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26. August 2016: Von Roland Schmidt an Karel A.J. ADAMS

Warum Belgien an dieser bescheuerten Regelung festhält, ist mir ein Rätsel

Das hat damit zu tun, das viele Belgischen UL's in Frankreich registriert sind. Sowohl für den Flieger als für den Pilot ist das viel bequemer (Lizenz gilt fürs Leben, z.B.) Mit dieser Regelung bekommt der Belgische Staat doch noch etwas, wenn auch nicht viel. Allerdings ist der Betrag jetzt 94,- €.

Soweit mir bekannt wird darauf nicht geachtet, außer bei F-registrierte UL-Flieger. Ich sollte mal nachfragen beim Fly-In in EBDT Schaffen-Diest, bin aber leider dieses Jahr nicht dahin geflogen.

Es löst vielleicht das Rätsel, macht die Regelung aber nicht weniger bescheuert. Passt ganz nebenbei auch zum Nachbarthread "EU-Kleinstaaterei".

Herzlich willkommen übrigens, Karel :-)


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