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26. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Die Verkehrsflughäfen sind in Österreich auch alle GmbH, genauso die Austro Control. Per Gesetz wurden Ihnen aber hoheitliche Befugnisse erteilt (wie beispielsweise die Umsetzung der EUVOs und der damit verbundenen Gesetze). Das gibt Ihnen eben auch das Recht mich zu untersuchen oder fest zu halten wodurch in meine Privatrechte eingegriffen wird. Das ist aber in einem konstitutionellen Rechtsstaat (icch sag das weil es auch andere Rechtssysteme wie in UK und USA gibt, die anders aufgebaut sind) nur mit hoheitlicher Gewalt möglich, die gesetzlich legitimiert sein und es muss Rechtsmittel geben, damit ich mich gegen unzulässige Handlungen wehren kann. Früher war meist das BMVIT oder das BMI bzw. bei polizeilichem Eingriff die jeweiligen Landesdione die Behörde. Das wurde aber vor ca. 1.5 Jahren geändert und jetzt ist die jeweilige Betriebsgesellschaft Behörde in vielen Angelegenheiten.

Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.

Wenn jeder Pilot, oder auch jeder Fluggast das konsequent machen würde, würde das Sicherheitssystem sehr schnell unwirtschaftlich und ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern würde, bis diese Sicherungsmassnahmen wieder reduziert würden, denn Geld regiert die Welt und so teuer können sie Flughafengebühren gar nicht machen, um die Kosten der dann notwendigen Verfahren abzudecken.

Wenn man das natürlich freiwillig macht, noch bevor man aufgefordert wird, fehlt die hoheitliche Gewalt, man muss also schon auf die Aufforderung warten, und bei deren Verweigerung von der "Behörde" in einem Recht gehindert werden.

Ich glaube, dass Deutschland im Prinzip gleich organisiert ist, es fragt sich nur wer die Behörde ist. Österreich und Deutschland unterscheiden sich in den Verfassungsprinzipen praktisch nicht. Es kann nur sein dass in Deutschland eben noch das Ministerium die Behörde geblieben ist. Ist kein Jurist hier unter den Piloten ?

Und klar, das ist ein Aufwand und man muss sich sehr sauber an die Verwaltungsgesetze halten, sonst fliegt man aus formalen Gründen aus dem Verfahren raus. Deswegen würde ich das nur in AT mChen, wo ich mich auskenne, aber es würde wahrscheinlich schon eine kleine kritische Menge reichen, die das konsequent durchzieht.

Ich für meinen Teil hab das Crew-Problem dadurch gelöst, dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist. Damit ist sie kein Fluggast mehr und geniesst die g leichen Rechte wie ich und das Funkzeugnis schaut ja recht behördlich aus und funktioniert auch im Ausland ganz gut ;-).

26. April 2018: Von Florian S. an Peter Aster

Man kann also einfach ausgedruckt für jede "Amtshandlung" eines Sicherheitsorganes verlangen, dass die Behörde beispielsweise eine unbegründete Leibesvisitation oder auch nur das Verlangen des Ausziehens des Mantels mittels Bescheid begründet (da eben eine hoheitliche Handlung), wenn sie beui Unterlassung ein anderes Recht verwehrt, beispielweise den Zugang zur Luftseite.

Was genau hat man denn damit gewonnen, wenn man jedesmal nur mit 4 Tagen Voranmeldung zu seinem Flugzeug kann, weil die Behörde Zeit braucht, um mir einen Bescheid für die Sicherheitskontrolle zuzustellen?

26. April 2018: Von Peter Aster an Florian S.

Da hast Du mich falsch verstanden. Du musst nicht warten bis der Bescheid kommt, bevor Du rein kommst, sondern das Handeln der Behörde (also beispielsweise eine Leibesvisitation ohne Grund) löst erst die Bescheidpflicht aus. D.h. Du beantragst nachträglich eine Bescheidausstellung über die Behördenhandlung. In diesem Bescheid wird üblicherweise basierend auf wirrem Gefasel und falscher Gesetzesinterpretation die Behörde Ihr Tun rechtfertigen.

Dagegen reichst Du Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht und dort sitzen dann waschechte Juristen (meiner Erfahrung nach meist auch sehr kompetente und die hebt dann den Bescheid meistens auf. Sollte die Behörde beim nächsten mal trotz Urteil erneut falsch handeln hast Du eine Reihe von spielzeugen, mit dem man dem Flughafen ganz schön teuer werden kann. Das ist dann meist der Zeitpunkt, wenn der Chef der Security-Firma sich mit einem persönlichen Anruf bei Dir entschuldigt.

Oft kapiert aber die Behörde gar nicht, dass sie zur Bescheidausstellung verpflichtet ist, dann gibt es eine Säumnisbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht und dann bekommen die gleich eine auf den Deckel.

Zur Ehrenrettung der Flughafengesellschaften diese Behörden die glauben keine Behörde zu sein gibt es in Österreich häufiger. Die Universitäten, die staatlichen Kranken- und Pensionsversicherungen, praktisch alle Gemeinden wenn es um Abgabensachen geht uvm..

Aber wie gesagt, dazu braucht man Sitzfleisch. Allein für die Ausstellung des Bescheides darf die Behörde sich sechs Monate Zeit lassen.

26. April 2018: Von Tobias Schnell an Peter Aster

dass meine bessere Hälfte das AFZ-Funkzeugnis gemacht hat und damit gemäss NCO bei IFR auch Crewbestandteil sein kann, auch wenn das Flugzeug Single-Pilot ist

Wo in Part-NCO steht das?

27. April 2018: Von Erik N. an Peter Aster

....wenn man sonst nicht so viel zu tun hat.....

27. April 2018: Von Peter Aster an Tobias Schnell

bei der Mindestausrüstung IFR müsste es stehen, zweiter Funker ist Ersatz für irgendetwas anderes. Aber ich schau nochmal nach, nicht das ich es mit der Mindestausrüstung laut Lufttüchtigkeitshinweis Austro Control verwechselt habe ? Hab das Thema nach Ausstellung des Zeugnisses wieder ad acta gelegt.

27. April 2018: Von Peter Aster an Erik N.

... das ist Teil des Hobbies ;-) und ein bisschen Rechtskunde spart ganz schön viel Geld bei Flugzeugen, zumindest meiner Erfahrung nach.

27. April 2018: Von Karpa Lothar an Peter Aster

zweiter Funker ist Ersatz für irgendetwas anderes.

War mal für Autopiloten ...

30. April 2018: Von ch ess an Peter Aster

Waere das nicht etwas, was AOPA mal stellvertretend an besonders aktiven Plaetzen machen koennte ?

Das wuerde sich sehr schnell herumsprechen und vermutlich zu moderater Durchfuehrung ermuntern ?

PS ich hoere immer wieder Horrorgeschichten, bin aber (klopf...) bisher von groeberem Unfug verschont geblieben.


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