedreht." -" Was isn das für eine Frequenz?" "Hannover Turm, was kostet bei Euch die Landung? Könnte ich jetzt landen, habe eine XXXX Mxxxx?"---"Dichte Höhe? Is det die unter den Wolken?" " Melden Sie Gegenanflug"... Landung erfolgt auf der verkehrten Bahn...wieso? " Sie sagten doch Gegenanflug"... Ich könnte die Seite voll schreiben...
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Also welcher E-flieger da ohne Fehl ist. Vor vielen Jahren, in der vor-UL-Zeit, Tatort EDDH. Es war ein wenig Verkehr im Karton, groß und klein bunt gemischt, wie das halt damals noch ging, Tower gute Workload.
D-Exxx, Hamburg Tower, was ist Ihre Position?
Hamburg Tower, xx, Position Punkt soundso
D-Exxx, da dürfen sie gar nicht sein, Ihre Höhe?
Hamburg Tower, xx, Höhe nnn Fuß
D-Exxx, diese Höhe dürfen sie da gar nicht haben ...
Wohlverstanden, ein E-Flieger aus der Gegend (zumindest dem ssspitzen Ssstein und den Nasallauten nach).
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"... die LuftBo ist darueberhinaus gerade kein Gesetz, sondern ein behoerdlicher Akt, faellt also in den Bereich der Exekutive."
Die LuftBO ist sicher kein behördlicher Akt. Das trifft lediglich auf die Durchführungsverordnungen zu. Länderparlamente habe luftrechtlich nichts zu melden.
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Na klar. Dann ¨schicken Sie mir mal das Bundestagsprotokoll, in dem Ihre LuftBO verabschiedet wurde. Meine wurde vom Bundesverkehrsminister erlassen.
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:-) Worum gings in dem Fred hier nochmal ? :-)
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Und Paragraph 31 muss in seinem LuftVG auch anders sein, fällt mir gerade auf, da ich es zufaellig am WE brauchte... ;)
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§ 31 LuftVG behandelt Aufgaben der Bundes- und Landesbehörden, nicht der Legislative (also z.B. Landesparlamente).
In § 32 LuftVG heißt es:
"(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft notwendigen Rechtsverordnungen über ..."
Darunter fällt u.a. die LuftBO. Im Klartext: Das Bundesministerium handelt hier im Auftrag des Gesetzgebers und bedarf der Zustimmung des Bundesrates, also einem Organ der Legislative. Damit ist der Erlass der LuftBO eben gerade kein behördlicher Akt.
Mir scheint, dass der Missbrauch von Luftsportgeräten durch die Jurisdiktion überprüft werden sollte. Dann wird sich klären, ob die LuftBO Rechtskraft hat. Dass sich dabei ein Richter von einem einschlägigen Kommentar beraten lässt, ist nicht ganz unwahrscheinlich.
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Dann hoffe ich mal, dass das in weiter, unbestimmter und nicht eintretender Ferne liegt.
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