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Eine solche Genehmigung erfolgt normalerweise zunächst befristet, um z.B. nach 1 Jahr zu sehen, ob es Probleme gibt oder Änderungen / Ergänzungen zum Betriebsablauf zu machen. Leider muss ich Ihrer Aussage widersprechen. Eine Außenstart- und Landeerlaubnis ist beschränkt auf einen bestimmten Tag oder auch Tage jedoch keines falls auf ein Jahr. Für die Außenstarts und -landungen mit einem Hubschrauber gibt es von den zuständigen Luftämtern ein entsprechendes Antragsformular mit entsprechenden Bedingungen. In Bayern z.B. beim Luftamt Südbayern unter : https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/Z/Z_formulare/Bereich2/25_flug.htm Falls Sie einen Hubschrauberlandeplatz bauen möchten, den Sie für sich ständig nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes und damit beginnt ein bürokratischer Hürdenlauf. Die Aussichten, dass Sie bei uns in Deutschland eine Genehmigung erhalten, nur um Just vor Fun zu fliegen, sind ziemlich aussichtslos. Ich habe mit meinem Büro einen Hubschraubersonderlandeplatz für einen Kunden geplant und dafür auch eine Genehmigung erhalten, deren Richtigkeit dann noch nach erheblichen Widerständen aus der Bevölkerung, dem Landkreis und der zuständigen Gemeinde vom Verwaltungsgerichtshof letztlich bestätigt wurde. Das ganze Verfahren dauerte mehr als 5 Jahre. Möglich war das ganze jedoch nur unter besonderen Bedingungen und einem nachweisbaren öffentlichen Interesse. Ich kenne also aus eigener Erfahrung die Problematik. Sollten Sie Ihren Wunsch nach einem eigenen Landeplatz verfolgen wollen, hilft nur aus-wandern, das gilt auch für die Zukunft gesamte allgemeine Fliegerei in Deutschland und Europa.
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Kann das sein, dass das von Luftamt zu Luftamt unterschiedlich gehandhabt wird? Ich höre immer von sogenannten "25er-Genehmigungen", nach denen der ein oder andere von zuhause oder seinem Firmensitz aus fliegt. Dazu gehört dann immer noch eine Einschränkung auf eine maximale Anzahl je Woche oder Monat oder Jahr.
Vielleicht sind das auch längst ausgesprochene Genehmigungen, die neu beantragt so nicht mehr möglich wären? Auf jeden Fall werden sie genutzt. Außerdem gibt es immer noch die einmalig genutzten Außenlandungen und Außenstarts, zum Beispiel Rundflüge zum Anlass einer Veranstaltung.
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Eine Außenlandegenehmigung ist sicherlich keine Genehmigung eines Landeplatzes. Trotzdem kann selbstverständlich eine Außenlandegenehmigung auch für eine Mehrfachnutzung desselben Geländes über einen längeren Zeitraum genehmigt werden. Das Gesetz sieht hier keine Einschränkung vor. Es ist auch keine Genehmigung der Grundstücksnachbarn notwendig, sondern lediglich die des Grundstückseigentümers bzw. des am Grundstück Berechtigten. Die Genehmigung kann und wird mit einem ganz Stapel an Auflagen verbunden sein.
Viel einfacher geht es jedoch mit einer Allgemeinerlaubnis für den Einsatz von Hubschraubern, die auch das Außenlanden mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Voraussetzung ist allerdings eine CPL(H) und der wenigstens geschäftliche Zweck. Auch hier sind etliche Auflagen einzuhalten. Eine solche Genehmigung wird für jeweils zwei Jahre erteilt.
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Was für paradiesische Verhältnisse doch anderswo herrschen: Während meines 2007-Trips durch die USA hatte ich auch angesichts der zahlreichen mit "Ballonreifen" startenden SEP's gefragt, wo die denn mit den Reifen hinwollten... Antwort: Die haben alle ihre eigene Grasbahn auf ihrem (zugegebenermaßen) recht großen Grundstück. Auf meine Frage an den zufällig anwesenden örtlichen Sheriff in der Nähe von Honesdale (PA) was für einen privaten Landeplatz für Genehmigungen nötig wären meinte der achselzuckend: Naja... eigentlich nur ein ausreichend langes Grundstück...
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Hallo,
Zitat: "Falls Sie einen Hubschrauberlandeplatz bauen möchten, den Sie für sich ständig nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes und damit beginnt ein bürokratischer Hürdenlauf. Die Aussichten, dass Sie bei uns in Deutschland eine Genehmigung erhalten, nur um Just vor Fun zu fliegen, sind ziemlich aussichtslos." Zitat Ende
Zweifelhaft: Was verstehen Sie unter "ständig"?? Jeden Tag fliegen oder keine zeitliche Befristung des Geländes?
Wenn man nur ab und an eine Außenlandefläche nutzen möchte, braucht man kein Genehmigungsverfahren für einen Sonderlandplatz!
Wir haben hier bei uns vor der Haustür einen Hubschrauberlandeplatz bei einer Fa., der auf einer "Erlaubnis für Außenstarts und -landungen gewerbl." beruht mit Angabe der Grundstücksnummer und Gemeinde. Es sind aufgezählt welche Piloten dies dürfen und mit welchen Maschinen. Mit 3 jähriger Befristung.
Eine ähnliche Genehmigung gibts auch zB. für einen Gelände zum Starten und Landen mit einem Motor-Gleitschirm.
Was also machen Sie alle für einen Wind um solch eine legale Möglichkeit. Antrag stellen, Ortsbesichtigung, Auflagen und Verfahren festlegen, Bescheid > Fliegen > Fertig!
Übrigens: Was rth im Beitrag an Peter Müller vom 14.07. 08.44 Uhr geschrieben hat, ist sachlich und fachlich völlig korrekt und genauso läufts ab. Was an einer solchen Antwort sinnfrei oder unsachlich sein soll erschließt sich mir nicht...
Grüße, TS
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Hallo, dann muss ich wohl auswandern, wenn ich einen Flugplatz dauerhaft betreiben will. Ist allerdings keine richtige Alternative, aber spontane Genehmigungen kann man bekommen, oder ? Also zum Beispiel, für ein bestimmtes Event, meinetwegen Abiball. Ist es da möglich mit einem Hubschrauber anzutanzen, also lässt sich dafür eine einmalige Genehmigung bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen, linusfoehr
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"Abiball. Ist es da möglich mit einem Hubschrauber anzutanzen?"
Also mal ehrlich, genau sowas braucht die GA nicht. Erweckt leider sehr schnell den Anschein von "grossspurigen Auftreten der Neureichen". Genau dieses Bild in der allgemeinen Bevölkerung wollen und dürfen wir nicht zulassen. Das diese dann für die GA kein Verständnis zeigt und es als "Spielzeug der Reichen" abstempelt, dürfte jeden klar sein...
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also für den AbiBall warscheinlich nicht,da wird man keinen sinn drinn sehen,(ausser sie heißen Franz Beckenbauer oder Erwin Huber..wenn sie verstehenaber)aber sagen wir, sie veranstalten ein Familien fest auf der Heimischen Kuhweide mit sagen wir den Traummaßen 2000 auf 2000m (nicht Sie aber die weide)und möchten Oma,Opa,Onkel klaus und Tante Käthe gerne die von ihnen mitfinanzierte piper Cup vorführen,sollte das gehen. Sofern die Kühe dann nicht zuhause sind.
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Was ist da so schlimm an nem Abiball? Wenn man sich zum Gespött seiner Mitabiturienten machen will, warum denn dann nicht? Ich erinnere mich, daß vor einigen Jahren ein sogar Brautpaar in einer Kneipe einschwebte, innerhalb der Frankfurter Kontrollzone. Das ging auch. Die Ehe ist halt inzwischen gescheitert, aber das Abi ist ja doch von Dauer. Also, wers braucht....... Dazu würde ich eben einfach das Heliunternehmen fragen, denen fällt bestimmt eine Lösung ein.
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Einfach beim gewerblichen Luftfahrtunternehmen des Vertrauens nachfragen, die organisieren das dann. Ob es nun ein Jubiläum eines Autohauses, eine Sportveranstaltung, der Nikolaus oder eine Abi-Fete ist, das ist grundsätzlich egal. Das Gelände muss geeignet sein, aber darum kümmert sich das Luftfahrtunternehmen und die Landesluftfahrtbehörde.
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Nur ein Beispiel von vielen:
https://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/essen/ost/2007/12/5/news-8929666/detail.html
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Noch ein Beispiel für einen "Flugplatz" der kein Flugplatz ist:
https://www.tvtouring.de/default.aspx?ID=3095&showNews=483193
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geanau oder einfach den Rettungsheli rufen,dann hat man zumindest einen unvergesslichen "abgang" ;-)
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Das mit dem Rettungsheli geht natürlich etwas einfacher, wenn ein kooperativer Notarzt mit auf der Party ist. Beim aktuellen Trend zum Komasaufen sollte die Anwesenheit eines Notarztes ohnehin Pflicht sein auf Anlässen, bei denen auch unter 18-jährige mit dabei sein dürfen.
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neee...gleich der Staatsanwalt,sonst verdient ja unser Staat nix dran ;-)
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