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Ich hol mal wieder dieses alte Thema aus der Versenkung, da es bei uns im Verein zwei Meinungen gibt und ich leider nichts Offizielles finden kann. Vielleicht kennt hier jemand das richtige Prozedere und kann mir das mit Quellenangabe erklären:
Ein Pilot fliegt vom Startflugplatz zu einem anderen Platz, macht dort zwei T&G und fliegt zurück zum Startflugplatz.
Wird dies als ein Flug mit drei Landungen und der Bemerkung 2 T&G @XXXX eingetragen oder als zwei Flüge, mit zwei bzw. einer Landung?
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Letzteres, Hinflug mit zwei Landungen, in diesem Fall letzte Landung = On Block, dann Rückflug mit Off Block = On Block am Zielplatz und einer Landung am Heimatplatz.
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Weder noch, es sind sogar drei Flüge :-)
- A->B mit 1 Landung
- B->B mit 1 Landung (die Platzrunde)
- B->A mit 1 Landung
Würdest du in B mehr als eine Platzrunde fliegen, könntest du da die "Flüge" zusammenfassen. Sobald es auf Strecke geht, kann man aber immer nur eine einzelne Landung erfassen. Siehe dazu die NfL 1-2212-21.
Im BWLV wurde vor einiger Zeit kommuniziert, dass Flüge so zu erfassen sind, und ich kenne auch eine weitere (kommerzielle) ATO, die das so handhabt. Begründet wurde dies damit, dass ansonsten nicht ersichtlich sei, ob die weiteren Landungen am Start- oder am Zielplatz erfolgten. Wer den Vereinsflieger nutzt, kennt sicher auch den Hinweis, der aufpoppt, wenn man versucht, bei einem Streckenflug mehr als eine Landung einzutragen.
Ob es praktikabel ist, sich das Flugbuch mit lauter Mini-Flügen vollzupacken, steht auf einem anderen Blatt...
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Und wie hoch ist das Bußgeld, wenn man sich diesen Stress nicht antun will?
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Es geht nicht nur ums Geld. Wir hatten neulich die Situation, dass ein Prüfer den IR-Skilltest nicht abgenommem hat, weil das Flugbuch des Schülers nicht regelkonform geführt wurde. Letzterer durfte dann eine Nacht am PC verbringen um alles hinzubiegen.
Und samma uns ehrlich: aus Deinen früheren Posts zu dem Thema geht hervor, dass es Dir nicht um den Stress geht, sondern ums Prinzip (gegen "die Obrigkeit"). ;)
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Ich glaube, hauptsächlich hat das mit den erforderlichen XC-PIC-Stunden für IR und/oder CPL zu tun.
Wenn die Flüge (auch regelkonform) zusammengefasst werden, dann werden Platzrunden auf die XC-Zeit draufgerechnet, was auch laut der jetzt großzügigen Definition der EASA keine XC-Zeit ist.
Insofern werden die Behörden solche Flüge als XC nicht akzeptieren und von der Gesamt-XC-Zeit abziehen. Das kann nach der Prüfung tatsächlich zu Problemen führen.
Ich mache mir keine Mühe, da ich genug XC habe.
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Auch ein Flug von A nach A kann nach EASA ein XC-Flug sein. Die oben erwähnte NfL scheint mir nicht in allen Punkten im Einklang mit FCL.050 zu stehen.
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Auch ein Flug von A nach A kann nach EASA ein XC-Flug sein.
Genau das meinte ich auch, als ich die neue EASA-Regelung im Gegensatz zur FAA als großzügig bezeichnet habe. Aber „following a pre-planned route, using standard navigation procedures” aus FCL.010 auf Platzrunden zu beziehen, ist aus meiner Sicht schon eine unzulässige Überstrapazierung.
Die oben erwähnte NfL scheint mir nicht in allen Punkten im Einklang mit FCL.050 zu stehen.
Dem würde ich ebenfalls zustimmen.
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Klar, auf Platzrunden kann man das sicher nicht anwenden. Mein Punkt war eher, dass diese dämliche Regelung, dass man einen Flug A-B mit mehreren Landungen in B auf zwei Flüge splitten soll nicht damit zu rechtfertigen ist, dass man das zur Unterscheidung local vs. XC benötigen würde....
Und nach meinem Verständnis gibt FCL.050 her, dass man A-TaG B - A sogar als einen Flug loggen könnte.
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Klar, auf Platzrunden kann man das sicher nicht anwenden. Mein Punkt war eher, dass diese dämliche Regelung, dass man einen Flug A-B mit mehreren Landungen in B auf zwei Flüge splitten soll nicht damit zu rechtfertigen ist, dass man das zur Unterscheidung local vs. XC benötigen würde....
Ich verstehe trotzdem nicht, was du damit sagen willst. Mein Punkt war: Wenn du einen XC-Flug durchführst (egal, ob von A nach A oder von A nach B) und im Anschluss mehrere Platzrunden fliegst, dann zählt die Zeit der Platzrunden streng genommen nicht zur XC-Zeit. Falls diese Unterscheidung also wichtig ist, müsste man sie trennen und mehrere Flüge loggen. Wenn die Unterscheidung unwichtig ist (man hat sowieso genügend eindeutige XC-Flüge), spricht nichts dagegen, die Flüge zusammenzufassen.
Und nach meinem Verständnis gibt FCL.050 her, dass man A-TaG B - A sogar als einen Flug loggen könnte.
So sehe ich das auch. Ich persönlich sehe allerdings nicht unbedingt den Vorteil, diese Möglichkeit zu nutzen. In dem Fall würde aber laut meinem Verständnis den ganzen Flug zur XC zahlen, also käme die oben genannte Platzrundenproblematik nicht ins Spiel.
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Wo kann man in der FCL oder dieser NfL nachlesen, dass ein Flug beendet ist, obwohl das Luftfahrzeug nicht zum stehen gekommen ist?
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... immerhin ist diese (sinnvolle!) Diskussion mittlerweile so weit vorangeschritten, dass man den Titel in "Flugbuch ausfüllen für Fortgeschrittene" ändern könnte...
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Wo kann man in der FCL oder dieser NfL nachlesen, dass ein Flug beendet ist, obwohl das Luftfahrzeug nicht zum stehen gekommen ist?
Nun ja, FCL.050 besagt ja erstmal nur, dass die lizenzführende Behörde entsprechende Regeln festsetzen kann. Was für Deutschland durch die genannte NfL passiert ist. Dass jede Bodenberührung einen neuen Flug auslöst, steht da zwar nicht direkt, lässt sich aber aus Kap. 4.2.4 herleiten:
Wer an ein und demselben Tag mit demselben Luftfahrzeug eine Reihe von Flügen durchführt und immer wieder an ein und demselben Ort startet und landet (z.B. Platzrundenverkehr) darf diese Reihe von Flügen als einen einzigen Eintrag verfassen.
Der Platzrundenverkehr ist dort explizit als Beispiel für mehrere Flüge genannt, die zusammengefasst werden dürfen. Was dann im Umkehrschluss vermuten lässt, dass jede Platzrunde grundsätzlich ein vollständiger Flug ist, sonst wäre das ja nicht extra erwähnt.
Zu guter letzt muss man sich als FI aber natürlich auch an das halten, was die ATOs im Rahmen ihrer Standardisierung vorgeben. Und da habe ich diese Lesart nun aus mehreren verschiedenen Richtungen gehört, und wie Joachim berichtet hat, ist dies wohl auch nicht ganz unbegründet.
Zum Thema XC: Sollte nicht der gesamte Flug die XC-Definition erfüllen, ist es auch nicht verboten, einfach ins Bemerkungsfeld des Papier-Flugbuchs den Cross-Country-Zeitanteil hineinzuschreiben. Und im digitalen Flugbuch gibts dafür ja eh ein extra Feld.
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