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2. Dezember 2025 14:16 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Okay, dann halt so:

Die BNetzA stellt die Sprechfunkzeugnisse aus (formal als Behörde im Auftrag). Die LuftPersV regelt die Voraussetzungen zur Durchführung des Flugfunks.

Ob eine Funkstelle zugelassen werden muss, regelt separat die FlugfunkV. Die BNetzA ist für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig – nicht für deren Notwendigkeit.

Analogie:
Die Stadt/Gemeinde stellt dir den Führerschein aus. Aber die Stadt entscheidet nicht, ob man ohne Führerschein fahren darf. Das regelt die Straßenverkehrsordnung.

2. Dezember 2025 14:21 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

Ich gebs auf...


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