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8. Juni 2010: Von  an Udo S.
Sie dürfen eines nicht vermischen, wenn Sie immer nur undifferenziert von Steuerbefreiung reden:

Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer!!!

Von welcher Steuer wird denn im oben genannten Zitat geredet?

Das Fliegen mit einem Zollerlaubnisschein für deren Inhaber entspricht dem "TAX FREE"-Zeichen beim Einkauf im Supermarkt. Also man erhält lediglich den Mehrwertsteueranteil zurück.
Von Mineralölsteuer steht da meilenweit gar nichts.

Im Übrigen stimmt es zwar, das auch das Flugbenzin im Gesetzestext mit drinsteht, aber bitte! - Es gelten die Steuerbefreiung nur für gewerblich betriebene Lfz und das können Lfz mit Turbine oder "Kolbenschüttler" sein.

Die Gewerblichkeit ist dabei das Maß der Dinge und nicht die Spritart. Daher ist der Anteil der reinen AvGas-Flieger vgl. mit den gewerblichen Kerosintankern zu vernachlässigen, was das Steueraufkommen betrifft.

Die Problematik in den Medien ist doch ganz einfach:
1. Der oben beschiebene Unterschied zwischen gwerblich und nichtgewerblich erfolgt NICHT!
2. Der oben beschiebene Unterschied zwischen Mineralöl- und Mehrwertsteuer erfolgt NICHT!
3. Die Tatsache, dass nicht die Allgemeine (Privat-) Luftfahrt keine Steuern zahl sondern die großen Linien mit den Touristen-Bombern NICHTS zahlen, DAS wird nicht richtig gestellt!

Grüße,
TS
8. Juni 2010: Von Juergen Baumgart an 
...genau! Habe noch nie was von steuerfreiem FlugKEROSIN gehört.
Viele Leute wissen natürlich nicht, welches Flugzeug mit welchem Treibstoff fliegt und wer (viel) Steuern zahlt und wer nicht.
Aber seit dem Aufkleber "Ich fahre Flugbenzin - steuerfrei"
wird doch mit schöner Wiederkehr die Blickrichtung u.a. mit solchen Beiträgen eher in Richtung des reichen "Herrn X" gelenkt, der sich ein teures Flugzeug leisten kann und dann angeblich auch noch im Gegensatz zu "Autofahrer Y" seinen Sprit steuerfrei bekommt. Auch bei mir fragten schonmal Rundflug-Passagiere, warum denn so ein Rundflug nicht billiger wäre, wir würden doch steuerfreies Benzin bekommen !

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