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2. Dezember 2025 14:16 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Okay, dann halt so:

Die BNetzA stellt die Sprechfunkzeugnisse aus (formal als Behörde im Auftrag). Die LuftPersV regelt die Voraussetzungen zur Durchführung des Flugfunks.

Ob eine Funkstelle zugelassen werden muss, regelt separat die FlugfunkV. Die BNetzA ist für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig – nicht für deren Notwendigkeit.

Analogie:
Die Stadt/Gemeinde stellt dir den Führerschein aus. Aber die Stadt entscheidet nicht, ob man ohne Führerschein fahren darf. Das regelt die Straßenverkehrsordnung.

2. Dezember 2025 14:17 Uhr: Von Thomas R. an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Alexis, das Ausmaß an Schwachsinn, das Du hier verbreitest, ist inzwischen selbst für Deine Verhältnisse echt peinlich. Bitte hör auf, das Forum damit (und mit irgendwelchlem LLM-Müll, den Du offenbar selbst nicht verstanden hast) zuzumüllen.

Nur ein Beispiel:

" §125 LuftPersV (1):
Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.
Es gibt wirklich keine weichere Formulierung."

In §125 geht es um ausschließlich um Sprachkenntnisse, und um sonst gar nichts. Das Wort "Sprechfunkzeugnis" kommt in dem ganzen Paragraphen überhaupt nicht vor!

2. Dezember 2025 14:21 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

Ich gebs auf...

2. Dezember 2025 14:22 Uhr: Von Alexis von Croy an Norbert Rading

Falsch.

Der von dir zitierte § 125 LuftPersV behandelt ausschließlich Language Proficiency.
Er sagt nichts über die Berechtigung zum Durchführen des Flugfunks.

LP und BZF/AZF sind zwei getrennte Anforderungen:

LP = Sprachnachweis für die Lizenz
BZF/AZF = Berechtigung, überhaupt funken zu dürfen

Der LP-Paragraph ersetzt das Funkzeugnis nicht und regelt dessen Erforderlichkeit auch nicht.

2. Dezember 2025 14:24 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Hallo Thomas,

ja echt sorry, dass du so leiden musst :-)

Der zitierte §125 LuftPersV war ein offensichtlicher Zahlendreher – dort geht es tatsächlich nur um Language Proficiency. Das habe ich inzwischen auch klargestellt.

Das ändert aber nichts am Kernpunkt:
LP regelt Sprachkenntnisse, nicht die Berechtigung zum Betrieb einer Luftfunkstelle.
Und genau das war meine Aussage.

MEINE, nicht die der LLM.

PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?

2. Dezember 2025 14:27 Uhr: Von Rolf _PA46 an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Rückmeldung aus der Praxis, beim Umschreiben meines FAA PPL musste ich u.a. das BZF einreichen, das bereits aus dem Segelflugschein (1990) vorlag. Das Luftamt Süd in Bayern hat das als Grundlage für die Umschreibung verlangt. Daher würde ich davon ausgehen, dass bei der Erteilung einer DE Lizenz das ebenfalls der Fall sein sollte.

PPL wird nicht beim LBA geführt, kann die Aussage des LBA daher rühren, nicht beteiligt zu sein?

2. Dezember 2025 14:28 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

> "PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?"

Du bist ja nun wahrlich kein Kind von Traurigkeit diesbezüglich... "Willst Du das nicht verstehen?" - "LLM hat es besser verstanden als OP"

Nett geht anders.

OP hätte nicht gefragt, wenn er es wüsste. OP bleibt weiterhin verwundert, dass Fliglehrer, LBA und Bundesnetzagentur ihm gesagt haben, das er kein BZF braucht.

2. Dezember 2025 14:32 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Na ja, dass LLM mehr davon versteht als Du, die Idee hat sich aufgedrängt. Ich wollte Dich nicht beleidigen, sorry!

2. Dezember 2025 14:33 Uhr: Von Thomas R. an Sascha P. Bewertung: +3.00 [3]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen?

Diesen Satz in der aggressiven Form in einem Forum rauszuhauen, in dem mindestens jeder Zweite ein von der BNA ausgestelltes AZF in der Tasche hat, und dann auch noch beleidigt zu sein, wenn es Gegenwind gibt...

2. Dezember 2025 14:48 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Das ist, nach Deinen eigenen Maßstäben, eine "aggressive Form"?

:-)

Da musst Du mal ein paar Beiträge von ThomasR, deinem zweiten Ich, lesen!

2. Dezember 2025 14:52 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

"ein von der BNA ausgestelltes", richtig.

Macht bei Euch die Reisepässe ausstellende Behörde auch die Gesetze dazu? Das ist echt praktisch:-)

2. Dezember 2025 15:20 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexis von Croy Bewertung: +5.00 [5]

Wer diesen Fred als Noch-nicht-Flieger liest, wird sich fluchtartig ein anderes Hobby suchen. Mit Recht.

2. Dezember 2025 15:23 Uhr: Von Alexis von Croy an Ernst-Peter Nawothnig

Na, da gäb's aber doch bessere Threads, die sicherer wirken!

2. Dezember 2025 15:51 Uhr: Von Norbert Rading an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe nicht behauptet, dass § 125 LuftPersV etwas über die Berechtigung zum Durchführen des Flugfunks sagt. Das warst du (bzw. ChatGPT), ganze fünf mal hintereinander, wenn ich mich nicht verzählt habe. Jetzt wäre eigentlich der Zeitpunkt, an dem du zugeben könntest, von ChatGPT-Halluzinationen hinters Licht geführt worden zu sein. Alternativ kannst du natürlich gerne noch nachlegen. Da hinten wirds schon wieder hell.

2. Dezember 2025 15:58 Uhr: Von Alexis von Croy an Norbert Rading

Ja, ich habe die ersten zwei Antwirten von CGPT ungeprüft gepostet - und das oben prominent angemerkt, dass ich keine Zeit hatte, alles auf Richtigkeit zu checken.

Den Kern der Angelegenheit hat die LLM korrekt beschrieben, auch wenn Fehler drin waren.

Muss man daraus so ein Theater machen?

2. Dezember 2025 16:47 Uhr: Von Sven Walter an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [6]

Ja, ich habe die ersten zwei Antwirten von CGPT ungeprüft gepostet - und das oben prominent angemerkt, dass ich keine Zeit hatte, alles auf Richtigkeit zu checken.

Den Kern der Angelegenheit hat die LLM korrekt beschrieben, auch wenn Fehler drin waren.

Muss man daraus so ein Theater machen?

Alexis, bei allem Respekt - kannst du nicht einfach mal zugeben, dass dein behaupteter Zeitmangel zum Checken der Richtigkeit hier einfach nur zu einem unfassbaren Zeitfresser wird, indem du absoluten Blödsinn in gehäufter Menge produzierst? Ernst hat absolut recht, das ist einfach nur abschreckend für Neulinge. Bist du nicht auch Autor und Journalist? Luftfahrtjournalist?

Wie wäre es einfach mal mit "tut mir leid, dass ich so eifrigt in die Tasten gehauen habe, da war ganz viel verwirrrender Blödsinn dabei". Das mit dem Theaterdonner an kumuliertem Blödsinn warst hier eindeutig du.

2. Dezember 2025 17:08 Uhr: Von Alexis von Croy an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Es ist bemerkenswert, wie ein paar kleine Fehler Deinen Blutdruck in die Höhe treiben und wie Du gleichzeitig so wenig Interesse daran zeigst, inhaltlich irgendetwas beizutragen. Und dass du dabei sogar meinen Beruf bemühen musst, um deine Empörung noch etwas künstlich aufzublasen, über wen sagt das etwas aus?

Mich interessiert das Thema.

Ich bin der Meinung, dass man das BZF benötigt, um mit dem PPL solo zu fliegen. Die Ansichten, die der OP dazu (egal von wem) bekommen hat, sind falsch.

2. Dezember 2025 19:01 Uhr: Von Manni Fold an Alexis von Croy

Ein BZF/AZF, das Du nicht hast wird auch nicht in die Lizenz eingetragen.

Wer hat das behauptet? Und meine "falschen" Behauptungen, sind alle durch "angewandte Forschung" belegt. Unser Ausbildungsleiter hat sich diesen Fragen im Alltag und fast jeden Tag zu stellen. Dabei nutzt er kein AI, sondern natürliche. Das in Frankreich unter den Segelfliegern seit Alters her ohne irgendwelche Flugfunklizenzen geflogen wird, hat schon vor jahren Verwunderung ausgelöst.

2. Dezember 2025 19:14 Uhr: Von Manni Fold an Johannes König

Den PPL/LAPL ausgehändigt bekommt man vom Amt aber erst dann, wenn man dieses vorlegt. (Quelle: Eigene Erfahrung mit dem RP Stuttgart).

Das betriifft anscheinend wirklich nur RP Stuttgart. @all oder?

2. Dezember 2025 19:19 Uhr: Von Sven Walter an Alexis von Croy Bewertung: +2.00 [2]

Es ist bemerkenswert, wie ein paar kleine Fehler Deinen Blutdruck in die Höhe treiben und wie Du gleichzeitig so wenig Interesse daran zeigst, inhaltlich irgendetwas beizutragen. Und dass du dabei sogar meinen Beruf bemühen musst, um deine Empörung noch etwas künstlich aufzublasen, über wen sagt das etwas aus?

Mich interessiert das Thema.

Ich bin der Meinung, dass man das BZF benötigt, um mit dem PPL solo zu fliegen. Die Ansichten, die der OP dazu (egal von wem) bekommen hat, sind falsch.

Du musst jetzt ganz tapfer sein: Mein Blutdruck ist genau da, wo er systolisch und diastolisch hin gehört. Inhaltlich haben dir kompetente Menschen (perfekt zusammengefasst: Johannes) bereits eine Richtigstellung hinterhergeschoben, die nicht nötig gewesen wäre, wenn du die sachlich einschlägigen Gesetzestexte unserem Neuling präsentiert hättest. Dann hätten wir uns über unterschiedliche Interpretationen von RPs und wemauchimmer unterhalten können. Aber im Brustton der Überzeugung anteiligen Blödsinn zu verzapfen ist nicht hilfreich.

Die Erwähnung deiners Berufes soll dich dazu aufrufen, als Fachjournalist und Buchautor erst recht keinen Blödsinn ungeprüft abzusondern. Da dies offenbar einen äußerst empflndlichen Punkt bei dir trifft, würde ich dich dann bitten, das nächste Mal einfach exakt so wahrheitsgemäß zu antworten, wie du dies bei Themen tust, in denen du unbestrittenermaßen extrem kompetent bist.

2. Dezember 2025 19:32 Uhr: Von Alexis von Croy an Sven Walter

Danke für die medizinische Lageeinschätzung und die pädagogisch wertvolle Nachbereitung.
Ich nehme zur Kenntnis, dass du viel zu sagen hast – nur nichts, was irgendjemanden hier weiterbringt.

Melde dich gern wieder, sobald wir wieder über das Thema sprechen und nicht über mich.

(PS: Danke für das "extrem kompetent in manchen Themen".)

2. Dezember 2025 19:46 Uhr: Von Sven Walter an Alexis von Croy

Danke für die medizinische Lageeinschätzung und die pädagogisch wertvolle Nachbereitung.
Ich nehme zur Kenntnis, dass du viel zu sagen hast – nur nichts, was irgendjemanden hier weiterbringt.

Doch, Alexis, jedes einzelne Mal, wo fachlich kompetent oder aus einem unvertrauten Blickwinkel berichtet wird, bringt einen das weiter. Und jedes Mal, wo jemand offenbar korrigiert werden muss, weil er keinen Blödsinn verzapft, korrigiert das zumindest die Verbreitung fachlich Falschem. Besser wäre es natürlich, wenn es von vornherein richtig wäre, so wie dies bei redaktionellen Texten und Büchern im Regelfall der Fall sein sollte. Wenn man also Blödsinn zurückweist, hilft auch das der Qualität. Kommt ja von Quälen, nach einem Nestor des Journalismus in Deutschland.

Melde dich gern wieder, sobald wir wieder über das Thema sprechen und nicht über mich.

Ah, dieses souverän-elegante Beiseitewischen des Plebs: Lieber Prinz, ich möchte jetzt nicht in Huberts Sozialneidperspektive sinken, aber wenn dir hier fachlich kompetent von anderen Fluglehrern der Blödsinn korrekt gerückt wurde, kannst du dann nicht einfach mal zugestehen, dass du zu vorschnell in die Tasten gehauen hast und ein paar eher kuriose bis falsche Annahmen eines neugierigen Anfängers verschlimmbessert hast, bevor es andere wieder einfingen?

(PS: Danke für das "extrem kompetent in manchen Themen".)

Danke, ich lerne bei den Trump-Verstehern unter den europäischen Staatschefs, dass man dem eitlen Affen wohl ab und an Zucker geben muss, damit er leise eingefangen wird, wenn er davongaloppiert...

Aber, Schmäh beiseite, es stimmt ja einfach, dass du in manchen Bereichen äußerst kompetent bist! Nur macht es das so gefährlich - in manchem Beritt bist du unschlagbar, aber dann projiziert man das auch auf den Rest, wenn du unreflektiert und flockig einen raushaust.

2. Dezember 2025 19:54 Uhr: Von Alfred Obermeier an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Hi All

BZF II ist nicht erforderlich für PPL A, es wird im Rahmen der Luftrechtsprüfung mit geprüft. Das gilt für den deutschen Sprachraum.
Hier im Forum stelle ich häufig "veraltetes" Wissen (deutsches Recht) vs aktuelles EASA Wissen fest. Beispielhaft hierzu immer wieder die Beiträge von Tobias Schnell oder auch Johannes König.
Ja, es braucht kein BZF 2 oder 1 um in DEU zu fliegen. JA, es braucht ein bzf um erfahren zu werden.
All the best

2. Dezember 2025 20:42 Uhr: Von Sascha P. an Alfred Obermeier

Also noch jemand der sagt, dass man kein BFZ braucht. So klar ist die Sache wohl doch nicht...

2. Dezember 2025 20:42 Uhr: Von Thomas R. an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Hier im Forum stelle ich häufig "veraltetes" Wissen (deutsches Recht) vs aktuelles EASA Wissen fest. Beispielhaft hierzu immer wieder die Beiträge von Tobias Schnell oder auch Johannes König.

Ja, die Burschen haben echt keine Ahnung ;-D


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