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27. Januar 2011: Von Othmar Crepaz an 
Erstmal zum Grundsätzlichen:
Europäsche Union.....neben anderen Vor- und Nachteilen, ist eine Sache die, dass es innergemeinschaftlich keine Grenzkontrollen von Waren mehr gibt. Also keine Zollbeschränkungen, keine Zöllner an den Grenzschranken, freier Warenverkehr (so im Prinzip zumindest, von einigen Ausnahmen bei Zigaretten und Alkohol abgesehen)
Klasse Sache, grenzenloses Europa, freut uns Piloten natürlich, ABER, ganz so grenzenlos ist die G'schichte doch nicht, wir brauchen nur in die Schweiz auf einen Kaffee zu fliegen.
Die Schweiz ist ja bekannterweise kein Mitglied der Union .......

Schengenraum.....innerhalb des Schengenraumes werden keine Grenzkontrollen für Personen durchgeführt. Also keine grenzpolizeiliche Abwicklung notwendig. Keine Polizisten, welche Pässe überprüfen an den Grenzschranken, volle Reisefreiheit auch für die Menschen, nicht nur für die Waren.....
Allerdings sind nicht alle EU Mitgliedsländer auch im "Schengenland", Rumänien und Bulgarien sind's nicht....

Was bedeuten diese Haarspalterein jetzt für uns:

Flüge innerhalb der europäschen Union und gleichzeitig innerhalb von "Schengenland", brauchen weder eine grenzpolizeiliche noch eine zollrechtliche Abfertigung.
Einfach einsteigen und fliegen, auf den Flugplan aber nicht vergessen !!!!

Flüge innerhalb der europäschen Union, aber raus aus "Schengenland". Klar, hier brauchen wir keinen Zöllner - die Waren dürfen frei verkehren, aber die Personen nicht.
Daher, grenzpolizeiliche Abfertigung durch die Polizei.
Zum Beispiel für Flüge nach Bulgarien, Rumänien.....

Flüge innerhalb von "Schengenland", aber aus der EU raus, logo, hier brauchen wir den Grenzpolizisten nicht, hier muss der Zöllner her, denn die Personen verkehren frei, die Waren aber nicht. Anmeldung des Grenzüberfluges beim Zoll notwendig.
Achtung: gilt für Schweizflüge, nach Norwegen und in seltenen Fällen nach Island :-) !!!!!

Last but not least, können wir mit der Reichweite unserer Flieger auch aus der EU und aus Schengen rausfliegen.
Kroatien, Serbien, Bosnien etc.
Das weiß jetzt eh jeder, dorthin dürfen weder die Waren frei verkehren, noch die Personen. Also Grenzüberflugsanmeldung bei Polizei und Zoll ....

Quelle: https://www.fsv2000.at/
27. Januar 2011: Von Othmar Crepaz an Othmar Crepaz
Zur Komplettierung der Verwirrung darf ich noch anfügen, was mir bei einem Flug von Zürich nach Memmingen passiert ist - ich glaube, damals hatte CH noch keinen Schengen-Status.
Memmingen hatte damals zwar Polizei (es wurden internationale Linienflüge abgefertigt) aber keinen ständigen Zöllner am Flugplatz. Wir hatten keine Waren dabei, aber dennoch war die Aufregung riesengroß und wir mussten beim Flugzeug warten, bis der Zöllner angereist war (er wartet, wenn ein Flug aus dem "Zollausland" angemeldet wird).
Er hat uns gefragt, ob wir Waren anzumelden hätten, und auf unser Nein hat er sich wieder verabschiedet.
Ich würde ganz einfach am Zielflughafen in Deutschland anfragen, wie das aktuell bei Flügen aus der Schweiz gehandhabt wird. Theoretisch ist eine Zollabfertigung notwendig.

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