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35 Beiträge Seite 1 von 2

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15. Juni 2009: Von Fliegerfreund Uwe an 
Waidmannsheil,
Waffentransport im Flugzeug ist eine normalerweise verbotene Angelegenheit, ich habe damals extra eine Anfrage beim LBA gestellt,
in der Praxis ist der Waffentransport zwar kein Probleme, nur empfehle ich jedem sich die nötige Ausnahmegenehmigung beim BMI zu besorgen, das schont die Nerven und man ist auch bei Flügen auf Verkehrsflughäfen auf der sicheren Seite und behält sowohl die waffenlechtliche als auch luftrechtliche Zuverlässigkeit.

Gruß
15. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
ich will demnächst mit meiner ct zum entenjagen...darf ich ins ul eine hellfire-gettlinggun mit uranhartkernprojektilen einbauen? (die habe ich billig aus einer a-10 im kosovo gekauft) die ammuno trage ich im pilotenkoffer mit, die gun geschultert....ich könnte mir da gewisse differenzen mit der kontrolle in EDDS vorstellen....

gibts da evtl. einen link zum daec oder dulv???

ps: was ist der unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem erfolglosen jäger????

mfg
ingo fuhrmeister
15. Juni 2009: Von Max Sutter an 
Zwei Fragen:

1) Was haben Sie denn jetzt für Laminat geraucht?

2) Wäre es möglich, das Fünffachposting 31 bis 35 auf eines zu reduzieren durch Löschung der übrigen?
15. Juni 2009: Von  an Max Sutter
mjs:

1. das muß der kleber gewesen sein...
2. mach ich

mfg
ingo fuhrmeister
15. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
Also ist das eine Angelegenheit, mit der das LBA nichts zu tun hat, da muss ich mich direkt ans BMI wenden?
Reicht denn als Begründung, dass ich zu einer Jagd fliegen möchte?
Und wielange ist sowas dann gültig, nur für den einen Flug?

Übrigens wollte ich hier nicht wieder mit dem elenden Thema anfangen, ob Jagd jetzt sinnvoll ist, oder nicht, da gibt es schließlich auch mindestens 1.000 eigene Foren für.

Vielen Dank und schöne Grüße.
15. Juni 2009: Von  an 
Hallo Herr Fuhrmeister,

passen Sie auf, sonst nimmt Ihnen noch irgend ein Übereifriger Luftbeauftragter den Schein weg, wenn Sie Laminat mit Kleber rauchen...
17. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
Habe gerade mal ein wenig rumtelefoniert und der zwischenstand ist der:
- BMI fühlt sich nicht dafür verantwortlich (die erteilen eine Erlaubnis für den Transport von Waffen in der Passagierkabine beim Linienflug)
- Bundespolizei ist nur an großen Plätzen zuständig und da soll man einfach mit allen Erlaubnissen erscheinen und vernünftig verpackten Waffen und dan geht das in Ordnung, auch ohne Ausnahmegenehmigungen o. ä. (es braucht noch nicht einmal einer vorherigen Anmeldung)
- Die Landespolizei ist an kleineren Plätzen zuständig und die wissen von nichts, im wahrsten Sinne des Wortes (keiner konnte mir da weiterhelfen)
- An ganz kleinen Plätzen scheint das ganz egal zu sein, da interessiert der Waffentransport wohl wirklich niemanden

Halt der normale bürokratische Wahnsinn innerhalb Deutschlands.

Noch einer ne Idee?

Vielen Dank und schöne Grüße.
17. Juni 2009: Von M Schnell an 
jo die idee hab ich tatsächlich.

LBA:bereich Flugbetrieb(falls oder:och nicht geschehen)
fragen Sie doch einfach mal das Luftamt das für die genehmigung des Landeplatzes von dem aus sie "operieren" wollen und wenn dies nicht wissen das zuständige RP (bzw Ministerium des Landes das für sie zuständig ist).
wenn sich das zufällig im Bereich des Freistaates bayern bewegen sollte könnten Sie die auskunft bzw einen guten Kontakt zu einem der da sicherlich was zu sagen kann bekommen über www.flugschule-hellweg.de (einer der Fluglehrer ist bzw war beim Bay Ministerium tätig)


mfg: Sf23

ps. wenn der letzte tip nicht klappt dort fliegt sichs traumhaft ;-)
17. Juni 2009: Von  an M Schnell
Beim RP Münster, das für den Startplatz verantworlich ist, habe ich bereits angefragt, die wusten ebenso von nichts, aber werden sich versuchen kundig zu machen und geben mir dann bescheid.
Beim LBA werde ich es nochmal versuchen, weil das jetzt auch wirklich das letzte wäre, was mir einfällt.

Vielen Dank und schöne Grüße.
17. Juni 2009: Von  an 
Sollte es doch Probleme geben können Sie immerhin sehr glaubhaft beweisen, das Sie es versucht haben. Alleine diese Forumsbeiträge zeigen Ihren guten Willen.

Bin ja mal gespannt, wie das ausgeht...
17. Juni 2009: Von Oliver Giles an 
Kontaktieren Sie nochmals all jene die ihnen keine klare Auskunft geben konnten,nicht zuständig waren,etc.,etc.,
und lassen sich von denen SCHRIFTLICH bestätigen,daß:
man keine auskunft geben kann,
nicht zuständig ist,
es einfach nicht weis,
etc. .
Diese Schreiben schleppen Sie dann mit sich herum.
Warum?
Da hier D-Land,werden sie mit SICHERHEIT irgendwann einem uniformierten oder beamteten Wichtigheimer begegnen,
der zwar selbst keine Ahnung hat,aber trotzdem-oder vielleicht deswegen- erstmal solange auf Beweislastumkehr besteht bis man ihm mit §331StGb droht.
DAS ist der Typ der das alles lesen will !!
Ouuh mään....

mfG OLVIS
17. Juni 2009: Von Fliegerfreund Uwe an 
BMI Abteilung Luftsicherheit und Terrorismus erstellt diese Ausnahmegenehmigungen,
formloser Antrag mit Nachweis der Lizenz und des Waffenbesitz reicht aus.

Waidmannsheil
###-MYBR-###
17. Juni 2009: Von Fliegerfreund Uwe an 
RP Münster habe ich damals auch angefangen, die konnten nicht wirklich helfen, dann hat man mir in Braunschweig einen Ansprechpartner bei der Aussenstelle in Langen gegeben und der hat mich dann an das BMI verwiesen.
Und die konnten mir dann wirklich weiterhelfen.
17. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
Ich werde mich morgen nochmal daran setzten und etwas rumtelfonieren.
Aber wie gesagt: Beim BMI konnte man mir auch in der Abteilung Luftsicherheit nicht weiterhelfen.
So wie ich das mitbekommen habe, sind die dafür zuständig, wenn ich in Passagiermaschinen Waffen mit mir führen möchte.
Es ist ja so, dass ich die lediglich in einem Koffer verpackt hinten in die Maschine reinlegen möchte, dazu im Gepäck irgendwo, meinetwegen auch nochmals verschloßen, noch etwas Munition, und mehr möchte ich ja "eigentlich" nicht.
Aber wie ja schon richtig festgestellt wurde:
Wir sind halt nicht irgendwo, sondern wir sind in DEUTSCHLAND und da wird dann halt auch eine solch kleine Angelegenheit zum Beinbruch.
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.
Vielen Dank und schöne Grüße.
17. Juni 2009: Von Max Sutter an 
... wir sind in DEUTSCHLAND und da wird ...

Ich kann als Schweizer diese transzendentale Diskussion nur mit Staunen beobachten. Mal vom Linienflug abgesehen, da kenne ich die Regularien nicht, darf man im Lande Tells Waffen einfach formlos mitnehmen im Verkehrsmittel, sei es in der Bahn, Straßenbahn, Autobus, Kursschiff auf dem Zürichsee, Privatflugzeug oder auch im privaten Bollerwagen.

Steigen Sie einmal an einem Samstagvormittag in die Tramlinie 13 in Zürich, da kann es sein, dass an jeder Haltestelle welche mit Sturmgewehr zusteigen. Das sind weder Terroristen noch Revolutionäre, sondern sie steigen alle an der Station Albisgüetli aus, um im nahen Schießstand ihr militärisches Pflichtschießem zu erledigen. Und genauso fahren sie anschließend bewaffnet wieder zurück. Das Schießgewehr stellen sie dann im Eheschlafzimmer neben die Spiegelkommode und denken sich weiter nichts dabei. Wo ist denn da das Problem?
17. Juni 2009: Von  an Max Sutter
Es gibt nur ein einziges Problem:
Die deutsche Gesetzgebung
17. Juni 2009: Von M Schnell an Max Sutter
Tja so ist es halt in Deutschland,Waffen sind gefährlich alle Deutschen sind potentielle Terroristen und die behörden haben angst vor entscheidungen...
18. Juni 2009: Von Fliegerfreund Uwe an 
Ich habe noch mal vor Ort nachgefragt

Aktueller Stand
BMI Referat PII4, hat sich aber mittlerweile durch eine Umorganisation geändert, weil der Bereich der Luftsicherheit in die Abteilung Bundespolizei gewechselt ist, jetzt Referat B2, wer dort momentan in Persona zuständig ist weiß ich nicht.
18. Juni 2009: Von Max Sutter an Fliegerfreund Uwe
Kurz: Eine Valentinade der ganz besonderen Art. Es gibt einfach Dinge, die darf man Ämter nicht fragen! Zumindest nicht in Deutschland.

SOKO 007 - Inspector Wanninger greift ein ...
18. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
Und wo finde ich das Referat B2?
Bei der Bundespolizei oder beim BMI?
18. Juni 2009: Von Fliegerfreund Uwe an 
B2 beim BMI
Fragen Sie doch einfach beim LBA nach,
Außenstelle Langen der Sachbearbeiter für den Transport von gefährlichen Gütern!
Ich schaue mal nach ob ich die alte Mail noch finde.
18. Juni 2009: Von  an Fliegerfreund Uwe
Das BMI möchte die Frage nur schriftlich gestellt bekommen und auch nur so beantworten.
Also habe ich denen mal geschrieben.
19. Juni 2009: Von M Schnell an 
Das klingt doch gut,schriftlich heißt rechtsverwertbar und das bedeutet Anwendbar....
19. Juni 2009: Von T. Pott an M Schnell
Mal eine Frage, ist es denn nicht so dass der PIC letztendlich die Entscheidungsgewalt hat, ob und wie ein verschlossener Waffenkoffer an Bord sein darf? Regulaer gehen die Jaeger bei den Airlines zum Baggage-Check und geben dort ihre Gewehrkoffer als Gepaeck auf. Danach wandert das Teil zum uebrigen Gepaeck, wodurch sichergestellt ist dass waehrend des Fluges kein Zugriff erfolgen kann Das ist doch in einer Cessna 172 auch der Fall, Sie als "Passagier" geben die Waffen unter PIC Aufsicht in den Gepaeckraum und schliessen diesen. Danach verwandeln Sie sich magischerweise in einen PIC und beschliessen, aufgrund der vorgenommenen Sicherheitsvorkehrungen den Flug durchzufuehren.
19. Juni 2009: Von  an T. Pott
aber versperrt so ein dicker gewehrkoffer auf dem instrumentenbrett nicht die sicht nach vorne??? die sog. flugsicht vom führersitz im führerraum des lfzgs???
mfg
ingo fuhrmeister

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