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27. Januar 2011: Von  an Jens-Albert Schenk
>- Pflicht für Zollflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Norwegen, Schweiz) kommt.
- Pflicht für Passflughafen in BRD, wenn man aus einem Nicht-Schengen-Land kommt. <

So ist das im Prinzip. Denn: Die EU ist eine Zollunion, Schengen eine Vereinbarung über Grenzkontrollen.

In Dänemark gibt es allerdings eine Besonderheit: Irgendjemand hat vergessen, den AIP-Autoren zu erzählen, dass Dänemark EU-Mitglied und Schengen-Unterzeichner ist. Also steht da nach wie vor eine Liste von Airports of Entry drin, die man beim Einflug benutzen muss (EKRK ist dabei). Die Besonderheit zur Besonderheit: Kein Mensch hält sich in der Praxis daran - und ich habe auch noch nicht davon gehört, dass es deshalb Ärger gab.

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