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28. Januar 2011: Von Jan Brill an Max Sutter
Ich muss von der Schweiz aus nur über einen Zollflugplatz (das muss für einen Flug zwischen der Schweiz und Deutschland nicht einmal ein deutscher sein, sondern einfach zur EU gehören), wenn ich zollpflichtige Waren dabei habe, da der freie Warenverkehr bislang noch nicht Bestandteil der Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist.


Nein, das stimmt leider nicht und hat mehrere mir bekannte Personen eine ordentliche Geldstrafe eingebracht (im Fall von Norwegen). Die Frage ob ich zollpflichtige Ware dabei habe oder nicht hat mit der gesetzlichen Auflage einer Zollkontrolle absolut nichts zu tun.

Bitte das NOTAM genau lesen, es ist eigentlich sehr klar formuliert.

ENTRY INTO OR EXIT FROM THE TERITORY OF THE FEDERAL REPUBLIK OF
GERMANY IS ONLY PERMITTED VIA THE INTERNATIONAL AIRPORTS AND VIA THE
AERODROMES AUTHORIZED BY CUSTOMS AND FEDERAL POLICE.


Das gillt erstmal für alle Flüge aus dem Ausland, egal ob EU, Schengen oder sonstwas. Man beachte "CUSTOMS AND FEDERAL POLICE", es muss also Zoll und Grenzpolizeilich abgefertigt werden.
Jetzt werden zwei Ausnahmen, hier dem Wesen nach Erleichterungen, definiert:

1) THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH CUSTOMS SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER EUROPEAN UNION MEMBER STATES.

Also, bei Flügen aus EU-Staaten (genauer EU-Zollunion) entfällt die Zollabfertigung. Logisch. Und

2) THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.

Also bei Flügen aus Schengen-Staaten (genauer Vollimplementierungs-Staaten), entfällt die grenzpolizeichliche Abfertigung.

Für die Schweiz bedeutet das: Die grenzpolizeiliche Abfertigung mag bei einem Direktflug in die Bundesrepublik entfallen, die Zollabfertigung jedoch nicht! Ist aber sowieso theoretisch, mir sind keine Plätze bekannt, die Zollabfertigung bieten, jedoch keine Grenzpolizei. In der Praxis also bei Flügen aus der Schweiz: Zollplatz "Customs".

Hat alles nichts damit zu tun, WIE die Abfertigung abgehandelt wird. Kann ja je nach Betriebsvereinbarung unterschiedlich laufen. Sorry, dass das so kompliziert ist, aber Zoll und Grenzpolizei haben nichts miteinander zu tun. Grenzpolizei lässt sich oft per Fax oder telefonisch mit Hilfe der Passnummern flexibel erledigen, Zoll ist leider weniger flexibel.


Allgemein gillt aber:

Verstöße gegen die grenzpolizeiliche Vorschriften laufen i.d.R. glimpflich und mit einem Bußgeld ab.

Verstöße gegen die Zollabfertigung laufen auf einen Strafbefehl hinaus und werden schei...e teuer.


Nix für ungut Herr Sutter, aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Absatz oben löschen könnten, den hastigen Google-Leser könnte das nämlich eine Menge Geld kosten.

Zum Schluss: Quizzfrage für alle Experten in diesem Bereich: Was ist mit Flügen von den Kanalinseln??? Kein britisches Staatsgebiet sondernKronbesitz aber dafür in der EU-Zollunion? Hmm ....

viele Grüße,
Jan Brill
28. Januar 2011: Von Andreas Riedel an Jan Brill
Hallo Jan, Kanalinseln sind kein Mitglied im Schengenabkommen genausowenig wie England.

Polizei und Zoll sind zwei unterschiedliche Behörden. Beide sind strikt von einander zu trennen.
Schengen= Personenkontrolle d.h. Polizei
EU= Zollunion d.h. Warenkontrolle und damit Zoll.
Wie auch an den Grenzen an Flughäfen noch zu sehen ist.
Passkontrolle und dann Zöllner.
Grüße Andreas Riedel

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