Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. Januar 2011: Von  an Jens-Albert Schenk
>- Pflicht für Zollflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Norwegen, Schweiz) kommt.
- Pflicht für Passflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-Schengen-Land kommt. <

So ist das im Prinzip. Denn: Die EU ist eine Zollunion, Schengen eine Vereinbarung über Grenzkontrollen.

In Dänemark gibt es allerdings eine Besonderheit: Irgendjemand hat vergessen, den AIP-Autoren zu erzählen, dass Dänemark EU-Mitglied und Schengen-Unterzeichner ist. Also steht da nach wie vor eine Liste von Airports of Entry drin, die man beim Einflug benutzen muss (EKRK ist dabei). Die Besonderheit zur Besonderheit: Kein Mensch hält sich in der Praxis daran - und ich habe auch noch nicht davon gehört, dass es deshalb Ärger gab.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang