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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Januar 2011: Von Thomas Benning an 
Hallo,

wie oben schon richtig beschrieben, gilt für dien Flug von/nach Grenchen der Zollflugplatzzwang. Bundespolizei ist in diesem Fall nicht notwendig.

Für Dinslaken gilt, obwohl offiziell kein Airport of Entry, eine Sonderregelung: mit einem einfachen Faxformular kann man sich von dem Zollflugplatzzwang befreien lassen. Das habe ich im letzten Jahr viele Male gemacht. Die Bundespolizei spielt bei Flügen ausserhalb der EU auch mit. Flüge nach Kroatien oder Belarus sind von EDLD aus kein Problem, wenn man die zuständigen Behörden rechtzeitig (24h) informiert.

Für Kontaktadressen oder Formulare einfach melden.
VornameNachname@gmx.de###-MYBR-###
Gruss
Thomas Benning
27. Januar 2011: Von  an Thomas Benning
Hallo Herr Benning! Danke für die Info, Sie haben Post.

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