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31. Januar 2011: Von Max Sutter an MH
... dass das nichts mit schengen zu tun hat sondern eine reine Zollangelegenheit ist ...

Komisch ist nur, dass ihnen bei solcherart inizierten Zollkontrollen immer auch noch in den Sinn kommt, die Ausweise dem Lesegerät zu fressen zu geben. Das ist aber nur durch Schengen gedeckt, soweit die Beamten und -Innen einen Verdacht begründen können, z.B. wenn Sie beschnitten sind (deutet auf Moslem) oder keltische Runen am Unterarm tätowiert haben. Bei den Kelten gab es noch kein Schengen, man muss also dem Hinweis nachgehen.

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