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1. Dezember 2008: Von Julian Koerpel an Max Sutter
Hallo,

wir organisieren regelmässig private Touren in die USA.
Als nächstes ist Florida ODER California geplant.
Dabei ist u.a. ein FAA Flightinstructor (MEII)

Zur Validation:
Auf der FAA Website unter Airmen Services das Formular zur Verification of a foreign License laden.
Ausfüllen und mit Kopien von Schein und Medical nach Oklahoma faxen.
Dann nach ca 7 - 10 Tagen mal nachhören ob alles eingegangen ist (telefonisch)

Wichtig: Auf dem Form UNBEDINGT das sog. FSDO (Flight Standards District Office) angeben, in welchem man dann in den USA den Schein abholen möchte.
Die FAA fragt dann beim LBA nach ob die Lizenz gültig ist etc und schickt per Post einen Letter of Authenticity. Diesen erhält auch das o.g. FSDO.
Mit diesem Letter und dem deutschen Schein und Medical gehts dann in den USA zum FSDO. Ca 30-45 min später (Formular ausfüllen, mit Inspector kurzes Gespräch) bekommt man sein "Temporary Airmen Certificate based on German License" mittels welcher man dann in USA chartern kann.
Achtung: Es ist aber in jedem Fall ein sog. Biannual Flight Review mit einem Instructor zu fliegen (macht die Flugschule, entspricht in etwa unserem Überprüfungsflug)

Ich empfehle von Dr Schwahn "Fliegen in den USA" vorher zu lesen.

Bei Fragen gerne mailen: diamondflyer(at)web punkt de

LG
Julian Koerpel

Nachtrag: Anerkennung IFR geht m.W. nach nur einer theoretischen und praktischen Prüfung !!! Man kann somit nicht automatisch mit einem JAA IR in den USA auch IR fliegen. Ist umgekehr aber ähnlich, wenn auch in Europa wesentlich komplizierter.
Die Theorie Prüfung ist sehr abgespeckt.
1. Dezember 2008: Von Mathias Göschl an Julian Koerpel
Danke zunächst mal in die Runde !

mit der JAR->FAA Prozedur bin ich vertraut (Ja, IR geht nur nach Theorie-Test, der allerdings schmerzloser ist als in D).

geht mir hier eher um Empfehlungen (falls vorhanden) welche flight schools bei Houston im Umgang mit ausländischen Piloten (braucht ja vor Ort noch flight-review, IR-currency check) Erfahrung haben, bzw. ob schwarze Schafe unter den Vercharteren bekannt sind.

M.
2. Dezember 2008: Von Dirk Hautsch an Julian Koerpel
zumindest was das Bi-Annual Review betrifft scheint es unterschiedliche Ansichten zu geben. Der FSDO in Orlando teilte mir mit dass kein Bi-Annual notwendig sei.
Gruß
2. Dezember 2008: Von Max Sutter an Dirk Hautsch
Der FSDO in Orlando teilte mir mit dass kein Bi-Annual notwendig sei

Das sind doch Kleinigkeiten, eine oder zwei Stunden Fluglehrer können Sie da drüben aus der Portokasse bezahlen, da sind bei uns die Hartz-4-Schwarzarbeiter teurer. Sie lernen allemal etwas dabei, denn es gibt trotz ICAO halt ein paar kleine Unterschiede in den Regeln zwischen der alten und der neuen Welt. Verbinden Sie doch einfach den Checkflug damit, den wird Sie der Vercharterer ohnehin machen lassen.

Ich würde mir über diese Anforderung nicht den Kopf zerbrechen, und falls Sie einmal doch zu einem andern Vercharterer gehen sollten, so macht sich ein gültiges Biennial allemal besser als keines und eine Ausrede.
2. Dezember 2008: Von Dirk Hautsch an Max Sutter
Da gebe ich Ihnen Recht. Ich hatte diese Antwort bekommen, als ich mich für einen anderen Piloten erkundigt habe. Ich selbst habe meine fliegerischen Aktivitäten mit FAA Lizenzen angefangen.
Gruß
2. Dezember 2008: Von Max Sutter an Dirk Hautsch
... mit FAA Lizenzen angefangen und die können Sie immer wieder mit einem Biennial aufwärmen, soweit ich weiß, auch wenn das Letzte schon anno Tobak zurück liegt. Ein Grund mehr also.

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