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24. September 2015: Von Johannes König an Sascha H.
Hallo Sascha,

also der Termin im FSDO dauert nur etwa 1 Stunde. Du bekommst die Validation als Papierzettel direkt mit. Danach kannst du direkt zur Flugschule marschieren. Das ist das einzige, was du vor Ort machen musst. Alles andere lässt sich von Deutschland aus regeln.

Wenn du nur sehr wenige Flugstunden machen willst (<10), dann überleg, ob du nicht einfach einen Fluglehrer als Safety Pilot mitnimmst. Dann ersparst du dir jegliche Probleme bezüglich Currency, BFR, Versicherung, etc...
Einfach reinsitzen und losfliegen.

Willst du keinen Fluglehrer dabei haben willst, dann muss meist ein Checkout her (aus Versicherungsgründen). Ob du eine BFR brauchst, ist meiner Meinung nach nicht 100% klar. Mir sagte ein FAA Inspector einmal, dass auch der deutsche Checkout reicht. Im Zweifelsfall würde ich aber einfach das BFR machen, meist lässt es sich ja mit dem Versicherungs-Checkout und den obligatorischen 3 Platzrunden kombinieren.

Bezüglich Medical: Du brauchst IN JEDEM FALL ein US-Medical. Warum das so ist, kann man hier nachlesen. Oder bei der AOPA. Das LBA wird hier seinem Ruf als größtem unbeleuchtetem Luftfahrthindernis wieder mal voll gerecht.

Hoffe das hilft.
Grüße
Jo
24. September 2015: Von Tobias Schnell an Johannes König
Ob du eine BFR brauchst, ist meiner Meinung nach nicht 100% klar. Mir sagte ein FAA Inspector einmal, dass auch der deutsche Checkout reicht
... mit der Meinung steht Dein Inspector aber ziemlich alleine da.

Bedenke - das N-registrierte Flugzeug fliegst Du in den USA auf Basis Deiner US-Lizenz und nicht etwa mit einer Kombination aus FAA- und EASA-Lizenz. Deshalb brauchst Du auch ein US-Medical, musst Dich an Part 91 halten etc. EDIT: Das Medical brauchst Du nur für die Validation, danach nicht mehr.

Das ist so klar, dass es leider in 61.75 nicht explizit aufgeführt ist.

Tobias
24. September 2015: Von Sascha H. an Tobias Schnell
@Tobias,

es geht hier aber nur um eine Validation auf Basis der Easa Lizenz, daher dachte ich (und habe es irgendwo auch so gelesen) das nur ein 1. BER bei Beantragung her muss und danach die Validation so lange ständig gültig ist, wenn die EASA Lizenz gültig ist und der Checkout gemacht ist (alle 2 Jahre für SEP VFR)

Ich rede jetzt nicht davon das eventuell der Vercharterer einen Check verlangt wenn man länger nicht dort geflogen ist, sondern tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Check.

Mir ist das wichtig weil ich in aller erster Linie nur sehr gelegentlich in den USA fliegen will, aber in D. ein US Flugzeug fliegen möchte und das auch über die deutsche Grenze hinaus, und ungerne noch einen Checkflug mehr an der Backe haben möchte mit den teuren Flugzeugen hier zulande, abgesehen davon kenne ich in Deutschland auch keinen FAA Prüfer, bisher zahle ich nichts für den SEP Check da es Vereinsintern läuft.

Ist das für die Amerikaner mit einer US PPL genau wie bei uns geregelt, Stunden fliegen und alle 2 Jahre eine Check mit Eintrag? Ich habe immer gedacht der richtige US PPL ist wie ein Führerschein unlimited gültig und der Pilot ist selbst verantwortlich für die Aufrechterhaltung durch Stunden/Landungen, ähnlich wie bei unserer JAR Segelfluglizenz.

@All

ich bin gerade bei der Beantragung der FCC Lizenz, welche ist die richtige Lizenz? in dem Menü gibt es gefühlte 100, 4 oder 5 haben laut Bezeichnung etwas mit der Luftfahrt zu tun. die Lizenzen sind mit einem 2 letter code abgekürzt zb. CG für "Common Aviation Air-Ground Radiotelephone", is das die richtige?

24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Tobias, das Thema "BFR" in USA ist eine endlose Story.
Nach meiner Kenntnis braucht jeder Pilot auf N reg Flugzeugen ein BFR für die Mitnahme von Fluggästen, egal welcher Art diese Fluggäste sind (also zwei Pllotenfreunde fliegen zusammen in einem Einmot Flieger, dann ist eben einer der Fluggast).
Also ich mache, wenn ich in USA bin das BFR und gut isses.
Es macht nicht dümmer.
24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Johannes König
Nach den FAA Regularien dürfen BFR nicht mit Checkouts (egal welcher Art) kombiniert werden.

Praktisch läuft es so ab, 60-90 min Theorie für BFR, dann praktisches Fliegen für den Checkout der von der Versicherung gefordert ist (sagen die jedenfalls so).
24. September 2015: Von Sascha H. an Alfred Obermaier

Ok, das wäre ja durchaus auch akzeptable, den Checkout verlangen die so oder so wenn man in den USA chartert. aber die Masterfrage ist jetzt, und vielleicht weißt du das auch, wenn ich nur in D. oder Europa eine N Reg fliege, brauche ich die BFR dann auch oder reicht dann die in meiner EASA Lizenz oder kann ich, wenn er nötig ist, in Deutschland den 2 Jahres check auf einer N Reg machen und diesen in meiner EASA Lizenz eintragen lassen, also das er auch als SEP EASA Check gültig ist?

Natürlich macht es nicht dümmer, ich möchte nur vermeiden bald in Deutschland. 3 Checks zu fliegen, da ich schon MEP/IR (SEP/IR wird dabei immer kreditiert)jedes Jahr mache und die beiden verfügbaren N-Reg Maschinen hier 6 cyliner, und dem entsprechend teuer sind und auch der FAA befähigte Checker sicher sein Geld will, bisher läuft das alles günstig im Verein, nur der MEP/IR geht immer mit rund 850,- Teuronen gut ins Geld.

24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Sascha H. Bewertung: +1.00 [1]
Sascha, ich bin seit gut 20 Jahren Inhaber einer originären US PPL A.
Für das Fliegen auf N reg Flugzeugen brauche ich
- Checkout eines FI
- BFR
- gültiges medical Klasse (macht mein Fliegerdoc in MUC).
- keinen Stundennachweis
- keine Frist für irgendwas (wie CR oder so was)

ich bin glücklich über meine originäre US Lizenz mit Funksprechzeugnis.

Einfach einsteigen und Fliegen.
24. September 2015: Von Tobias Schnell an Sascha H. Bewertung: +1.00 [1]

es geht hier aber nur um eine Validation auf Basis der Easa Lizenz, daher dachte ich (und habe es irgendwo auch so gelesen) das nur ein 1. BER bei Beantragung her muss und danach die Validation so lange ständig gültig ist, wenn die EASA Lizenz gültig ist und der Checkout gemacht ist (alle 2 Jahre für SEP VFR)

Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Ich weiß nicht, was Du mit "BER" meinst, ich nehme an ein Flight Review nach 14 CFR 61.56. Für die Validation brauchst Du es nicht - Du kannst es zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht haben, denn ohne Validation auch kein Flight Review. Aber bevor Du die Rechte der Lizenz ausübst, brauchst Du ein BFR.

Und in offiziellen Quellen kannst Du das auch nirgendwo gelesen haben, denn es ist nicht definiert, dass für eine Validation 61.56 irgendwie nicht gilt.

Mir ist das wichtig weil ich in aller erster Linie nur sehr gelegentlich in den USA fliegen will, aber in D. ein US Flugzeug fliegen möchte und das auch über die deutsche Grenze hinaus, und ungerne noch einen Checkflug mehr an der Backe haben möchte mit den teuren Flugzeugen hier zulande, abgesehen davon kenne ich in Deutschland auch keinen FAA Prüfer, bisher zahle ich nichts für den SEP Check da es Vereinsintern läuft.

Du brauchst auch keinen FAA-Prüfer, sondern nur einen FAA-CFI. Und die findet man hierzulande durchaus, wenn man etwas sucht.

Ist das für die Amerikaner mit einer US PPL genau wie bei uns geregelt, Stunden fliegen und alle 2 Jahre eine Check mit Eintrag?

Ja, natürlich. Wobei der BFR nicht in die Lizenz, sondern nur ins Flugbuch eingetragen wird.


Tobias

24. September 2015: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier
Nach den FAA Regularien dürfen BFR nicht mit Checkouts (egal welcher Art) kombiniert werden.
Alfred, hast Du dazu eine Quelle? Das wäre mir neu...

Tobias
24. September 2015: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Nach meiner Kenntnis braucht jeder Pilot auf N reg Flugzeugen ein BFR für die Mitnahme von Fluggästen
Alfred, now you've lost me. Mit der Mitnahme von Fluggästen hat das BFR nun endgültig nix zu tun, ob nun Validation oder Standalone-Lizenz.

Tobias
24. September 2015: Von Tobias Schnell an Sascha H. Bewertung: +2.00 [2]
aber die Masterfrage ist jetzt, und vielleicht weißt du das auch, wenn ich nur in D. oder Europa eine N Reg fliege, brauche ich die BFR dann auch
Ja.
oder reicht dann die in meiner EASA Lizenz
EASA verlangt kein BFR, sondern einen Trainingsflug mit Fluglehrer. Das ist zwar ähnlich, aber nicht dasselbe. Antwort also: Nein.
oder kann ich, wenn er nötig ist, in Deutschland den 2 Jahres check auf einer N Reg machen
Du kannt den EASA-Trainingsflug auf einer N-reg machen genauso wie Du das FAA-Flight Review auf einem deutsch registrierten Flugzeug machen kannst. Entscheidend ist, dass der FI die jeweils passende Lehrberechtigung hat.

Wenn Du Dir nun also alle zwei Jahre einen Lehrer schnappst, der US-CFI und EASA-FI ist, kannst Du das in der Tat mit einem einzelnen Flug "erschlagen", vorausgesetzt Du machst mit dem Lehrer auch noch die eine Stunde Groundschool, die beim BFR vorgeschrieben ist.

Tobias
24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Sascha H.
LBA / FAA Prüfer in MUC
Alto Baierl
+49 160 3455849

Sicherlich kann er alle deine Fragen beantworten.
24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Tobias, zum Thema BFR gibt es viele Auslegungen, mein FI (CFII) in KSGJ hat eben genau diese Meinung vertreten. BFR letztlich nur nötig für Flüge mit Paxen, gleichwohl sei es sinnvoll immer vor den Flügen einen BFR zu absolvieren.

Folgende Meinung wird hier vertreten:

quote

"Biennial Flight Review" BFR

Analog zu den Motorfliegern ist aller 2 Jahre ein "flight review" erforderlich um zu demonstrieren, daß man noch in der Lage ist mit dem Fluggerät sicher umzugehen. Die Lizenz (PPL) selber ist lebenslang gültig, aber zusätzlich ist diese Überprüfung erforderlich um zu Fliegen. Hierbei gilt zu bemerken, daß man somit seine Lizenz ruhen lassen kann wenn man der Forderung nach dem "flight review" nicht nachkommt. Nach längerer Pause kann man den Schein so wiederbeleben.

Wenn BFR (biennial flight review) als Begriff auch so nicht in den Regeln der FAA vorkommt, so hat sich dieser doch weitgehend eingebürgert. "Biennial" soll also bedeuten, daß dies zum Ende des angerissenen Monats alle zwei Jahr zu erfolgen hat. Hatte man beispielsweise sein letztes BFR am 18.04.2002 sollte man sich bis zum 30.04.2004 gekümmert haben um nicht zu riskieren, daß man ab dem 1. Mai vorerst zu Fuß geht. Wie gesagt, sollte man dies verpassen ruht der Schein.

Bleibt noch die Frage offen was man denn beim BFR tut. Eindeutig ist hier 14 CFR Part 61.56 und legt fest, daß man mit einem Fluglehrer 1h Theorie und 1h Praxis zu absolvieren hat. Was fachlich Inhalt dieser beiden Stunden ist legt einzig und allein der Fluglehrer (CFI) fest. Für die Segelflieger kann die eine Stunde Flug mit Fluglehrer auch durch insgesamt 3 Flüge bis auf mindestens Platzrundenhöhe ersetzt werden. Der Fluglehrer macht sich also ein Bild wie fit man ist und bestätigt dies mit einem Endorsement (Eintrag) im Logbuch

unqoute

24. September 2015: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier
... Jan Brill ist auch sowohl EASA-FI als auch FAA-CFI. Vielleicht liest er hier mit und mag das mal aus seiner Sicht kommentieren?

Tobias
24. September 2015: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Was in Deinem Zitat steht stimmt alles - genau so ist es.

Aber BFR nur für Passagierflüge!? Die einzige Möglichkeit, wie "Dein" CFII aus der Nummer ohne Gesichtsverlust herauskäme ist, dass Du ihn falsch verstanden hättest ;-).

Und zum Thema "BFR bei Validation": Ich war schon bei -zig Validations auf verschiedenen FSDOs dabei (anlässlich von Trips mit hiesigen Fliegerkollegen in die USA) und jedes Mal hat der Inspector explizit auf die Notwendigkeit eines Flight Reviews hingewiesen. Zuletzt im Juni 2015 das Oakland FSDO.

Tobias
24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Yep Tobias, habe es nachgelesen, diese Ansicht (BFR nur für Pax Flüge) ist wohl veraltet, jetzt:

"Can a Pilot fly solo (be the sole occupant of the airplane) without a current flight Review?

No, Solo flights requires the Pilot do act as PIC which is illegal without a current flight Review"

Source: "Guide to the Flight Review For Pilots & Instructors, Jackie Spanitz 7th Edition, page 2-4, question 10"

24. September 2015: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Tobias, bei meinem letzten BFR ist vom CFII ausdrücklich erwähnt worden, der BFR gilt nicht als Checkout.

Habe jetzt nachgelesen:

Quote

3-1 Structure and intent of the Flight Review.

....

The CFI must be Aware that the flight Review is not a test or checkride, but an instructional Service designed to asssess and enhance a pilots knowledge and skills.

unquote

Source:Guide of the Flight Review For Pilots and Instructors, Jackie Spanitz, 7th Edition, page A2-8

24. September 2015: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier
3-1 Structure and intent of the Flight Review.

The CFI must be Aware that the flight Review is not a test or checkride, but an instructional Service designed to asssess and enhance a pilots knowledge and skills.

... und wo ist da der Widerspruch, genau dieses "assessment [of a] pilot's knowledge and skills" auch für die Beurteilung heranzuziehen, ob man Dir ein Flugzeug verchartern möchte? Bei einem Vercharterer, der zusätzlich zum soeben bei ihm durchgeführten Flight Review noch einen weiteren Flug als "Checkout" haben möchte, hätte ich den ganz erheblichen Verdacht, dass man mir mit Gewalt die $$$ aus der Tasche ziehen will.

Eine andere Sache ist es natürlich, wenn Du das BFR woanders oder schon vor längerer Zeit absolviert hast. Dann wird man mit Recht einen Checkout von Dir verlangen.


Tobias

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