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5. Juni 2010: Von Udo S. an Stefan Jaudas
mineralölsteuern sind wie der name es schon sagt, weniger vom raffinierungsgrad abhängig als von der herkunft (mineralöl, shcnapsbrennerei oder autogas).

also von wegen flugbenzin oder kerosin - verbreiten sie hier nicht weiter journalistische gerüchte .... die können auch lesen.

(würden sie im umkehrschluss behaupten, wenn ich kerosin tank, soll ich automatisch steuerbefreiung erhalten? arbeiten sie für thielert?)
5. Juni 2010: Von Stefan Jaudas an Udo S.
... ich habe jetzt absolut keine Ahnung, auf welchen Zeh ich Ihnen getreten sein könnte. Und nein, ich arbeite nicht für Tielert, und auch nicht für Diamond. Wie kommen Sie denn auf dieses schmale Brett? Wie wärs denn mit einem allgemein verständlichen Beitrag? Naja, was solls.

Zitat Energiesteuergesetz:
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
(2) Flugbenzin der Unterposition 2710 11 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
1. für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt,
2. bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Nummer 1 sowie
3. bei der Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen.
Zitat Ende.

Sie werden sicher zustimmen, dass die Menge an Avgas, die gewerblich verbannt wird, ausgesprochen gering ist im Vergleich zum gewerblich verbrannten Kerosin. Und die Leute, die Kerosin nicht-gewerblich verbrennen (z.B. mit Motoren von Thielert, Diamond & Co.) steuerlich gesehen genausogut Benzin verheizen könnten.

Selber verfliege ich Auto-Super nach EN (Rotax sei dank). Aber immer wieder ist die ungläubige Reaktion erstaunlich, wenn man einem ahnungslosen Fußgänger erklärt, dass der Sprit der "Hobbypiloten" voll versteuert ist - und der Sprit, der selbigen Fußgänger nach Malle (und noch weiter weg) bringt, eben nicht.
5. Juni 2010: Von Udo S. an Stefan Jaudas
sorry, sie sind mir auf keinen zeh getreten, aber nun nochmal "allgemein verständlich" formuliert:

"Wohingegen Flugbenzin ja bekanntermaßen voll besteuert ist."

ist nicht korrekt, sie haben die gesetzeslage selbst zitiert wo ganz klar drinsteht, dass flugbenzin und kerosin in der gleichen steuerbefreiung drin stehn (oder auch entsprechend bei nichtzutreffen eben ausgeschlossen sind)

also verwirren sie nicht die paar journalisten, die gewillt sind dieses "fachforum" zu lesen, sonst denken die, wir wären alle Ihrer meinung. (die mengenmäßig halbwegs zutrifft, aber auf keinen fall causal)

und zu ihrer statistik, dass sie mehr steuerfreie malle-touristen kennen als steuerfreie avgas-tanker: ich selber kenn mehr avgas-steuersparer unternhemer persönlich, als kerosin-steuersparer, und das nicht nur, weil die meisten kerosin-affinen touristik firmen AG's sind (also per se keine natürlichen personen).

ähnlich verhält es sich mit auto-benzin-fahrer und lkw-diesel-fahrer: der treibstoff hat keine schuld daran, dass internationale speditionen sich das heizöl steuermindernd betanken - es ist oft sogar die gleiche tankstelle, die diesel für beide parteien liefert, also kann der treibstoff gar nicht differenziert oder gar als sündenbock dargestellt werden.

war also nicht bös gemeint, sondern nur ein kleiner hinweis darauf, dass wenn man schon mit fingerzeig auf unkorrekte journalisten deutet, es selbst mit den details ruhig etwas genauer nehmen darf.

fliegerische grüße,
udo

PS: die unterstellung dass sie zur diesel-lobby gehören sollte sie schmunzeln lassen, wir wissen dass es in unserem weltmeister-auto-diesel-land zu wenige von dieser fraktion gibt. einerseits, und andererseits ihnen die augen öffnen, dass gerade dafür auch steuern gezahlt werden, um zu betonen dass das von ihnen zitierte gesetz auf jedenfall anwendung findet, so wie sie es (das gesetz) zitiert haben, und nicht nach gutdünken oder stammhausparolen. ausnahmen sind natürlich die noch anhängigen traurigen gerichtsprozesse, die hoffentlich bald alle korrekt beschieden werden.
6. Juni 2010: Von Stefan Jaudas an Udo S.
... OK ... ;-)

Das waren noch Zeiten (vor meiner Zeit, also kenne ich das nur aus Erzählungen), als gemeinnützige Vereine (vom Roten Kreuz über Motorsportler bis hin zur Fliegerei) sich für ihren Sprit ein Steuerlager einrichten konnten, und per Verbauchsbuch für den Vereinszweck mineralölsteuerfrei tanken durften. Damals war die Mineralölsteuer aber noch ein Bruchteil dessen, was sie heute ist ...
8. Juni 2010: Von  an Udo S.
Sie dürfen eines nicht vermischen, wenn Sie immer nur undifferenziert von Steuerbefreiung reden:

Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer!!!

Von welcher Steuer wird denn im oben genannten Zitat geredet?

Das Fliegen mit einem Zollerlaubnisschein für deren Inhaber entspricht dem "TAX FREE"-Zeichen beim Einkauf im Supermarkt. Also man erhält lediglich den Mehrwertsteueranteil zurück.
Von Mineralölsteuer steht da meilenweit gar nichts.

Im Übrigen stimmt es zwar, das auch das Flugbenzin im Gesetzestext mit drinsteht, aber bitte! - Es gelten die Steuerbefreiung nur für gewerblich betriebene Lfz und das können Lfz mit Turbine oder "Kolbenschüttler" sein.

Die Gewerblichkeit ist dabei das Maß der Dinge und nicht die Spritart. Daher ist der Anteil der reinen AvGas-Flieger vgl. mit den gewerblichen Kerosintankern zu vernachlässigen, was das Steueraufkommen betrifft.

Die Problematik in den Medien ist doch ganz einfach:
1. Der oben beschiebene Unterschied zwischen gwerblich und nichtgewerblich erfolgt NICHT!
2. Der oben beschiebene Unterschied zwischen Mineralöl- und Mehrwertsteuer erfolgt NICHT!
3. Die Tatsache, dass nicht die Allgemeine (Privat-) Luftfahrt keine Steuern zahl sondern die großen Linien mit den Touristen-Bombern NICHTS zahlen, DAS wird nicht richtig gestellt!

Grüße,
TS
8. Juni 2010: Von Juergen Baumgart an 
...genau! Habe noch nie was von steuerfreiem FlugKEROSIN gehört.
Viele Leute wissen natürlich nicht, welches Flugzeug mit welchem Treibstoff fliegt und wer (viel) Steuern zahlt und wer nicht.
Aber seit dem Aufkleber "Ich fahre Flugbenzin - steuerfrei"
wird doch mit schöner Wiederkehr die Blickrichtung u.a. mit solchen Beiträgen eher in Richtung des reichen "Herrn X" gelenkt, der sich ein teures Flugzeug leisten kann und dann angeblich auch noch im Gegensatz zu "Autofahrer Y" seinen Sprit steuerfrei bekommt. Auch bei mir fragten schonmal Rundflug-Passagiere, warum denn so ein Rundflug nicht billiger wäre, wir würden doch steuerfreies Benzin bekommen !
30. Juni 2010: Von  an Udo S.
Hallo Joyflight,

so richtig will mir der Unterschied zwischen gewerblicher und privater Fliegerei noch nicht so ganz aufgehen, vor allem nicht bei der Nutzung der eigenen Maschine zur unternehmerischen Tätigkeit. Wo ist da die Grenze bzw. gibt's da ein verständliches Regelwerk? Ich fliege zwar keine tausende von Stunden im Jahr zu (eigenen) geschäftlichen Zwecken, aber einige Stunden kommen da schon zusammen. Bisher habe ich mit meinem zuständigen Finanzamt die Regelung getroffen, daß zur Reisekostenberechnung für den Unternehmer die (dort einmal erklärten) Cost Reports aus Jeppesen Flight Star anerkannt werden. Die liegen bei unserer Arrow bei ca. 210 €/h. Sexy vor Allem: Kein extra Aufwand nötig, da Abfallprodukt der eh notwendigen Flugplanung. Der zuständige Finanzbeamte gab sich zufrieden mit der nachvollziehbaren und transparenten Kostenberechnung und nickte ab. Wenn jetzt natürlich noch eine (wenn auch temporäre oder fallbeschränkte) Steuerbefreiung auf den Sprit möglich wäre....

Viele Grüße,

HB
3. Juli 2010: Von Udo S. an 
Hallo hba,

auch wenn wir vom "soeben im TV" etwas abweichen

für mich klingt der Unterschied nach deutscher Auslegung schon klar und eindeutig:
- gewerblich fliegt, wer damit Geld verdient (z B Tickets verkauft, und ein Luftfahrtunternehmen hat)
- wenn ich zu einem Geschäftstermin mit dem Jaguar fahre, verlange ich auch nicht wie selbstverständlich die Mineralölsteuerfreiheit (vor allem nicht im Inland)

Die "Rechtslupe" sagt mit 17. Februar 2010, dass noch Gerichtsurteile ausstehen.
Die Problematik wird wohl eher auf europäischer Ebene ausstehen, da international die Sache differenzierter gesehen wird (also der Begriff "kommerzieller Einsatz" verschieden ausgelegt wird):

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/besteuerung-von-flugbenzin-316429

Ich dachte schon von Musterprozessen (deutsche Ebene) gehört zu haben, kann aber gerade nichts mehr finden.

fliegerische Grüße,
Udo
5. Juli 2010: Von  an Udo S.
Das Thema ist nach dem letzten PUF-Beitrag aus ganz neuer Sicht zu sehen. Wenn die USA AVGAS verbieted, werden wir das in Europa schnell merken.

Was glaubt ihr, wie lange es noch dauert, bis in USA 100LL vom Markt genommen wird? 3 Jahre, 5 Jahre, 6 Monate? Wenn dies passiert, wäre der wirschftliche Schaden für die GA schrecklich und würde dann ganz schnell nach Europa rüberschwappten. Alle C340, C414, c421, Beech Duke, Malibu, Beech Baron, SR22 GT, Piper Navajo, Piper Seneca II-V sind fraglich, meine Aerostar wäre dann eine Hangar Queen und kommt ins Museum.

Wollen wir hoffen, das es noch lange dauert bzw. der Peis nichz nach oben schiesst bzw. die Scheden machen einenneuen Sprit für genau diese Motoren, mit etwa 10-15 % Leistungsverust könnte ich leben, solande der Spritpreis ca 2.50 pro Liter bleibt.
5. Juli 2010: Von Juergen Baumgart an 
War nicht mal die Rede davon, daß es irgendwann eine Global-Mogas-Zulassung für alle Lycomings geben soll ?

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