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Nach Beitritt der neuen EU-Mitglieder gilt für diese Länder ebenfalls der uneingeschränkte und diskrimminierungsfreie Warenverkehr.
Das bedeutet dass bspw. auch die Drittlandregelung hinsichtlich der allseits beliebten Tabakeinkäufe für die EU-Neumitglieder nicht mehr gilt, also die Beschränkung auf 200 Zigaretten wggefallen ist.
EU-weit gilt bis 800 Glimmstengel die allgemeine Vermutung dass es sich um zum privaten Bedarf mitgeführte Waren handelt, darüber hinaus muss man den ausschließlich privaten Verbrauch bei größeren Mengen schon glaubhaft darlegen. Gleiches gilt ebenso für Wein, Champagner etc.
Allerdings gibt es eine Sonderregeölung für die Beitrittsländer welche die Freimengen wieder auf das alte "Auslands-Maß" herabsetzt. Diese Regel gilt aber nur für bestimmte Personen, bspw. Grenzpendler, LKW/Busfahrer und unmittelbare Anwohner der Grenze - da könnte ja einer auf die Idee kommen, jeden Tag 10 mal über die Grenze zum Einkaufen zu gondeln und dann die Ware über Ebay zu verticken - was aber sowieso strafbar wäre, da er die Waren dann ja nicht zum perönlichen Verbrauch eingeführt hätte.
Bei der aktuellen Diskussion gibt es demnächst bestimmt auch Rasterfahndungen und perfide Kontrollen für Mineralölsteuer- und ökosteuerflüchtige Auslandstanker ;-))
So long...
Michael
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Hallo Michael,
so sieht man sich wieder... *lach*
Zitat: "Allerdings gibt es eine Sonderregelung für die Beitrittsländer welche die Freimengen wieder auf das alte "Auslands-Maß" herabsetzt. Diese Regel gilt aber nur für bestimmte Personen, bspw. Grenzpendler, LKW/Busfahrer und unmittelbare Anwohner der Grenze"
Das ist so nicht richtig! Das "alte Auslands-Maß" (z.B. 200 Zigaretten = 1 Stange) gilt für alle! Lediglich diejenigen Bewohner, die Luftlinie 15km zur Grenze wohnen, haben geringere Mengen (z.B. 40 Zigaretten). Mit anderen Worten: Für den Normalbürger hat sich zolltechnisch nichts geändert! Lediglich die Regelmäßigkeit der Kontrollen ist weggefallen und hat sich in Form von unangemeldeten Stichproben ins Hinterland verlagert.
@Uhlhorn: Dies hatte ich übrigens mit "unangemeldet" gemeint. Es ist klar, dass eine Kontrolle am Flugplatz mehr oder minder eine geplante Sache ist.
Grüße, T.S. Dies hatte ich
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Hi ATCler,
(dass wir uns hier über den Weg "laufen" war mir schon klar ;-)) *grins + wink*)
ja ja, Du hast Recht. Ich habe die Ausnahmeregelung falsch wiedergegeben. Hier also Korrektur (Zitat):
"Für die Tabakbesteuerung werden den Beitrittsstaaten, abgesehen von Malta und Zypern, Übergangsfristen bis zur Anwendung des in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Mindeststeuersatzes eingeräumt. Während dieser Übergangsfristen haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Reisenden aus den Beitrittsstaaten dieselben Freimengen aufzuerlegen, wie Reisenden aus Drittländern. Deutschland wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und hat eine entsprechende Änderung des Tabaksteuergesetzes umgesetzt (Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66 vom 29. Dezember 2003).
Für die übrigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind keine Übergangsfristen für die Beitrittsstaaten vorgesehen, so dass zum 01. Mai 2004 die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen des Binnenmarktes für die Beitrittsstaaten in gleicher Weise wie für die bisherigen Mitgliedstaaten gelten."
Und die Ausnahme/Übergangsregelung gilt eben für Tabak...
GELDWÄSCHEGESETZ:
Nun, dies ist ja keine Neuigkeit mehr und wird seit 1998 vorzugsweise and einigen eher kurzen "Grenzen" zu ausgewählten Nachbarn im Wetsen und Süden der Republik intensiv angewendet. Das Ganze sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da nicht deklarierte Beträge mit hohen Strafen belegt, 3 Tage lang konfisziert und eine Kontrollmeldung an das Wohnsitzfinanzamt geacht wird. Die Grenze gilt bei Ein- und Ausreise und bezieght sich nicht nur auf Bargeld. Es fallen bspw. auch Sparbücher darunter, oder Schecks, Wechsel, Edelmetall und Edelsteine (also mit den besten Freunden der Freundin/Ehefrau vorsichtig sein). Das ist alles in § 12 a FinanzverwG nachzulesen.
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An alle:
Ist es denn möglich sich für einzelne private Flüge von diesen Kontrollen befreien zu lassen? Vielleicht, dass man vorher beim Zoll und BGS anruft und fragt ob sie auf eine Kontrolle verzichten? Bei Flügen nach Dänemark scheint das so zu gehen.
Hat da jemand Erfahrung?
Man verliert halt viel Zeit auf so einem Flug.
MfG Gerhard Uhlhorn
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Hallo Gerhard,
bei grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der Schengen-Staaten ist für dort zugelassene Flugzeuge nur noch ein Flugplan erforderlich,eine Landung auf einem Airport of Entry (Zoll) ist schon lange nicht mehr erforderlich.
Gruss BJ
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Hi BJ, (M*A*S*H lässt grüßen?!?)
das hätte ich auch gedacht.
Polen gehört aber noch nicht zu den Schengen-Staaten, oder?
Und wie sieht es mit Dänemark aus? Wenn ich nach Endelave in den Urlaub fliege (sehr zu empfehlen wenn man Ruhe sucht) muss ich dämlicherweise von Uetersen nach Tøndern und erst dann nach Endelave. Auch das kostet Zeit. Und Tøndern liegt ja auch nicht gerade auf der Strecke.
MfG Gerhard Uhlhorn
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Hallo Gerhard,
Polen ist noch nicht Schengen-Staat,daher leider noch kompliziert.
Mit Endelave ist das ganz Einfach:VFR-Flugplan aufgeben von Uetersen nach EKEL, und dann bei Grenzüberschreitung auf die dänische FIS-Frequenz gehen (Transpondersetting VFR = 7000, ab 3.500 Fuss Standard-QNH setzen).Du wirst feststellen,wie angenehm ATC in Dänemark ist,eine freundliche Stimme gibt dir Verkehrshinweise und ansonsten-das ist entscheidend-kannst Du über FIS den Flugplan schliessen,wenn Du den Platz in Sicht hast.Das geht ganz einfach.Auf dem Rückweg sollte man sinnvollerweise in Dänemark tanken,dann z.B. ab Tonder wieder Flugplan nach Uetersen zurück. Anflugkarten etc. gibts im Internet unter slv.dk gratis. MFG
BJ
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Ich bin sehr häufig in Polen und Tschechien beruflich unterwegs. Dazu nutze ich in 90% der Fälle mein Flugzeug. Das die Kontrollen im privaten Reiseverkehr noch bestehen habe ich so auch vom Zoll erfahren. Jetzt entzieht genau dieser Zoll meinem Heimatflugplatz (Nordhorn) aber den Status des Zollflugplatzes. Die Begründung dafür: es finden nicht genug Flüge aus dem Gebiet der EU statt. Als Polen und Tschechien noch nicht zur EU gehörten, gab es dagegen genug Flüge dieser Art. Alle umliegenden Landeplätze teilen dieses Schicksal. Daher bleibt mir nur übrig jedesmal in Münster zwischen zu landen. Was natürlich Zeit kostet und auch mit Kosten verbunden ist. Bei der Zwischenlandung in Münster erscheint der Zoll in der Regel gar nicht, da es sich ja um einen Flug innerhalb der EU handelt. Der Zoll vor Ort, der früher unseren Flugplatz betreut hat, sind die Hände gebunden. Man sagte mir, das man den Flugplatz gerne weiter betreut hätte, da man selber Angst hat nach dem Wegfall dieser Aufgabe woanders hin versetzt zu werden.
Für mich ist dies ein Ärgernis, welches den Komfort meines Reisemittels Flugzeug weiter einschränkt.
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Hallo,
dieses Jahr geht es wieder mal nach Polen. Eine eMail-Auskunft von Zoll bestätigt mir, dass ich nun zolltechnisch von Uetersen nach Oppeln reisen könne, zumindest was den deutschen Zoll angeht. Auf eine Antwort vom BGS warte ich noch.
Was interessant ist: Abends das eMail gesendet, morgens um 8:00 Uhr rief mich der Zoll auf meinem Handy an um mir das mitzuteilen. Die sind echt auf Draht und dienstleistungsorientiert. Hiermit möchte ich öffentlich ein großes Lob für den Zoll aussprechen und mich für diesen Service bedanken. Daran können sich andere Behörden ein Beispiel nehmen.
Ich werde weiter informieren.
Gerhard Uhlhorn
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