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30 Beiträge Seite 1 von 2

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17. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Gustav HOLDOSI
Bei allem Verständnis für Vorschriften. Haben Sie sich einmal überlegt was passiert, wenn Sie den Feuerlöscher im Flug auslösen? Ich glaube nicht, dass Sie da Freude haben. Am Boden bei einem Motorbrand wäre er wohl eher einzusetzen. Da ist aber der Flugplatzhalter besser ausgerüstet. Diese Vorschrift hilft nur "Gloria" und Co.
17. Januar 2010: Von Albrecht Sieber an Jochen Keltsch
Wenn es, wie bei mir (Bücker 131, PA18) technische Schwierigkeiten oder keinen Platz im Cockpit gibt kann man eine Ausnahmegenehmigung beim LBA beantragen. Im Gegensatz zum ELT bekommt man diese Ausnahmegenehmigung ohne Zeitlimit. Das Ganze ist kostenlos und auch nicht mehr Aufwand als sinnlos im Forum zu posten.
17. Januar 2010: Von reiner jäger an Albrecht Sieber
So Sinnlos sind die Posts doch gar nicht. Andernfalls hätten Sie ja nicht zornig über die Posts geschrieben, wie praktisch das zu handhaben ist
17. Januar 2010: Von Max Sutter an Albrecht Sieber
Man kann doch davon ausgehen, dass in einem E-Klasse-Flugzeug (von der M-Klasse ganz zu schweigen) unter 1200 kg MTOM nur in wenigen Mustern Platz genug da ist, um einen Handfeuerlöscher (wieviel Liter sollen es denn sein? - die Vorschrift ist in diesem Punkt offenbar nicht einmal definiert) so zu integrieren, dass er den Einbaubedingungen auch genügt.

Ich nehme an, so ein Befestigungspunkt müsste a) leicht und ohne Ausbau von Teilen (z.B. Verkleidung oder Sitzkissen) zugänglich sein, und vor allem, er müsste so mit der Struktur verbunden sein, dass der Feuerlöscher bei den erlaubten Verzögerungen nach Part 23 (cs23) nicht zum Geschoss bzw. zur Gefahr für die Insaßen wird. Wenn man dann noch postuliert, dass der Besatzungs- und Passagierkomfort nicht leiden darf unter dem Trumm, dann stellt man schnell fest, dass das bei Fliegern um eine Tonne +-, welche das Gros der allgemeinen Leichtluftflotte bilden, meist nicht zu schaffen ist. Anders sieht es bei Neukonstruktionen und bei Fliegern ab 1,5 Tonnen aus. Bei ersteren kann sich der Konstrukteur entsprechend vorsehen, und in den andern hat es in der Regel den nötigen Platz.
18. Januar 2010: Von Albrecht Sieber an Max Sutter
Das sehe ich auch so. Insbesondere muss der Feuerlöscher vom Piloten leicht erreichbar sein, sonst sind ja sogar zwei gefordert. Konsequenz: Ausnahmegenehmigung beantragen.
18. Januar 2010: Von Max Sutter an Albrecht Sieber
Es ist ein alter Grundsatz, dass wenn die Ausnahme zur Regel zu werden droht, man auch das Gesetz bzw. die Vorschrift etwas griffiger und zutreffender formulieren könnte. Denn bevor eine Behörde sowas von sich gibt, hat sie sich in der Regel an den Tatsachen schlau zu machen, soweit es nicht um Maßnahmen auf Stufe Emergency handelt. Sowas kann ich hier nicht ausmachen.
19. Januar 2010: Von  an Max Sutter
Tja,

wieder so ein Aufreger...

Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?

Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.

Und für den Fall der Pitts gilt schlicht:

Zitat:###-MYBR-###---------------------------
28
Ausnahmegenehmigungen

(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen einmalige
Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der § 8 Nummer 2, § 16, § 17, § 18, §19, § 20, § 24, § 25, § 26, § 27 für einen Zeitraum von längstens sechs Monaten erteilen.

(2) Die Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 8 Nummer 2 kann über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus gewährt werden, wenn sich das Luftfahrt-Bundesamt
von der Notwendigkeit überzeugt hat
.

(3) Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.[/quote]
--------------------------

Für die PItts ist das ja wohl eindeutig!
Für alle anderen: die haben ja die Möglichkeit, dem LBA das Weglassen plausible zu machen. Es ist also nicht so, dass ein Löscher auf biegen und brechen ins Flugzeug muss!

Auskunft meines LTB am Flugplatz:
Die Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich kein Problem und kann mit einem formlosen Schreiben beantragt werden.
Kleiner Wermutstropfen: Bearbeitungszeit z.Zt. 6 Monate


Grüße
TS
19. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Gründlich wie immer, Chapeau!

Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.

Wenn wir uns drauf verständigen können, dass die Befestigung der roten Bombe nur Sinn macht, wenn sie auch vom Pilotensitz (nämlich wenn der allein an Bord ist) aus ohne extreme und die Stabilität des Fluges gefährdende Verrenkungen oder gar Durchstieg nach hinten zu erreichen ist, dann würde es mich schon interessieren, wo Du da was befestigen willst in der C172. Ich setze mal den überwiegenden Fall voraus, nämlich dass der Flieger auch zum Schulen verwendet wird. Dann wird der rechte Vordersitz benötigt, und auch der Fußraum darf nicht durch große Objekte behindert werden.

Hast Du bei Deinen Recherchen auch etwas über die Beschaffenheit des Feuerlöschers herausgefunden (z.B. Mindestinhalt, Art und Luftfahrtzulassung des Inhaltes, Zulassung der Befestigung, Farbe, Schriftgröße des Warnhinweises, Häufigkeit der Nachprüfung etc., also alles was das LBA halt so reguliert?)
19. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?

Das ist natürlich ein Vorwurf. Ja ich habe. Kostprobe gefällig?

Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung fürLuftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert wurde, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:

Noch Fragen? Auf Anhieb alles verstanden?
19. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
Hallo herr Sutter

In ner c172 hab ich schon einige Löscher gesehen..die passen da zwischen die Vordersitze und den Kraftstoffhahn...
anforderungen sind zb HALON,Luftfahrtzulassung..ich glaube 1 oder 2Kg da gabs meines wissens ein Rundschreiben oder NFL die darauf bezug nahm...aber ausm Stehgreif fällt mir grad die quelle nicht ein..
Ich jedenfalls werde eine "Ausnahmegenehmigung" beantragen..weil ich keinen Löscher brauchen kann..(mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab)

Übrigens Interessant ist das man soetwas via LuftBO regelt..die hat laut aussage des LBA nämlich keinen einfluß auf die Lufttüchtigkeit..
19. Januar 2010: Von Max Sutter an M Schnell
mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab

Sagen wir es doch auf Deutsch: Behördlich geförderter Schwachsinn, der a) Geld kostet (unser Geld!) und b) in der Mehrzahl der Fälle nix bringt, außer Mehrgewicht.

Die Franzosen haben mal definiert "Gouverner, c'est prévoir". Aber das gilt wohl nur für Frankreich.
19. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
sie sprechen mir aus der Seele...vorallem die dinger kosten auch wieder 3-400euro..
20. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Albrecht Sieber
Hat sich schon einmal ein Fachmann Gedanken darüber gemacht, was wirklich passiert, wenn ein Feuerlöscher im Flug eingesetzt wird? Meiner Meinung würde das fatal enden. Der Pilot wäre nicht mehr in der Lage das Flugzeug zu steúern! Liegen hier im Forum darüber Erkenntnisse vor?
Vor Jahren hatten wir einen Fall, bei dem ein Feuerlöscher in der geschlossenen Kabine, Gott sei Dank noch am Boden, versehentlich los ging. Der Pilot konnte sich nur mühsam aus der Kabine befreien, hatte einen starken Hustenanfall und lag dann lange benommen neben dem Flugzeug im Gras.
Auch frage ich mich, welchen Art von Brand hier bekämpft werden soll? Ein Kabelbrand, der ätzende Dämpfe abgibt ist wohl nur durch ziehen der Sicherung schnell zu bekämpfen. Ein Feuerlöscher hilft hier nicht! Ein Motorbrand kann wohl auch kaum im Flug mit dem Kabinenfeuerlöscher bekämpft werden, hier hilft nur sofort Brandhahn zu und den Hebel auf ganz laut. Meiner Meinung gaukeln hier Bürokraten eine vermeintliche Sicherheit vor, die möglicherweise hoch gefährlich ist.
Gerne lasse ich mich überzeugen, wenn ich hier falsch liegen sollte :).
20. Januar 2010: Von M Schnell an Jochen Keltsch
Wird schon seinen Grund haben warum Halon nur noch in der Luftfahrt erlaubt ist...zu Risiken und nebenwirkungen fragen sie ihre Örtliche Feuerwehr
20. Januar 2010: Von Max Sutter an Jochen Keltsch
So naheliegend der Gedanke ist, muss man wohl einräumen, dass die Verantwortlichen für den Erlass wohl kaum an diesen Aspekt gar nicht gedacht haben können. Das ist das Argument schlechthin, das dieser Vorschrift zumindest in den beengten Platzverhältnissen von Part-23-Flugzeugen den Garaus machen sollte, denn es nützt wirklich nichts, ein Feuer an Bord zu löschen, wenn die Besatzung danach entweder nichts mehr sieht vor lauter Schaum oder Staub, oder ob sie bewusstlos wird durch Feuerlöschgase.

Selbst von den wenigen dokumentierten Vorfällen eines erfolgreichen Feuerlöschereinsatzes in Verkehrsflugzeugen wird immer von sehr starken Nebenwirkungen auf Besatzung und Passagiere berichtet, obschon dort das verfügbare Luftvolumen noch vergleichsweise riesengroß ist. Da schließt sich die Frage an, ob es überhaupt weltweit wenigstens einen dokumentierten erfolgreichen Einsatz eines Feuerlöschers an Bord eines Part 23-Flugzeuges gibt.

Auch im Auto ist schließlich der Feuerlöscher nicht dazu vorgesehen, bei geschlossenen Fenstern im Innenraum einen Brand zu löschen, sondern man hält sofort an, stürzt sich aus dem Fahrzeug, holt - soweit mit kalkulierbarem Risiko noch möglich - den Feuerlöscher aus seinem Befestigungspunkt und versucht das Feuer zu löschen. Und das sicher nicht vom geschlossenen Innenraum aus ...

Aus nahe liegenden Gründen ist diese Vorgehensweise aber in einem sich in der Luft befindlichen Flugzeug nicht möglich, und da ändert sich nichts daran, wenn solche Vorschriften vom LBA mit einem automotiven Ansatz im Hinterkopf auf die Welt gesetzt werden.
20. Januar 2010: Von Ralf Kahl an M Schnell
Hallo zusammen,

ich habe bis jetzt mit Interesse diese Diskussion verfolgt. Der häufige Hinweis auf den fehlenden Feuerlöschzwang in Kraftfahrzeugen kann man sicherlich mit dem auch schon erwähnten Argument entkräften, dass man so ein Fahrzeug im Brandfall relativ schnell anhalten und verlassen kann.
Natürlich kann man ein Flugzeug in der Luft auch verlassen ... es dauert nur länger, bis die Füße wieder auf festem Boden stehen. Dann - wie beim Auto - von außen löschen dürfte in Ermangelung der nötigen Laufgeschwindigkeit auch nicht ganz einfach sein.
Brennt ein Auto und es ist kein Feuerlöscher vorhanden, so kann man sich das i. d. R. mit weinendem Auge von AUSSEN ansehen. Im Flugzeug während des Fluges jedoch ...

Prinzipiell finde ich die Forderung nach einem Feuerlöscher an Bord nicht verfehlt. Bei uns im Verein wurden die Maschinen (soweit es ging) schon vor Jahren damit ausgerüstet.
Es wurde in einem Posting argumentiert, dass bei einem Motorbrand auf dem Boden der Flugplatzbetreiber sicherlich den effektiveren (weil voluminöseren) Feuerlöscher hat. Stimmt. Dieser basiert aber in der Regel auf Pulver- oder Schaumbasis, während der in der Maschine auf Halonbasis funktioniert.
Geht man davon aus, dass der Brand (meist Vergaserbrand beim Anlassen) schnell erkannt wird, genügt die geringe Menge des internen Löschers aus, um den Brand zu bekämpfen. Vorteil: Kein aufwändiges Reinigen des Motorraumes und vor allem auch des Motors (wie nach dem Einsatz von anderen Löschern zwingend erforderlich), wobei vor allem die Kosten für letzteres deutlich über den Anschaffungspreis des internen Löschers hinaus gehen dürfte.
Wenn es in der Luft hart auf hart kommt, wird man sich sicherlich überlegen, ob man lieber den Löscher einsetzt, oder ein paar Brathändl bekommt, wobei es bei den "kleinen" E-Maschinen sicherlich möglich ist, nach erfolgtem Einsatz die Luft durch Öffnen des Fensters oder spaltweisen Öffnung der Tür wieder zu verbessern.
Selbstverständlich kann ich den Unmut verstehen, wenn jedes Flugzeug OHNE AUSNAHME mit einem Feuerlöscher ausgerüstet werden müsste. Ausnahmen sind aber ausdrücklich gestattet!
De facto ändert sich also doch gar nicht so viel: Wer - aus was für Gründen auch immer - keinen Feuerlöscher an Bord nehmen möchte oder kann, der kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ich denke, es sollte sich jeder fragen, ob so ein Stückchen Sicherheit nicht die 400 € wert ist.

Mit freundlichen Grüßen ...

Ralf Kahl
20. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,


Es ist für den Einsatz in Luftfahrzeug "Führerräumen" ausschließlich HALON Zugelassen
20. Januar 2010: Von Max Sutter an M Schnell
Marco Scheuerlein,

Hat man einen Feuerlöscher dabei, da kann man es sich wenigstens noch überlegen, welchen Tod man sterben will, nur das "ob" ist wohl schon geklärt. Lesen Sie einmal nach, was Halon in hoher Konzentration (die bei einem Einsatz in einem einmot-Cockpöit wohl als zwangsläufige Folge auftritt) so tolles holt. Im Zweifelsfall auch die Warnhinweise auf den Halonlöschern lesen, man lässt sie dann vielleicht ganz von selbst am Boden.
20. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
ups....ich weiß, ich weiß...ich hab wieder mal nur die hälfte Gelesen ;-) vergessen Sie mein letztes Posting einfach ;-)

Mfg: SF23
20. Januar 2010: Von M Schnell an Ralf Kahl
Kaufen Sie sich nen Rettungsschirm,da hamse mehr von...was glauben Sie was Sie mit nem 1Kg Löscher ausrichten können??
Wenn jemand meint er will sich was gutes tun,dann sollte das ERLAUBT sein..aber den Aufwand der zzt. betrieben wird ist gelinde gesagt Schmarrn....
Denn: wenn die Flammen eines Motorbrandes im Flug erstmal mit ihrem Löscher erreichbar sind,dann haben dürfte ihre Frontscheibe durch die Hitze bereits "Geschichte" sein...
schauen Sie sich mal die Zeitungsbilder des Brandanschlages von Fürsty an...da iss nimmer viel übrig vom "Plastik" Flieger....
20. Januar 2010: Von Ralf Kahl an M Schnell
Sehr geehrter Herr Scheuerlein,

ich kann Ihnen nur beipflichten ... tritt ein Motorbrand während des Fluges auf, sollte man, wenn man den Brand nicht unter Kontrolle bekommt, schnellstens zusehen, die Maschine auf den Boden zu bekommen. Da hilft mir ein Löscher in der Kabine nun mal gar nichts. Ich pflichte Ihnen auch bei, was Ihre Aussage bzgl. der verbleibenden Reste der Plastikflieger angeht - das gleiche gilt bei entsprechenden Temperaturen übrigens auch für die fliegenden Alu-Dosen (Anmerkung: Ich fliege eh lieber letztere).

Wie gesagt, kann ich auch viele Gegenargumente und den allgemeinen Unmut nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, sind polemische Äußerungen ohne faktischen Hintergrund, die ohne triftigen Grund erst einmal alles negieren unter dem Motto: "So ein Ding bringt doch eh nichts, es ist im Gegenteil sogar noch gefährlich und außerdem ist das alles doch sowieso wieder nur eine hirnrissige Idee von irgendwelchen Sesselpupern und somit komplett an der Realität vorbei ..."

Selbstverständlich ist diese neue Vorschrift lästig, da stimme ich voll und ganz zu. Unzweifelhaft kann der Einbau - wie im Beispiel mit der Pitts - gefährlich oder aufgrund der Platzverhältnisse in den Maschinen nicht möglich sein. Aber eben dafür gibt es ja die Möglichkeit der Ausnahmen.

Selbstverständlich kann man dutzende von Argumenten gegen den Einbau eines Feuerlöschers benennen oder konstruieren. Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, dass es eben auch Argumente für die Installation eines Feuerlöschers gibt.
Wir hatten am Platz einmal den in meinem ersten Posting geschilderten Fall, dass ein Vergaserbrand während des Startvorganges entstanden ist. Dieser konnte eben mit dem internen Löscher schnell und effizient und vor allem ohne hohe Folgekosten gelöscht werden. Allein dafür hat sich die Anschaffung des Löschers gelohnt.

Eine weitere Betrachtungsweise sehe ich auch darin, dass es sicherlich genügend Piloten gibt (ohne jemandem zu nahe treten zu wollen), die sich über diese Thematik bisher wenige oder keine Gedanken gemacht haben. Etwas überspitzt gesagt - wie beim Autofahren. Wozu ein Löscher? Ein Vorteil hat diese neue Verordnung zumindest aus meiner Sicht: Es setzen sich jetzt viel mehr Piloten mit diesem Thema auseinander und wer für sich selbst erkennt, dass ein Einbau nicht erfolgen kann, der kann sich davon befreien lassen.

Mit freundlichen Grüßen ...

Ralf Kahl
21. Januar 2010: Von Juergen Baumgart an Ralf Kahl
...aha, befreien lassen...
...wieviel Euro kostet das dann ? 50? 100?

Und als Nächstes dann die Befreiung von Airbag, ABS und was man sonst noch alles in so'n Flieger zur Sicherheit reinpacken könnte ?
Auch wieder jeweils für 100 Euro?
Da brauchen wir bald nicht mehr fliegen... geht das ganze Geld für Ausnahmegenehmigungen drauf...
Und die Zeit für's Ausfüllen von derartigen Formalitäten....


Meine Meinung ebenfalls: Wir haben genug Vorschriften, ich möchte nicht mal EINE EINZIGE mehr dazu. Aber viele blödsinnige können wieder weg..
Wenn die Leute was für ihre Sicherheit tun wollen, dann sollen sie zuerst mal Handlungsabläufe üben (was tun bei Vergaserbrand am Boden oder bei Motorbrand in der Luft oder bei Elektrik-Schmorgeruch). Diese Verfahren beherrschen wahrscheinl. nicht mal 50% ...
21. Januar 2010: Von M Schnell an Ralf Kahl
Beitrag vom Autor gelöscht
21. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Juergen Baumgart
Sehr geehrter Herr Baumgart, ich kann Ihnen voll und ganz zustimmen. Ergänzend möchte ich noch behaupten, dass der Feuerlöscher im Klein-Flugzeug hoch gefährlich ist. Bei Benutzung im Fluge ist der gefürchtete harte Aufschlag vorprogrammiert. Das sollte jeder Flugzeugführer wissen.
21. Januar 2010: Von  an M Schnell
es muß aber auch einen führersitz im führerraum geben! ansonsten ist es kein luftfahrzeug!

mfg
ingo fuhrmeister

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