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Also, rth, mit Kuechenjura kommen wir hier aber nicht weiter. Nicht nur, dass Sie neben Bundesrat und Bundestag noch einige Gesetzgeber vergessen haben (Laenderparlamente, EU), die LuftBo ist darueberhinaus gerade kein Gesetz, sondern ein behoerdlicher Akt, faellt also in den Bereich der Exekutive.
Aber mal weg von der rechtlichen, hin zur fliegerischen Ueberlegung. Meines Wissens gibt es 4 grosse Bereiche gewerblicher UL-Fliegerei: ###-MYBR-###Bannerschlepp Hier hat die UL-Szene ein System zur Bodenaufnahme perfektioniert. Dies hat einen enormen Sicherheitsgewinn gegenueber der Fangschlepperei zur Folge. UL sind zudem wesentlich leiser bei der Arbeit ueber besiedeltem Gebiet.
Schulung Bietet preiswerten Einstieg in Fliegerei, ist in unser aller Interesse.
Segelflugzeugschlepp Bietet das bessere Geschwindigkeitsprofil, aber weniger Zuglast.
Rundfluege Im Grundsatz geht es hier um erweiterte Platzrunden bei Oskar oder Charly Bedingungen, selten mal Delta. Ab Mike kommt eh kein Gast mehr. Faktische Ueberladung des ULs ist schwierig, da Leistungsreserven meist hoch. Die Ausbildung der UL-Piloten ist meist gar nicht uebel und im Grunde auf Ppl-n Niveau. Damit sind Rundfluege sehr gut und sicher machbar. Dazu kommt der meist gute Trainingsstand der UL-Piloten, eine direkte xirkung niedriger Stundenpreise.
Fuer den fuenften grossen Bereich, die Streckenfliegerei hingegen sind UL privat hervorragend, gewerblich aber voellig ungeeignet. Hier spielen die grossen Anforderungen an Flugplanung und Wetter etc. eine entscheidende Rolle, die gepaart mit Termin- und Rueckkehrdruck auch PPLer regelmaessig ueberfordern.
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"Die Ausbildung der UL-Piloten ist meist gar nicht uebel und im Grunde auf Ppl-n Niveau."
Ehrlich? Dann habe ich die letzten 15 Jahre Wahrnehmungsstörungen gehabt. Jedenfalls ist die Anzahl miserabler ausgebildeter ULer in meinem Erleben weit höher als der gut ausgebildeter...So nun schießt auf mich...
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Hmm, ok, ich präzisiere, die "heutige Ausbildung". Habe aber tatsächlich in meiner persönlichen Statistik noch keinen Unterschied zwischen PPler und ULer erkennen können. Wobei ich auch nicht an typischen UL-Plätzen unterwegs bin, hat vielleicht damit zu tun.
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..hm ein paar Auszüge: " Vorsicht, Du hast 121,5 reingedreht." -" Was isn das für eine Frequenz?" "Hannover Turm, was kostet bei Euch die Landung? Könnte ich jetzt landen, habe eine XXXX Mxxxx?"---"Dichte Höhe? Is det die unter den Wolken?" " Melden Sie Gegenanflug"... Landung erfolgt auf der verkehrten Bahn...wieso? " Sie sagten doch Gegenanflug"... Ich könnte die Seite voll schreiben...
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Also welcher E-flieger da ohne Fehl ist. Vor vielen Jahren, in der vor-UL-Zeit, Tatort EDDH. Es war ein wenig Verkehr im Karton, groß und klein bunt gemischt, wie das halt damals noch ging, Tower gute Workload.
D-Exxx, Hamburg Tower, was ist Ihre Position?
Hamburg Tower, xx, Position Punkt soundso
D-Exxx, da dürfen sie gar nicht sein, Ihre Höhe?
Hamburg Tower, xx, Höhe nnn Fuß
D-Exxx, diese Höhe dürfen sie da gar nicht haben ...
Wohlverstanden, ein E-Flieger aus der Gegend (zumindest dem ssspitzen Ssstein und den Nasallauten nach).
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"... die LuftBo ist darueberhinaus gerade kein Gesetz, sondern ein behoerdlicher Akt, faellt also in den Bereich der Exekutive."
Die LuftBO ist sicher kein behördlicher Akt. Das trifft lediglich auf die Durchführungsverordnungen zu. Länderparlamente habe luftrechtlich nichts zu melden.
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Na klar. Dann ¨schicken Sie mir mal das Bundestagsprotokoll, in dem Ihre LuftBO verabschiedet wurde. Meine wurde vom Bundesverkehrsminister erlassen.
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:-) Worum gings in dem Fred hier nochmal ? :-)
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Und Paragraph 31 muss in seinem LuftVG auch anders sein, fällt mir gerade auf, da ich es zufaellig am WE brauchte... ;)
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§ 31 LuftVG behandelt Aufgaben der Bundes- und Landesbehörden, nicht der Legislative (also z.B. Landesparlamente).
In § 32 LuftVG heißt es:
"(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft notwendigen Rechtsverordnungen über ..."
Darunter fällt u.a. die LuftBO. Im Klartext: Das Bundesministerium handelt hier im Auftrag des Gesetzgebers und bedarf der Zustimmung des Bundesrates, also einem Organ der Legislative. Damit ist der Erlass der LuftBO eben gerade kein behördlicher Akt.
Mir scheint, dass der Missbrauch von Luftsportgeräten durch die Jurisdiktion überprüft werden sollte. Dann wird sich klären, ob die LuftBO Rechtskraft hat. Dass sich dabei ein Richter von einem einschlägigen Kommentar beraten lässt, ist nicht ganz unwahrscheinlich.
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Dann hoffe ich mal, dass das in weiter, unbestimmter und nicht eintretender Ferne liegt.
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