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29. Januar 2011: Von  an Max Sutter
Von Altenhein/St. Gallen (CH) nach Memmingen (D) hast Du recht - weil beide "Zollplätze".

Fliegt man aber von Altenrhein/St. Gallen (CH) nach Konstanz (D) ... Flugdauer max. 10 min, dann schlägt die deutsche Zollbehörde brutal zu. Strafverfahren min € 2.000,- und wie vor zwei Jahren geschehen:

Musst du sogar deinen deutschen Flieger nachverzollen !!!

Jetzt lacht nicht, das ist schon mehrfach passiert.

Richtig für o.g. Fall wäre es wg. "Zoll" nach Donaueschingen rsp. Friedrichshafen [= Airport of Entry] zu fliegen, landen, warten ... in der Regel kommt doch kein Zöllner ..., um dann nach Konstanz weiterzufliegen.

Die Ausführungen von Jan Brill sind vollumfänglich korrekt.

Bitte lösche deinen ersten Beitrag, der ist zollrechtlich nicht korrekt.
29. Januar 2011: Von Othmar Crepaz an 
Ist Memmingen jetzt fix Airport of entry?
Als mir das mit Zürich-Memmingen passierte, flog von dort längst die TUI "international", aber den Zöllner musste man 24 Stunden vorher anfordern. Auch, wenn man nichts zu verzollen hat.
Hat sich das jetzt geändert, oder droht hier weiterhin eine Kostenfalle?
30. Januar 2011: Von  an Othmar Crepaz
Ob Memmingen jetzt fix "Airport of entry" ist, kann ich nicht bestätigen - müsste aber im AIP stehen.

Unter:
###-MYBR-###https://www.allgaeu-airport.de/wDeutsch/PDF/Flugmeldeformular-EDJA_NEU.pdf

gibt es wenigstens schon einmal ein Formular.

Auf:###-MYBR-###
https://www.allgaeu-airport.de/

steht unten, dass PPR 1 HR für Flüge aus nicht EU-Staaten; SAT, SUN + HOL PPR letzter Arbeitstag.

Also über dieses Procedere kann man sich nicht beklagen.

Wesentlich benutzerfreundlicher verhalten sich übriges einige Neuen Bundesländer, bei Einreise aus NICHT-EU | -Schengen.

"Airport of Entry" ist nicht notwendig. Piloten schicken ca. 4 h vorher an den Zielflugplatz ein FAX (Kennung, FZ-Typ, Pilot, von ..., Anz. PAX + Nationalität, ... keine Waren zu verzollen). Und die Sache ist erledigt. Achtung Stand: 2009

Im Bundes-Finanzministerium ist das Problem bekannt. Eine einheitliche Lösung für "D" ist nicht in Sicht. Die überlassen dies den Hauptzollämtern. Und da gibt es solche und solche.

Rechtlich gilt von NICHT-EU | -Schengen ==> "Airport of Entry"

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