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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Juli 2016: Von Lutz D. an Martin S.

Guten Morgen Martin,

habe Deine Frage übersehen, sorry für verspätete Reaktion.

Ich kann Infos zu Frankreich und Belgien beisteuern.

La FRANCE:

https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/doc/LP6-2.doc

Das Formular ist selbsterklärend. Für meine Jodel war die Einfluggenehmigung dann für das ganze Kalenderjahr gültig, kostete ein paar Euro, weiß nicht mehr genau.

Für la BELGIQUE:

Philippe Brodcorn oder Ann Reynaert anmailen bei der belgischen CAA:

mailto:info.air@mobilit.fgov.be

Tel 0032 2 2 77 43 44

Kostet ca 80€.

Guten Flug.

Lutz

27. Juli 2016: Von Roland Schmidt an Lutz D.

Für la BELGIQUE: Kostet ca 80€.

Die Belgier haben da echt den Schuss noch nicht gehört. Weiß gar nicht ob denen ECAC was sagt. Die offenbar tolle Experimentalszene tut mir jedesmal leid, wenn sie ein fly-in organisieren möchten, auch wenn es da immer Erleichterungen gibt. Warum Belgien an dieser bescheuerten Regelung festhält, ist mir ein Rätsel (obwohl 80 € natürlich ein Argument sind...). Vielleicht gibt es ja dem Zeitgeist folgend demnächst einen Bexit.....

27. Juli 2016: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Naja, für N_reg Experimentals gilt das ECAC ja nicht.

Fakt ist aber auch, in Belgien schert sich kaum einer darum.

Und Frankreich und UK wsind auch nicht fully ECAC compliant, in UK hast Du die Begrenzung auf 28 Tage, in Frankreich braucht man für einige Herkunftsländer auch innerhalb Europas das genannte LC& Formular plus Gebühr.

27. Juli 2016: Von Roland Schmidt an Lutz D.

Naja, für N_reg Experimentals gilt das ECAC ja nicht.

So ist das, wenn man alles auf sich bezieht :-)

Fakt ist aber auch, in Belgien schert sich kaum einer darum.

Dann ist es höchste Zeit, eine Vorschrift zu überdenken.

Und Frankreich und UK wsind auch nicht fully ECAC compliant, in UK hast Du die Begrenzung auf 28 Tage, in Frankreich braucht man für einige Herkunftsländer auch innerhalb Europas das genannte LC& Formular plus Gebühr.

Bezogen auf F habe ich das auch gehört (kenne die Länder aber nicht, da ich nicht betroffen bin). Die 28-Tage Regel in UK gilt aber doch nur für nicht ECAC-Reg(?) Naja, Letzteres wird ja vielleicht auch demnächst geändert.

Es gibt - wie immer in der GA - überall erhebliches Verbesserungspotenzial :-)

27. Juli 2016: Von Martin S. an Lutz D.

mal angenommen, ich würde irgendwann mal nach England fliegen wollen. Dann würde meine Strecke über die Niederlande führen- müßte ich dort irgendetwas einholen (ich möchte dort nicht landen, nur überfliegen)? England ist klar, aber die nur zu überfliegenden Länder?

27. Juli 2016: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Naja, für N_reg Experimentals gilt das ECAC ja nicht.

So ist das, wenn man alles auf sich bezieht :-)

Hey, mein Flieger hat ein ordentliches Type Certificate ;) Glaube aber, dass Martin der Threadersteller ein N-Reg fliegt, jedenfalls erinnere ich das aus der Diskussion im Herbst 2015.

27. Juli 2016: Von Lutz D. an Martin S.

Zu den Niederlanden kann ich leider gar nichts sagen.

Grundsätzlich gilt das aber für den Einflug in den Luftraum, nicht für das Landen.

Aber hey - es werden keine F16 aufsteigen, um zu kontrollieren, ob Du ein ICAO konformes TC hast oder ein Experimental fliegst. Jedenfalls nicht in Benelux.

27. Juli 2016: Von Roland Schmidt an Martin S.

NL hat die ECAC-Empfehlungen hinsichtlich "freies movement" von Experimentals voll implementiert, Einflug/Überflug mit ECAC-Reg ist also kein Problem.

Auch wenn es viele anders sehen - NL sind für die GA (oft) nicht so schlecht wie ihr Ruf :-)

27. Juli 2016: Von Roland Schmidt an Lutz D.

So ist das, wenn man alles auf sich bezieht :-)

Missverständnis - ich meinte M I C H :-)

27. Juli 2016: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Haha, das war jetzt wie bei Loriot ;)

27. Juli 2016: Von Erwin Pitzer an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

ich habe für meine Experimentals Pulsar u. Glastar nie eine EINFLUGGENEHMIGUNG in den ländern europas beantragt, es wurde auch nie danach gefragt, ebenso wenig für das ul.

ich habe deutsch, bzw f zugelassenene flugzeuge mit denen ich alle länder eropas, ausser russland und island beflogen habe, nord-afrika u. asien wohlgemerkt nur mit sondergenemigung, aber die mussten die E-flieger auch beantragen.

warum macht ihr euch zu knechten der bürokraten ?

27. Juli 2016: Von Achim H. an Erwin Pitzer Bewertung: +1.00 [3]
27. Juli 2016: Von Martin S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

ich mache mich nicht zum Knechten der Bürokraten, ich will nur legal unterwegs sein.

Ich habe keine Lust, plötzlich (sowohl beruflich als auch privat) zu Fuß gehen zu müssen, nur weil ich die richtigen Papiere nicht dabei habe.

27. Juli 2016: Von Erik N. an Martin S. Bewertung: +1.00 [1]

Alles was nicht explizit verboten ist, ist bereits erlaubt.

22. August 2016: Von Roland Schmidt an Roland Schmidt

Auch wenn es viele anders sehen - NL sind für die GA (oft) nicht so schlecht wie ihr Ruf :-)

Jetzt der Beweis: bei der Verlängerung des PTF (an dessen Ablauf man freundlicherweise just 2 Monate vor diesem Ereignis durch die CAA-NL erinnert wird) fehlte noch das Logentry. Am Freitag hat mein Mechaniker mir das per e-mail geschickt, ich es Freitag am frühen Nachmittag an die CAA-NL weitergeleitet (auch die anderen Unterlagen schicke ich per mailscan) und am Samstag (!) hatte es mein Mechaniker (auch mein Repräsentant) im Briefkasten. An's Telefon geht da bis 17:00 Uhr auch jemand :-)

25. August 2016: Von Karel A.J. ADAMS an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

Warum Belgien an dieser bescheuerten Regelung festhält, ist mir ein Rätsel

Das hat damit zu tun, das viele Belgischen UL's in Frankreich registriert sind. Sowohl für den Flieger als für den Pilot ist das viel bequemer (Lizenz gilt fürs Leben, z.B.) Mit dieser Regelung bekommt der Belgische Staat doch noch etwas, wenn auch nicht viel. Allerdings ist der Betrag jetzt 94,- €.

Soweit mir bekannt wird darauf nicht geachtet, außer bei F-registrierte UL-Flieger. Ich sollte mal nachfragen beim Fly-In in EBDT Schaffen-Diest, bin aber leider dieses Jahr nicht dahin geflogen.

26. August 2016: Von Roland Schmidt an Karel A.J. ADAMS

Warum Belgien an dieser bescheuerten Regelung festhält, ist mir ein Rätsel

Das hat damit zu tun, das viele Belgischen UL's in Frankreich registriert sind. Sowohl für den Flieger als für den Pilot ist das viel bequemer (Lizenz gilt fürs Leben, z.B.) Mit dieser Regelung bekommt der Belgische Staat doch noch etwas, wenn auch nicht viel. Allerdings ist der Betrag jetzt 94,- €.

Soweit mir bekannt wird darauf nicht geachtet, außer bei F-registrierte UL-Flieger. Ich sollte mal nachfragen beim Fly-In in EBDT Schaffen-Diest, bin aber leider dieses Jahr nicht dahin geflogen.

Es löst vielleicht das Rätsel, macht die Regelung aber nicht weniger bescheuert. Passt ganz nebenbei auch zum Nachbarthread "EU-Kleinstaaterei".

Herzlich willkommen übrigens, Karel :-)


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