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Reise | Customs-Apt. in Deutschland nach Einreise aus Dänemark? |
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Hallo zusammen,
ich plane einen IFR-Flug von Deutschland nach EKRK (Roskilde Kopenhagen, Dänemark). Muss ich auf dem Rückweg nach EDWO (ebenfalls IFR) am selben Tag erst über einen Flugplatz mit Customs (bei mir in dem Fall EDDG). Auch, wenn ich nichts zu verzollen habe?
Danke für eine schnelle Antwort.
MfG Jens
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Nein.
A0817/2009 EDMM EDGG EDWW from: 2009/03/16 13:40 until: PERM ENTRY INTO OR EXIT FROM THE TERITORY OF THE FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY IS ONLY PERMITTED VIA THE INTERNATIONAL AIRPORTS AND VIA THE AERODROMES AUTHORIZED BY CUSTOMS AND FEDERAL POLICE. THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH CUSTOMS SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER EUROPEAN UNION MEMBER STATES. THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.
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Danke Jan, das wusste ich nicht (obwohl ich diesen Text schon mehrfach in den Notams gelesen habe)...
Das heißt: - Pflicht für Zollflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Norwegen, Schweiz) kommt. - Pflicht für Passflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-Schengen-Land kommt.
Aha!###-MYBR-### Gruß, Jens
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Nein, kein Aha, eben nicht!
Ich muss von der Schweiz aus nur über einen Zollflugplatz (das muss für einen Flug zwischen der Schweiz und Deutschland nicht einmal ein deutscher sein, sondern einfach zur EU gehören), wenn ich zollpflichtige Waren dabei habe, da der freie Warenverkehr bislang noch nicht Bestandteil der Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist. Ansonsten kann ich, da die Schweiz zum Schengen-Kontrollraum gehört, auf jedem für meine Luftfahrzeugkategorie zugelassenen "Schengen"-Flugplatz landen.
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>- Pflicht für Zollflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Norwegen, Schweiz) kommt. - Pflicht für Passflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-Schengen-Land kommt. <
So ist das im Prinzip. Denn: Die EU ist eine Zollunion, Schengen eine Vereinbarung über Grenzkontrollen.
In Dänemark gibt es allerdings eine Besonderheit: Irgendjemand hat vergessen, den AIP-Autoren zu erzählen, dass Dänemark EU-Mitglied und Schengen-Unterzeichner ist. Also steht da nach wie vor eine Liste von Airports of Entry drin, die man beim Einflug benutzen muss (EKRK ist dabei). Die Besonderheit zur Besonderheit: Kein Mensch hält sich in der Praxis daran - und ich habe auch noch nicht davon gehört, dass es deshalb Ärger gab.
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Alles klar, das ergänzt es gut. Das heißt, selbst wenn ich aus der Schweiz komme und keine zu verzollenden Waren dabei habe, kann ich ohne Zollstreß in EDWO (Osnabrück-Atterheide) landen. Gut zu wissen. Norwegen sieht da wahrscheinlich wieder anders aus?
Besten Dank.
Gruß Jens
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>Ich muss von der Schweiz aus nur über einen Zollflugplatz (das muss für einen Flug zwischen der Schweiz und Deutschland nicht einmal ein deutscher sein, sondern einfach zur EU gehören), wenn ich zollpflichtige Waren dabei habe<
Doofe Frage: Wo steht das genau? Danke!
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Frau Behrle, es gibt keine doofen Fragen, höchstens doofe Antworten.
Und da das so eine war, ist sie hiermit gelöscht. Alles Weitere weiter unten bei Jan Brill.
Im Prinzip müsste es Gregor Fischer aus ständiger Erfahrung genau wissen, denn der startet doch jeweils in der Schweiz vom Zollflugplatz Grenchen und landet dann hinter seinem Château. Ob er da (immer) noch eine Zwischenlandung auf einem französischen Zollflugplatz braucht?
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Bitte für mich im Klartext:
Wenn ich einen Flug von D nach CH plane, z.B. EDLD --> LSZG und Rückflug CH nach D LSZG--> EDLD (VFR): Kann ich einen Umweg bei Aus- /Einreise über einen Zollflughafen (in D) vermeiden, wenn ich keine zollpflichtigen Waren dabei habe? Das heisst: Direktflug möglich?
Gruss H.
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Erstmal zum Grundsätzlichen: Europäsche Union.....neben anderen Vor- und Nachteilen, ist eine Sache die, dass es innergemeinschaftlich keine Grenzkontrollen von Waren mehr gibt. Also keine Zollbeschränkungen, keine Zöllner an den Grenzschranken, freier Warenverkehr (so im Prinzip zumindest, von einigen Ausnahmen bei Zigaretten und Alkohol abgesehen) Klasse Sache, grenzenloses Europa, freut uns Piloten natürlich, ABER, ganz so grenzenlos ist die G'schichte doch nicht, wir brauchen nur in die Schweiz auf einen Kaffee zu fliegen. Die Schweiz ist ja bekannterweise kein Mitglied der Union .......
Schengenraum.....innerhalb des Schengenraumes werden keine Grenzkontrollen für Personen durchgeführt. Also keine grenzpolizeiliche Abwicklung notwendig. Keine Polizisten, welche Pässe überprüfen an den Grenzschranken, volle Reisefreiheit auch für die Menschen, nicht nur für die Waren..... Allerdings sind nicht alle EU Mitgliedsländer auch im "Schengenland", Rumänien und Bulgarien sind's nicht....
Was bedeuten diese Haarspalterein jetzt für uns:
Flüge innerhalb der europäschen Union und gleichzeitig innerhalb von "Schengenland", brauchen weder eine grenzpolizeiliche noch eine zollrechtliche Abfertigung. Einfach einsteigen und fliegen, auf den Flugplan aber nicht vergessen !!!!
Flüge innerhalb der europäschen Union, aber raus aus "Schengenland". Klar, hier brauchen wir keinen Zöllner - die Waren dürfen frei verkehren, aber die Personen nicht. Daher, grenzpolizeiliche Abfertigung durch die Polizei. Zum Beispiel für Flüge nach Bulgarien, Rumänien.....
Flüge innerhalb von "Schengenland", aber aus der EU raus, logo, hier brauchen wir den Grenzpolizisten nicht, hier muss der Zöllner her, denn die Personen verkehren frei, die Waren aber nicht. Anmeldung des Grenzüberfluges beim Zoll notwendig. Achtung: gilt für Schweizflüge, nach Norwegen und in seltenen Fällen nach Island :-) !!!!!
Last but not least, können wir mit der Reichweite unserer Flieger auch aus der EU und aus Schengen rausfliegen. Kroatien, Serbien, Bosnien etc. Das weiß jetzt eh jeder, dorthin dürfen weder die Waren frei verkehren, noch die Personen. Also Grenzüberflugsanmeldung bei Polizei und Zoll ....
Quelle: https://www.fsv2000.at/
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Hallo,
wie oben schon richtig beschrieben, gilt für dien Flug von/nach Grenchen der Zollflugplatzzwang. Bundespolizei ist in diesem Fall nicht notwendig.
Für Dinslaken gilt, obwohl offiziell kein Airport of Entry, eine Sonderregelung: mit einem einfachen Faxformular kann man sich von dem Zollflugplatzzwang befreien lassen. Das habe ich im letzten Jahr viele Male gemacht. Die Bundespolizei spielt bei Flügen ausserhalb der EU auch mit. Flüge nach Kroatien oder Belarus sind von EDLD aus kein Problem, wenn man die zuständigen Behörden rechtzeitig (24h) informiert.
Für Kontaktadressen oder Formulare einfach melden. VornameNachname@gmx.de###-MYBR-### Gruss Thomas Benning
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Zur Komplettierung der Verwirrung darf ich noch anfügen, was mir bei einem Flug von Zürich nach Memmingen passiert ist - ich glaube, damals hatte CH noch keinen Schengen-Status. Memmingen hatte damals zwar Polizei (es wurden internationale Linienflüge abgefertigt) aber keinen ständigen Zöllner am Flugplatz. Wir hatten keine Waren dabei, aber dennoch war die Aufregung riesengroß und wir mussten beim Flugzeug warten, bis der Zöllner angereist war (er wartet, wenn ein Flug aus dem "Zollausland" angemeldet wird). Er hat uns gefragt, ob wir Waren anzumelden hätten, und auf unser Nein hat er sich wieder verabschiedet. Ich würde ganz einfach am Zielflughafen in Deutschland anfragen, wie das aktuell bei Flügen aus der Schweiz gehandhabt wird. Theoretisch ist eine Zollabfertigung notwendig.
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Hallo Herr Benning! Danke für die Info, Sie haben Post.
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Ich muss von der Schweiz aus nur über einen Zollflugplatz (das muss für einen Flug zwischen der Schweiz und Deutschland nicht einmal ein deutscher sein, sondern einfach zur EU gehören), wenn ich zollpflichtige Waren dabei habe, da der freie Warenverkehr bislang noch nicht Bestandteil der Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist.
Nein, das stimmt leider nicht und hat mehrere mir bekannte Personen eine ordentliche Geldstrafe eingebracht (im Fall von Norwegen). Die Frage ob ich zollpflichtige Ware dabei habe oder nicht hat mit der gesetzlichen Auflage einer Zollkontrolle absolut nichts zu tun.
Bitte das NOTAM genau lesen, es ist eigentlich sehr klar formuliert.
ENTRY INTO OR EXIT FROM THE TERITORY OF THE FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY IS ONLY PERMITTED VIA THE INTERNATIONAL AIRPORTS AND VIA THE AERODROMES AUTHORIZED BY CUSTOMS AND FEDERAL POLICE.
Das gillt erstmal für alle Flüge aus dem Ausland, egal ob EU, Schengen oder sonstwas. Man beachte "CUSTOMS AND FEDERAL POLICE", es muss also Zoll und Grenzpolizeilich abgefertigt werden. Jetzt werden zwei Ausnahmen, hier dem Wesen nach Erleichterungen, definiert:
1) THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH CUSTOMS SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER EUROPEAN UNION MEMBER STATES.
Also, bei Flügen aus EU-Staaten (genauer EU-Zollunion) entfällt die Zollabfertigung. Logisch. Und
2) THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.
Also bei Flügen aus Schengen-Staaten (genauer Vollimplementierungs-Staaten), entfällt die grenzpolizeichliche Abfertigung.
Für die Schweiz bedeutet das: Die grenzpolizeiliche Abfertigung mag bei einem Direktflug in die Bundesrepublik entfallen, die Zollabfertigung jedoch nicht! Ist aber sowieso theoretisch, mir sind keine Plätze bekannt, die Zollabfertigung bieten, jedoch keine Grenzpolizei. In der Praxis also bei Flügen aus der Schweiz: Zollplatz "Customs".
Hat alles nichts damit zu tun, WIE die Abfertigung abgehandelt wird. Kann ja je nach Betriebsvereinbarung unterschiedlich laufen. Sorry, dass das so kompliziert ist, aber Zoll und Grenzpolizei haben nichts miteinander zu tun. Grenzpolizei lässt sich oft per Fax oder telefonisch mit Hilfe der Passnummern flexibel erledigen, Zoll ist leider weniger flexibel.
Allgemein gillt aber:
Verstöße gegen die grenzpolizeiliche Vorschriften laufen i.d.R. glimpflich und mit einem Bußgeld ab.
Verstöße gegen die Zollabfertigung laufen auf einen Strafbefehl hinaus und werden schei...e teuer.
Nix für ungut Herr Sutter, aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Absatz oben löschen könnten, den hastigen Google-Leser könnte das nämlich eine Menge Geld kosten.
Zum Schluss: Quizzfrage für alle Experten in diesem Bereich: Was ist mit Flügen von den Kanalinseln??? Kein britisches Staatsgebiet sondernKronbesitz aber dafür in der EU-Zollunion? Hmm ....
viele Grüße, Jan Brill
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Hallo Jan, Kanalinseln sind kein Mitglied im Schengenabkommen genausowenig wie England.
Polizei und Zoll sind zwei unterschiedliche Behörden. Beide sind strikt von einander zu trennen. Schengen= Personenkontrolle d.h. Polizei EU= Zollunion d.h. Warenkontrolle und damit Zoll. Wie auch an den Grenzen an Flughäfen noch zu sehen ist. Passkontrolle und dann Zöllner. Grüße Andreas Riedel
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Hallo, die Frage war nach Denmark und Zoll. Antworten bezogen sich auch auf Norwegen. Für Norwegen gilt nicht das Schengenabkommen, gleichwohl gilt eine vereinfachte Einklarierung: 4 Stunden vor Abflug Zielflugplatz im Flugplan aufgeben, dann darf das auch eine Graspiste im Opland sein, kein Zollflugplatz. Bei der Rückreise aus N nach D muß ich auch keinen Port of Entry ansteuern, VFR oder IFR ist unerheblich. AIP lesen. Happy landings.
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Norwegen ist Mitglied des Schengenraumes.
Wikipedia: Norwegen ist jedoch als Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in vielen Belangen einem EU-Mitglied gleichgestellt und darüber hinaus als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens.
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Zitat:"VFR oder IFR ist unerheblich."
Wäre ja auch noch schöner...Ich frage mich, wer daran überhaupt auch nur den geringsten Zweifel haben könnte.?!?
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....das gibt aber Ärger! selbst erlebt Altenrhein-Memmingen!
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Den Ärger verstehe ich jetzt nicht ganz, denn sowohl Altenrhein als auch Memmingen sind Zollflugplätze, beide sind zudem im Schengenraum. Hat da ein Zoll- oder Grenzwachtfritze die aktuellen Entwicklungen verpennt?
Wieso soll es da Ärger geben? Flugplan filen und ab müsste doch reichen. Allenfalls nach einer definierten Wartezeit, denn entgegen den Regeln der Physik gehen offenbar bei gewissen Behörden/Stellen die elektronischen Daten nicht überall mit Lichtgeschwindigkeit durch, sondern teils erheblich langsamer.
Siehe als Beispiel die Anweisungen auf dem Flugplatz Dornbirn (INFO - Flugplatz anklicken)
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Von Altenhein/St. Gallen (CH) nach Memmingen (D) hast Du recht - weil beide "Zollplätze".
Fliegt man aber von Altenrhein/St. Gallen (CH) nach Konstanz (D) ... Flugdauer max. 10 min, dann schlägt die deutsche Zollbehörde brutal zu. Strafverfahren min 2.000,- und wie vor zwei Jahren geschehen:
Musst du sogar deinen deutschen Flieger nachverzollen !!!
Jetzt lacht nicht, das ist schon mehrfach passiert.
Richtig für o.g. Fall wäre es wg. "Zoll" nach Donaueschingen rsp. Friedrichshafen [= Airport of Entry] zu fliegen, landen, warten ... in der Regel kommt doch kein Zöllner ..., um dann nach Konstanz weiterzufliegen.
Die Ausführungen von Jan Brill sind vollumfänglich korrekt.
Bitte lösche deinen ersten Beitrag, der ist zollrechtlich nicht korrekt.
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Ist Memmingen jetzt fix Airport of entry? Als mir das mit Zürich-Memmingen passierte, flog von dort längst die TUI "international", aber den Zöllner musste man 24 Stunden vorher anfordern. Auch, wenn man nichts zu verzollen hat. Hat sich das jetzt geändert, oder droht hier weiterhin eine Kostenfalle?
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ich habe leider verpasst, den Zoll vorab zu informieren. die Zöllner sind in Memmingen nicht permanent vor Ort!
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Noch eine kleine Besonderheit zu Genf. Wenn aus Genf nach Frankreich geflogen wird muss kein Französischer Zollflugplatz angeflogen werden. Der Genfer Flughafen liegt teilweise auf Französischem Gebiet und am GA Terminal ist eine Französische und Schweizer Zollstelle. Ein Flugplan ist aber notwendig. Von Frankreich nach Genf geht es natürlich auch ohne Zollabflugplatz.
In alle anderen Länder muss leider ein Zollflugplatz als first entry angeflogen werden - fliege oft nach Deutschland und da wäre schon schön öfters direkt zu fliegen.
Ich habe übrigens einmal die Erfahrung gemacht das an Deutschen nicht Zoll-Flugplätzen unter Umständen doch eine Möglichkeit besteht zu verzollen obwohl nichts im AIP verzeichnet. Vorab anrufen kann Wunder bewirken o-Ton "Wir haben hier Werksverkehr einer Firma die öfters in die Schweiz fliegen und wir rufen dann beim DB Zoll an" - bei mir kamen dann die Herren von der DB-Zollstelle und hatten ihre Freude etwas Abwechslung zu haben und ich war froh nur noch 5 Minuten Taxifahrt zu meinem Meeting zu haben.
Nach meinem Wissen geht das nur von Genf nach Frankreich! Grenchen (Kommentar weiter oben) würde mich stark wundern... Lasse mich aber gerne eines besseren belehren das es noch weitere Schweizer Flughäfen mit Ausnahmen gibt.
Nick
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Also kann man sarkastisch zusammenfassen, dass (von mikrokleinen Ausnahmen mal abgesehen) zwischen der Schweiz und der EU das Schengener Abkommen nur den verbesserten Datenaustausch aus der Verbrecherkartei gebracht hat. Obschon es bei der Volksabstimmung hieß, dass vor allem die Bürger bei ihrem Grenzübertritt profitieren davon. Mit "die Bürger" scheinen mit notorischer Regelmässigkeit die Protagonisten der Allgemeinen Luftfahrt nicht gemeint zu sein.
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