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30. Januar 2011: Von Nicklas Vaud an MH
Noch eine kleine Besonderheit zu Genf. Wenn aus Genf nach Frankreich geflogen wird muss kein Französischer Zollflugplatz angeflogen werden. Der Genfer Flughafen liegt teilweise auf Französischem Gebiet und am GA Terminal ist eine Französische und Schweizer Zollstelle. Ein Flugplan ist aber notwendig. Von Frankreich nach Genf geht es natürlich auch ohne Zollabflugplatz.

In alle anderen Länder muss leider ein Zollflugplatz als first entry angeflogen werden - fliege oft nach Deutschland und da wäre schon schön öfters direkt zu fliegen.

Ich habe übrigens einmal die Erfahrung gemacht das an Deutschen nicht Zoll-Flugplätzen unter Umständen doch eine Möglichkeit besteht zu verzollen obwohl nichts im AIP verzeichnet. Vorab anrufen kann Wunder bewirken o-Ton "Wir haben hier Werksverkehr einer Firma die öfters in die Schweiz fliegen und wir rufen dann beim DB Zoll an" - bei mir kamen dann die Herren von der DB-Zollstelle und hatten ihre Freude etwas Abwechslung zu haben und ich war froh nur noch 5 Minuten Taxifahrt zu meinem Meeting zu haben.

Nach meinem Wissen geht das nur von Genf nach Frankreich! Grenchen (Kommentar weiter oben) würde mich stark wundern... Lasse mich aber gerne eines besseren belehren das es noch weitere Schweizer Flughäfen mit Ausnahmen gibt.

Nick
30. Januar 2011: Von Max Sutter an Nicklas Vaud
Also kann man sarkastisch zusammenfassen, dass (von mikrokleinen Ausnahmen mal abgesehen) zwischen der Schweiz und der EU das Schengener Abkommen nur den verbesserten Datenaustausch aus der Verbrecherkartei gebracht hat. Obschon es bei der Volksabstimmung hieß, dass vor allem die Bürger bei ihrem Grenzübertritt profitieren davon. Mit "die Bürger" scheinen mit notorischer Regelmässigkeit die Protagonisten der Allgemeinen Luftfahrt nicht gemeint zu sein.
30. Januar 2011: Von  an Max Sutter
Herr Sutter,

es heißt ja auch Bürger beider Staaten und nicht flegende Bürger beider Staaten. Und wer in Deutschland ein Flugzeug hat, ist per se leider schon "supekt". Auch wenn er nur Kaffeefliegen nach Borkum betreibt. Es ist halt einfacher, einen PKW kurz nach der Grenze anzuhalten, als einen Flieger aus Genf in Borkum vom Zoll prüfen zu lassen. Und wenn dann noch, oh Wunder, das Wetter in Borkum "klemmt" und er Flieger in Bremerhafen landet, was und wie soll der Zoll da "prüfen".

Soweit ich weiß, ist rund 50 km rund um München FJS ein "Zollbereich", wo der Zoll Stichproben durchführt. Ist so, weil FJS eine deutsche Aussengrenze darstellt. So gesehen wäre in Deutschland fast überall eine Aussengrenze.

Aber wer so doof ist und schmuggelt und dann auch noch in Konstanz landet, anstatt in Friedrichshafen, was soll man von so einem halten? Kann ich nur sagen: Selbst Schuld.

Wer was zu verbergen hat, geht mit Sicherheit andere Wege. Es lebe das Internet. Da geht deutlich mehr und der Zoll schaut von aussen nur zu. Ist so...
31. Januar 2011: Von Max Sutter an 
Hallo Herr Ehrhardt,

ist doch alles schön und gut, nur das eigentlich skandalöse steht doch im Posting vor dem Ihren. Der große Ordnungspapst Schäuble lässt doch offensichtlich in seinem Zuständigkeitsbereich jene Menge von Interpretationsspielraum zu, d.h. man kann nicht mehr ein Rezept basteln, welches in ganz Deutschland gilt, sondern je nach Gusto des lokalen Hauptzollamtheinis darf man am einen Ort etwas, wofür sie einem woanders zwar nicht gerade steinigen, aber sie drohen es zumindest an, inkl. 100 Tage bei Wasser und Brot. Ist es denn zuviel verlangt, dass man in Berlin eine generelle Vorschrift erlässt, die dann für alle Flugplätze der gleichen Zollkategorie verbindlich ist? Höchstens vielleicht individuelle Zoll-Vorwarnzeiten, falls es noch Zollämter gibt, an denen der Diensthabende per Fahrrad kommen muss und der Platz listigerweise auf einem Hügel ist, wie Zepfenhan oder Mainbullau.

So ein Kuttelmuddel trägt weiß Gott nicht zur Rechssicherheit bei in diesem Superdemokratenlande (laut Studie demokratischer als die Schweiz - ich heul mich tot). Die Befürchtung, die ich habe, wenn man das dem badischen Wolfgang überbringt und ihn um Konsequenzen bzw. Bereinigung bittet, dass er dann auf seine übliche Art untersuchen lässt, wo die strengste Lösung existiert, und die stülpt er dann dem ganzen Lande über.
31. Januar 2011: Von  an Max Sutter
Zum Thema Zoll gibt es eine Sache, die ist schlimmer als die Airport of Entry Problematik. Die Steuer auf Avgas & Kerosin in gerwerblichen aber nicht-airline-mässigen Einsatz. Obwohl es ein Gesamturteil in Deutschland der Bafin gibt, muss der einzelne jeden Cent einklagen. Da ist das Problem Airport of Entry doch eher ein Witz. Wenn man es weiß und die Spielregel befolgt, kostet es nix. Beim Sprit ist es schon "minimal" anders. Da geht es um richtig Geld. Eine Jetprop im Werksverkehr schlabbert schon mal 80-100 Liter/Stunde á 2,10. Kommt im Jahr schon was zusammen, oder?

Obwohl, die Idee, das der Zöllner per Fahrrad nach Mainbullau kommt, hat was. Gefällt mir...
31. Januar 2011: Von Max Sutter an 
An die leidige Treibstoffzollgeschichte habe ich natürlich auch gedacht, doch ich wollte beim Thema bleiben. Sie haben aber recht, wenn Sie dieses erwähnen.

Es ist wirklich ein Ding, wenn etwas, das vom Grundsatz her ohnehin klar ist, einzeln eingeklagt werden muss, und da jedes Hauptzollamt das Rad neu erfunden haben will, jeder Betroffene das ganze Procedere durchziehen muss. Gibt es denn den Tatbestand des Amtsmissbrauchs von Rechtsmitteln nicht?

Ob all dieser institutionellen Boshaftigkeiten ist es doch nicht verwunderlich, wenn die Phantasie mit dem armen, schikanierten Bürger durchgeht und er den amtlich bestellten Sadisten auf dem Fahrrad nach Mainbullau wünscht. Und wie es aussieht, wenn man beim runterfahren ausrutscht, hat Rudolf Scharping der staunenden Nation auch schon demonstriert. Am eigenen Leibe fühlen müssen diese Beamten, was sie den Menschen tagtäglich antun, nur dann bessert sich etwas. Der Zöllner wird schon vor 2000 Jahren seinen Grund gehabt haben, warum geseufzt hat "Gott sei mir Sünder gnädig". Statt zu stöhnen würde er gescheiter mal sein Verhalten ändern.
31. Januar 2011: Von MH an Max Sutter
mußte mich belehren lassen, dass das nichts mit schengen zu tun hat sondern eine reine Zollangelegenheit ist!

wir Piloten sind ja pauschal potentielle Schmuggler!
31. Januar 2011: Von Max Sutter an MH
... dass das nichts mit schengen zu tun hat sondern eine reine Zollangelegenheit ist ...

Komisch ist nur, dass ihnen bei solcherart inizierten Zollkontrollen immer auch noch in den Sinn kommt, die Ausweise dem Lesegerät zu fressen zu geben. Das ist aber nur durch Schengen gedeckt, soweit die Beamten und -Innen einen Verdacht begründen können, z.B. wenn Sie beschnitten sind (deutet auf Moslem) oder keltische Runen am Unterarm tätowiert haben. Bei den Kelten gab es noch kein Schengen, man muss also dem Hinweis nachgehen.
14. März 2011: Von Schauss Walter an Max Sutter
Mich wundert es
Schweiz ist in Schengen also Problemlos aus Deutschland oder wie ich aus Belgien ohne weiters anzufliegen
Dänemark is schon gar kein Problem bin öfters in Toender gelandet wegen des günstigen Kraftstoffpreisses
Übrigens Norwegen und Iceland sind ebenfalls ohne weiteres abzufliegen
Aber EG oder Schengen bedeuten nicht dass kein FPL nötig Ist

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