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Reise | Aufenthalt USA / Mitnahme Flugzeug?  
10. März 2020: Von Peter Steier 

Servus,

Bei uns zeichnet sich ab, dass wir im Laufe des Jahres für ein bis zwei Jahre in die USA beruflich wechseln (Expat). Derzeit überlegen wir, ob wir unsere Mooney M20K 252 mitnehmen oder vorher hier verkaufen.

Wir überlegen auch, das Flugzeug gegebenenfalls dort November zu registrieren und nach dem Aufenthalt in den USA zu verkaufen.

Ich würde mich über sachdienliche Hinweise von Leuten, die ähnliches bereits gemacht haben sehr freuen (Kosten, D oder N-Reg. in den USA, bürokratischer Aufwand etc.). Gerne auch als persönliche Nachricht.

Beste Grüße,

Peter Steier

10. März 2020: Von Sven Walter an Peter Steier

Umregistrierung ist extrem aufwendig, da würde ich die Finger von lassen. Wir haben mal diesbezüglich recherchiert. Rübernehmen geht natürlich am einfachsten, Jahresnachprüfung ist da wohl das größte Problem. Ich meine mal etwas von einer Aufenthalts Begrenzung gelesen zu haben, aber da kannst du ja immer wieder mal in die Nachbarländer fliegen. Das nur aus der hohlen Hand.

10. März 2020: Von Guido Frey an Peter Steier

Ich kann leider mit keinerlei praktischen Erfahrungen dienen, aber auf der Webseite der FAA steht, dass wohl auch ein Ausländer mit "Permanent Residence" in den USA ein Flugzeug selbst in den USA anmelden kann (somit entfiele die Anmeldung über einen Trust und die zugehörigen Gebühren). Ich vermag allerdings nicht zu beurteilen, inwiefern der Status als Expat für die FAA als "permanent residence" gilt.

Auch zum Import des Flugzeuges gibt es hier noch ein paar Infos der FAA.

10. März 2020: Von Achim H. an Peter Steier

Ich würde verkaufen, in den USA ein neues Flugzeug kaufen und dann ggf. mitbringen.

EASA-reg in USA möchte man nicht haben und die Umregistrierung bedeutet einigen Aufwand.

10. März 2020: Von Guido Warnecke an Guido Frey

Der Besitz eines N Flugzeuges in USA fuer Auslaender ist kein Problem - dafuer gibt es trusts, die das fuer einige Hundert Dollar im Jahr zuerlaessig managen.

Ausflaggen nach N reg geht, ist aber ein Aufwand. Ob sich das lohnt?

Ich wuerde die MO20 erst mal mitnehmen in die USA. Dann hat man auch den schoenen ferry Flug ueber Groenland.
Mooney ferry

Dann vielleicht mal mit aircraft brokers Kontakt aufnehmen ob N Umflaggung in USA doch einigermassen funktioniert und wie der Marktwert ist.
Hast Du ADS-B?

Bezgl. Zollrecht muss man sich informieren, wenn die Muehle mehr als ein paar Wochen un USA bleibt.
Setze Dich mal mit Deringer in Bangor in Verbindung. Die machen unsere USA exports/imports.
Die koennen sicher weiterhelfen.
Customs USA

Wo geht es hin in USA?

Happy Landings,
Guido

10. März 2020: Von Erik N. an Peter Steier

Hier ist eine Website der EASA mit FAQ dazu und eine Liste von Part 145 Service Facilities in den Staaten. Damit könnte man die Mooney unter D-reg lassen und dort fliegen.

https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/aircraft-products/continuing-airworthiness-organisations/foreign-part-145-organisations-in-us#group-easa-downloads

Wäre das, unter allen anderen Alternativen, nicht das eleganteste ? Welche Regel sagt, man kann dort drüben keine D-reg Flugzeuge fliegen oder wie lange das maximal geht ?

Andere Möglichkeit, hängt natürlich vom Standort ab, ist aus den USA in die Niederlande oder nach Frankreich zu fliegen, St. Pierre et Miquelon, die niederl. Antillen, u.ä., und dort einfach nach Part 145 die maintenance zu machen. Kann man mit einem Urlaub verbinden.

10. März 2020: Von Thomas Dietrich an Achim H.

Umregistrieren in USA , wenn Du dort resident bist , gar kein Aufwand. DARs gibt es dort genug. Export C of A brauchst nicht, da es sich um ein US Produkt handelt.

Du solltest nur vorher prüfen, ob eventuell eingerüstete STCs auch FAA zugelassen sind. Prop etc...sonst hast ein Umrüstproblem.

10. März 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Peter Steier Bewertung: +1.00 [1]

Mit EASA Registrierung brauchst Du in den USA für jeden Flug innerhalb USA einen TSA Waiver:
https://www.avbuyer.com/articles/ownership/tsa-waivers-explained-24810

Ausflaggen nach N ist durchaus eine Überlegung. Ein N registrierter Flieger lässt sich meist besser verkaufen, da der Markt viel größer ist. Allerdings führst Du das Flugzeug nach USA ein, und dies soweit ich weiß ab 18.03.2020 mit 15 % US Import Tax.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Flugzeug noch eine ganze Weile Deinen Vorstellungen entspricht, es super ausgerüstet ist und Du nicht denkst, dass Du hier in Europa einen adequaten Preis dafür bekommst, dann würde ich eventuell über eine Umregistrierung nachdenken und das Flugzeug in D auch N registriert belassen.

Wenn Dein Flugzeug länger als 3 Jahre in den USA bleibt, dann fällt vermutlich wiederum EU Einfuhr-Umsatzsteuer an.

10. März 2020: Von Erik N. an Thomas Dietrich

ADS-B out muss in jedem Fall nachgerüstet werden

10. März 2020: Von Achim H. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +2.00 [2]

Persönlicher Besitz bei einem Umzug ist eigentlich immer komplett von Zöllen befreit.

10. März 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H.

Expat = vollständiger Umzug? Keine Ahnung.
Hängt auch davon ab, ob der Flieger in einer Firma zugelassen ist.
Vielleicht hast Du Recht, sollte man aber auf jeden Fall prüfen.

10. März 2020: Von T Rund an Andreas KuNovemberZi

Auf den Seiten des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Umzug-Heirat-Erbschaft-Studium/Umzug/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html) finden sich die Bedingungen, die für die umsatzsteuerfreie Einfuhr bei Rückzug nach Deutschland gelten, insbesondere:

Voraussetzungen

...dass der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Union bestanden haben muss.

Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, ...

Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).

Das Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

Zweckbindung

Waren, die als Übersiedlungsgut zur Endverwendung (mit gleichzeitiger Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr) abgefertigt werden, unterliegen weiterhin der zollamtlichen Überwachung. Das heißt, sie dürfen zwölf Monate lang - gerechnet ab der Annahme des entsprechenden Antrags - keiner anderen Person überlassen werden. Das heißt, sie dürfen insbesondere nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.

10. März 2020: Von Erik N. an Andreas KuNovemberZi

Nicht für jeden Flug, aber zB für alle Flüge mit dem gleichen Flugzeug, innerhalb 90 Tagen. Dann muss man alle Passenger mit angeben.

11. März 2020: Von Aristidis Sissios an Peter Steier

Derzeit überlegen wir, ob wir unsere Mooney M20K 252 mitnehmen oder vorher hier verkaufen.

Da der Verkauf vorher (vor Abreise) auch hier erwähnt ist, Ich würde diese Variante bevorzugen. Die einfachste Variante was Bürokratie angeht.

M20K 252 unter Mooniacs ist DAS Flugzeug, denke wird schnell verkauft sein ( außer werdet ihr astronomische Preise verlangen).

Allerdings weil DAS Flugzeug ist, sollte euch klar sein dass ihr evtl. nicht nochmals zu so eine einfach dran kommen werden. Die sind selten und beliebt.

11. März 2020: Von Guido Frey an Andreas KuNovemberZi

Bezüglich des TSA Waivers konnte ich kein exaktes Requirement online finden. Wenn ich dieses NOTAM richtig lese und es noch aktuell ist, dann ist dies dann erforderlich, wenn der Flieger in "Special Interest" Countries (z. B. Nordkorea) registriert ist oder kein Flugplan und durchgehender ATC Kontakt geplant ist. Nach meiner Interpretation würde also ein EASA-Flieger auf einem Flugplan, mit Kontakt zu ATC und einem funktionierenden und genutzten Transponder, außerhalb von Beschränkungsgebieten keinerlei Waiver benötigen.

Bin allerdings momentan in dem Bereich nur "Schreibtisch-Flieger" ohne aktuelle USA-Erfahrung, weswegen ich mich da auch gerne korrigieren lasse.

11. März 2020: Von Chris _____ an Aristidis Sissios

Einmotten (konservieren) ist vielleicht auch eine Option.

11. März 2020: Von Peter Steier an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Herzlichen Dank für die vielen Hinweise, denen wir in den nächsten Wochen auf den Grund gehen werden, um eine vernünftige Entscheidung zu fällen.

Standort in den USA wäre an der Westküste, Nähe SFO.

Halte das Forum auf dem Laufenden...

11. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Umregistrierung ist extrem aufwendig, da würde ich die Finger von lassen.

Da muss ich widersprechen... der Prozess ist "überschaubar" und innerhalb rund drei Wochen machbar...

(relativ einfach, wenn Flugzeug schon mal unter US-Register war. Falls nicht, kann es etwas aufwendiger sein)

  1. Abmeldung bei der bisherigen Behörde (De-Registrierung), Flugzeug danach gegroundet
  2. Kennzeichen abmachen
  3. bisherige Behörde schickt Bescheinigung der De-Registrierung an die neue Behörde (FAA)
  4. Abmeldung bei der Bundesnetzagentur nicht vergessen!
  5. ggf. auf der Website der FAA schon mal eine N-number reservieren lassen
    https://registry.faa.gov/aircraftinquiry/nnav_inquiry.aspx
    https://aircraft.faa.gov/e.gov/NN/reserve.aspx
  6. Abschluss eines Vertrages mit dem Trust (entfällt, wenn auf Dich selbst registriert werden kann)
  7. Registrierung bei der FAA (am Besten über einen Vertreter vor Ort in Oklahoma City) zB. https://dixieaire.com/index.html
  8. die Registration kommt per Email (als temporary Registration), danach per Post
  9. neue Kennzeichen draufkleben
  10. Anmeldung bei der FCC für die "Radio Station Authorization" nicht vergessen
  11. dann kommt der zeitlich und finanziell größte Aufwand:
    einen DAR (Designated Airworthiness Representative) suchen und das Flugzeug begutachten lassen (am Besten zusammen mit einem Maintenance Betrieb) - (ein DAR lässt sich wohl gerne ziemlich reichlich vergüten $$), stellt aber dann nach Abschluss seiner Tätigkeit das "Airworthiness Certificat" aus
  12. Losfliegen mit neuer Registrierung

Wir haben den Prozess vor rund 4 Jahren von PH-... auf N... hinter uns, zeitlich hat es sich verzögert, da der bestellte DAR längere Zeit im Urlaub war ...

11. März 2020: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger

Genau den DAR-Teil meinte ich.

Was habt ihr denn gezahlt? Für was für ein Muster?


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