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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Juli 2009: Von RotorHead an Intrepid
Eine Außenlandegenehmigung ist sicherlich keine Genehmigung eines Landeplatzes. Trotzdem kann selbstverständlich eine Außenlandegenehmigung auch für eine Mehrfachnutzung desselben Geländes über einen längeren Zeitraum genehmigt werden. Das Gesetz sieht hier keine Einschränkung vor. Es ist auch keine Genehmigung der Grundstücksnachbarn notwendig, sondern lediglich die des Grundstückseigentümers bzw. des am Grundstück Berechtigten. Die Genehmigung kann und wird mit einem ganz Stapel an Auflagen verbunden sein.

Viel einfacher geht es jedoch mit einer Allgemeinerlaubnis für den Einsatz von Hubschraubern, die auch das Außenlanden mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Voraussetzung ist allerdings eine CPL(H) und der wenigstens geschäftliche Zweck. Auch hier sind etliche Auflagen einzuhalten. Eine solche Genehmigung wird für jeweils zwei Jahre erteilt.
14. Juli 2009: Von Andreas Müller an RotorHead
Was für paradiesische Verhältnisse doch anderswo herrschen: Während meines 2007-Trips durch die USA hatte ich auch angesichts der zahlreichen mit "Ballonreifen" startenden SEP's gefragt, wo die denn mit den Reifen hinwollten...
Antwort: Die haben alle ihre eigene Grasbahn auf ihrem (zugegebenermaßen) recht großen Grundstück.
Auf meine Frage an den zufällig anwesenden örtlichen Sheriff in der Nähe von Honesdale (PA) was für einen privaten Landeplatz für Genehmigungen nötig wären meinte der achselzuckend: Naja... eigentlich nur ein ausreichend langes Grundstück...

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