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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. März 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Peter Steier Bewertung: +1.00 [1]

Mit EASA Registrierung brauchst Du in den USA für jeden Flug innerhalb USA einen TSA Waiver:
https://www.avbuyer.com/articles/ownership/tsa-waivers-explained-24810

Ausflaggen nach N ist durchaus eine Überlegung. Ein N registrierter Flieger lässt sich meist besser verkaufen, da der Markt viel größer ist. Allerdings führst Du das Flugzeug nach USA ein, und dies soweit ich weiß ab 18.03.2020 mit 15 % US Import Tax.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Flugzeug noch eine ganze Weile Deinen Vorstellungen entspricht, es super ausgerüstet ist und Du nicht denkst, dass Du hier in Europa einen adequaten Preis dafür bekommst, dann würde ich eventuell über eine Umregistrierung nachdenken und das Flugzeug in D auch N registriert belassen.

Wenn Dein Flugzeug länger als 3 Jahre in den USA bleibt, dann fällt vermutlich wiederum EU Einfuhr-Umsatzsteuer an.

10. März 2020: Von Achim H. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +2.00 [2]

Persönlicher Besitz bei einem Umzug ist eigentlich immer komplett von Zöllen befreit.

10. März 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H.

Expat = vollständiger Umzug? Keine Ahnung.
Hängt auch davon ab, ob der Flieger in einer Firma zugelassen ist.
Vielleicht hast Du Recht, sollte man aber auf jeden Fall prüfen.

10. März 2020: Von Tobias Rad an Andreas KuNovemberZi

Auf den Seiten des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Umzug-Heirat-Erbschaft-Studium/Umzug/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html) finden sich die Bedingungen, die für die umsatzsteuerfreie Einfuhr bei Rückzug nach Deutschland gelten, insbesondere:

Voraussetzungen

...dass der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Union bestanden haben muss.

Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, ...

Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).

Das Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

Zweckbindung

Waren, die als Übersiedlungsgut zur Endverwendung (mit gleichzeitiger Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr) abgefertigt werden, unterliegen weiterhin der zollamtlichen Überwachung. Das heißt, sie dürfen zwölf Monate lang - gerechnet ab der Annahme des entsprechenden Antrags - keiner anderen Person überlassen werden. Das heißt, sie dürfen insbesondere nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.

10. März 2020: Von Erik N. an Andreas KuNovemberZi

Nicht für jeden Flug, aber zB für alle Flüge mit dem gleichen Flugzeug, innerhalb 90 Tagen. Dann muss man alle Passenger mit angeben.

11. März 2020: Von Guido Frey an Andreas KuNovemberZi

Bezüglich des TSA Waivers konnte ich kein exaktes Requirement online finden. Wenn ich dieses NOTAM richtig lese und es noch aktuell ist, dann ist dies dann erforderlich, wenn der Flieger in "Special Interest" Countries (z. B. Nordkorea) registriert ist oder kein Flugplan und durchgehender ATC Kontakt geplant ist. Nach meiner Interpretation würde also ein EASA-Flieger auf einem Flugplan, mit Kontakt zu ATC und einem funktionierenden und genutzten Transponder, außerhalb von Beschränkungsgebieten keinerlei Waiver benötigen.

Bin allerdings momentan in dem Bereich nur "Schreibtisch-Flieger" ohne aktuelle USA-Erfahrung, weswegen ich mich da auch gerne korrigieren lasse.


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