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35 Beiträge Seite 1 von 2
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Falsch.
Der von dir zitierte § 125 LuftPersV behandelt ausschließlich Language Proficiency. Er sagt nichts über die Berechtigung zum Durchführen des Flugfunks.
LP und BZF/AZF sind zwei getrennte Anforderungen:
LP = Sprachnachweis für die Lizenz BZF/AZF = Berechtigung, überhaupt funken zu dürfen
Der LP-Paragraph ersetzt das Funkzeugnis nicht und regelt dessen Erforderlichkeit auch nicht.
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Ich habe nicht behauptet, dass § 125 LuftPersV etwas über die Berechtigung zum Durchführen des Flugfunks sagt. Das warst du (bzw. ChatGPT), ganze fünf mal hintereinander, wenn ich mich nicht verzählt habe. Jetzt wäre eigentlich der Zeitpunkt, an dem du zugeben könntest, von ChatGPT-Halluzinationen hinters Licht geführt worden zu sein. Alternativ kannst du natürlich gerne noch nachlegen. Da hinten wirds schon wieder hell.
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Ja, ich habe die ersten zwei Antwirten von CGPT ungeprüft gepostet - und das oben prominent angemerkt, dass ich keine Zeit hatte, alles auf Richtigkeit zu checken.
Den Kern der Angelegenheit hat die LLM korrekt beschrieben, auch wenn Fehler drin waren.
Muss man daraus so ein Theater machen?
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Ja, ich habe die ersten zwei Antwirten von CGPT ungeprüft gepostet - und das oben prominent angemerkt, dass ich keine Zeit hatte, alles auf Richtigkeit zu checken.
Den Kern der Angelegenheit hat die LLM korrekt beschrieben, auch wenn Fehler drin waren.
Muss man daraus so ein Theater machen?
Alexis, bei allem Respekt - kannst du nicht einfach mal zugeben, dass dein behaupteter Zeitmangel zum Checken der Richtigkeit hier einfach nur zu einem unfassbaren Zeitfresser wird, indem du absoluten Blödsinn in gehäufter Menge produzierst? Ernst hat absolut recht, das ist einfach nur abschreckend für Neulinge. Bist du nicht auch Autor und Journalist? Luftfahrtjournalist?
Wie wäre es einfach mal mit "tut mir leid, dass ich so eifrigt in die Tasten gehauen habe, da war ganz viel verwirrrender Blödsinn dabei". Das mit dem Theaterdonner an kumuliertem Blödsinn warst hier eindeutig du.
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Es ist bemerkenswert, wie ein paar kleine Fehler Deinen Blutdruck in die Höhe treiben und wie Du gleichzeitig so wenig Interesse daran zeigst, inhaltlich irgendetwas beizutragen. Und dass du dabei sogar meinen Beruf bemühen musst, um deine Empörung noch etwas künstlich aufzublasen, über wen sagt das etwas aus?
Mich interessiert das Thema.
Ich bin der Meinung, dass man das BZF benötigt, um mit dem PPL solo zu fliegen. Die Ansichten, die der OP dazu (egal von wem) bekommen hat, sind falsch.
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Es ist bemerkenswert, wie ein paar kleine Fehler Deinen Blutdruck in die Höhe treiben und wie Du gleichzeitig so wenig Interesse daran zeigst, inhaltlich irgendetwas beizutragen. Und dass du dabei sogar meinen Beruf bemühen musst, um deine Empörung noch etwas künstlich aufzublasen, über wen sagt das etwas aus?
Mich interessiert das Thema.
Ich bin der Meinung, dass man das BZF benötigt, um mit dem PPL solo zu fliegen. Die Ansichten, die der OP dazu (egal von wem) bekommen hat, sind falsch.
Du musst jetzt ganz tapfer sein: Mein Blutdruck ist genau da, wo er systolisch und diastolisch hin gehört. Inhaltlich haben dir kompetente Menschen (perfekt zusammengefasst: Johannes) bereits eine Richtigstellung hinterhergeschoben, die nicht nötig gewesen wäre, wenn du die sachlich einschlägigen Gesetzestexte unserem Neuling präsentiert hättest. Dann hätten wir uns über unterschiedliche Interpretationen von RPs und wemauchimmer unterhalten können. Aber im Brustton der Überzeugung anteiligen Blödsinn zu verzapfen ist nicht hilfreich.
Die Erwähnung deiners Berufes soll dich dazu aufrufen, als Fachjournalist und Buchautor erst recht keinen Blödsinn ungeprüft abzusondern. Da dies offenbar einen äußerst empflndlichen Punkt bei dir trifft, würde ich dich dann bitten, das nächste Mal einfach exakt so wahrheitsgemäß zu antworten, wie du dies bei Themen tust, in denen du unbestrittenermaßen extrem kompetent bist.
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Danke für die medizinische Lageeinschätzung und die pädagogisch wertvolle Nachbereitung. Ich nehme zur Kenntnis, dass du viel zu sagen hast – nur nichts, was irgendjemanden hier weiterbringt.
Melde dich gern wieder, sobald wir wieder über das Thema sprechen und nicht über mich.
(PS: Danke für das "extrem kompetent in manchen Themen".)
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Danke für die medizinische Lageeinschätzung und die pädagogisch wertvolle Nachbereitung. Ich nehme zur Kenntnis, dass du viel zu sagen hast – nur nichts, was irgendjemanden hier weiterbringt.
Doch, Alexis, jedes einzelne Mal, wo fachlich kompetent oder aus einem unvertrauten Blickwinkel berichtet wird, bringt einen das weiter. Und jedes Mal, wo jemand offenbar korrigiert werden muss, weil er keinen Blödsinn verzapft, korrigiert das zumindest die Verbreitung fachlich Falschem. Besser wäre es natürlich, wenn es von vornherein richtig wäre, so wie dies bei redaktionellen Texten und Büchern im Regelfall der Fall sein sollte. Wenn man also Blödsinn zurückweist, hilft auch das der Qualität. Kommt ja von Quälen, nach einem Nestor des Journalismus in Deutschland.
Melde dich gern wieder, sobald wir wieder über das Thema sprechen und nicht über mich.
Ah, dieses souverän-elegante Beiseitewischen des Plebs: Lieber Prinz, ich möchte jetzt nicht in Huberts Sozialneidperspektive sinken, aber wenn dir hier fachlich kompetent von anderen Fluglehrern der Blödsinn korrekt gerückt wurde, kannst du dann nicht einfach mal zugestehen, dass du zu vorschnell in die Tasten gehauen hast und ein paar eher kuriose bis falsche Annahmen eines neugierigen Anfängers verschlimmbessert hast, bevor es andere wieder einfingen?
(PS: Danke für das "extrem kompetent in manchen Themen".)
Danke, ich lerne bei den Trump-Verstehern unter den europäischen Staatschefs, dass man dem eitlen Affen wohl ab und an Zucker geben muss, damit er leise eingefangen wird, wenn er davongaloppiert...
Aber, Schmäh beiseite, es stimmt ja einfach, dass du in manchen Bereichen äußerst kompetent bist! Nur macht es das so gefährlich - in manchem Beritt bist du unschlagbar, aber dann projiziert man das auch auf den Rest, wenn du unreflektiert und flockig einen raushaust.
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Hi All
BZF II ist nicht erforderlich für PPL A, es wird im Rahmen der Luftrechtsprüfung mit geprüft. Das gilt für den deutschen Sprachraum. Hier im Forum stelle ich häufig "veraltetes" Wissen (deutsches Recht) vs aktuelles EASA Wissen fest. Beispielhaft hierzu immer wieder die Beiträge von Tobias Schnell oder auch Johannes König. Ja, es braucht kein BZF 2 oder 1 um in DEU zu fliegen. JA, es braucht ein bzf um erfahren zu werden. All the best
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Also noch jemand der sagt, dass man kein BFZ braucht. So klar ist die Sache wohl doch nicht...
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Hier im Forum stelle ich häufig "veraltetes" Wissen (deutsches Recht) vs aktuelles EASA Wissen fest. Beispielhaft hierzu immer wieder die Beiträge von Tobias Schnell oder auch Johannes König.
Ja, die Burschen haben echt keine Ahnung ;-D
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Dir ist offenbar echt nichts peinlich.
Immer wenn der "Prinz" kommt weiß ich zuverlässig: "Jetzt fühlt sich der Diskutant in der Defensive". Kenne ich seit der Grundschule 1965.
Hey, Sven: es war ein Fehler in der Antwort von ChatGPT! Das scheint echt unerträgliche Pein zu verursachen.
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Nein, Alexis, aber wenn du Bravo Sierra weiterverbreitest, gibt's 'ne Korrektur und Kritik. Und die homöopathische Menge deiner Kritikfähigkeit ist keine komplett neue Erkenntnis.
Du kannst es jetzt noch in 17 Iterationen rechtfertigen, oder einfach sagen, sorry, war etwas forsch ins Korn geschossen.
War deine Grundschulzeit eigentlich traumatisierend?
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Hallo Alfred,
man darf also ohne BZFI/II solo mit PPL fliegen und funken?
Bei der PPL-Prüfung wird neuerdings (simuliert) gefunkt?
Wenn Du sagst bin ich (jetzt) widerwillig überzeugt, dass es stimmt. :-)
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Lass es gut sein, Sven. Du musst das Niveau nicht weiter absenken. Lass uns zivilisiert diskutieren.
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Ein BZF brauchst du. Aber du kannst die Prüfung dazu entweder eigenständig oder im Rahmen der theoretischen PPL Prüfung ablegen. Siehe dieses RP Anmeldeformular als Beispiel indem das in einer Fußnote erläutert wird.
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-12/fa_1201_anmeldung_zur_theoriepruefung_regierungspraesidium_darmstadt_und_kassel.pdf2_.pdf
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BZF II ist nicht erforderlich für PPL A,
Nicht korrekt, siehe §1 Abs. 1 FlugFunkV. Und ja, die ist geltendes Recht in Deutschland, genau wie andere nationale Gesetze, die gegenüber den EASA-Regeln z. T. strenger sind (z.B. die FSAV).
es wird im Rahmen der Luftrechtsprüfung mit geprüft.
Ja und Nein. Beim Luftamt Südbayern (und, wie von wem anders geschrieben wohl auch beim RP Darmstadt) kann man im Rahmen der theoretischen PPL/LAPL-Prüfung auch gleich die Flugfunkprüfung mit erledigen. Das passiert aber nicht als Teil der LAPL/PPL-Theorie, sondern man legt bei dem Termin vor Ort im Luftamt nacheinander 2 Prüfungen ab. Erst die Flieger-Theorie, dann die Flugfunkprüfung.
Das gilt für den deutschen Sprachraum.
Nicht korrekt. Stuttgart bietet die Kombination nicht an und verweist die Schüler an die BNetzA-Außenstelle in Reutlingen.
Hier im Forum stelle ich häufig "veraltetes" Wissen (deutsches Recht) vs aktuelles EASA Wissen fest. Beispielhaft hierzu immer wieder die Beiträge von Tobias Schnell oder auch Johannes König.
Schade, dass du nicht auf ein Beispiel verlinkt hast. Würde mich speziell im Hinblick auf Tobi doch brennend interessieren.
Ja, es braucht kein BZF 2 oder 1 um in DEU zu fliegen.
Korrekt, da es keine Frage des beflogenen nationalen Luftraums, sondern der Nationalität der Lizenz ist. Sofern man eine deutsche Lizenz sein eigen nennen will, braucht man das BZF (s.o.). Als österreichischer Lizenzinhaber braucht man ein BFZ (nicht BZF), wie das andere EASA-Länder handhaben, müsste man jetzt konrekt recherchieren.
JA, es braucht ein bzf um erfahren zu werden.
Nein, braucht es nicht. Die BZF/AZF-Prüfung ist leider ziemlich weltfremd, wie hier im Forum auch schon mehrfach diskutiert. Viele Staaten (z.B. die USA) verzichten darauf und integrieren das in die Flugausbildung und -prüfung. Und ich würde mich jetzt nicht so weit aus dem Fenster lehnen, zu behaupten, dass alle US-lizensierten Piloten unerfahren sind.
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Witzig, dass du dies mir vorwirfst, während ich bei dir um größere Faktentreue bei Fachfragen bat. Also, springst du mal über dein Schatten und konzedierst, dass du ungeprüft einen nach dem anderen rausgehauen hast?
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Du musst dem Sven das letzte Wort lassen, sonst hört er nicht auf.
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Ich hätte Beharrlichkeit ja eher für eine Kardinaltugend gehalten, falls man im Recht ist.
Alexis: Mal ehrlich, 2025 neigt sich dem Ende zu, hattest du dieses Jahr schon einmal in irgendetwas unrecht? Unfehlbarkeitsdogma? Päpstliche Anflüge?
(übrigens, wer wollte im Niveau nicht mehr sinken? Pinscher oder Malinois... ich sehe dich ja eher am kläffen....)
Markus: Würde Alexis mal konzedieren, dass er unreflektiert Blödsinn rausgehauen hätte, wäre er der Letzte in der Debatte. Aber das kann er nicht. Zu ehrpusselig.
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Danke, Johannes ... doch nicht GANZ so einfach.
Eines spricht allerdins dafür, dass man "kein BZF machen muss" ... die Qualität des Sprechfunks in Deutschland. Deswegen mache ich FIS immer ein bißchen leiser ... weil man das Geschwafel mancher Leute nur schwer aushalten kann.
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Eines spricht allerdins dafür, dass man "kein BZF machen muss" ... die Qualität des Sprechfunks in Deutschland. Deswegen mache ich FIS immer ein bißchen leiser ... weil man das Geschwafel mancher Leute nur schwer aushalten kann.
Hear, hear....
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Meine Erfahrung bestätigt, das ein BZF vorhanden sein muss. Es gibt scheinbar Möglichkeiten der Anerkennung, aber auch hierfür würde die Bundessetzagendtur ein entsprechendes Zeugnis ausstellen. Erfahrung aus der Praxis: PPL-A Ausbildung dieses Jahr in der Schweiz gemacht, altes BZF II vom Segelflug vorhanden. Ursprünglicher Plan: Lizenzaustellung durch das BAZL. Im Endeffekt war die ausstellende Behörde der Lizenz BezReg Düsseldorf. In der Schweiz RTF Prüfung auf Englisch abgelegt (Radiotelefonie vor dem BAZL, dort gibt es keine gesonderte Funklizenz, sondern den Lizenzeintrag). Keine RTF Theorie beim BAZL abgelegt, da die Theorie des deutschen BZF II anerkannt wurde. Zur Lizenzaustellung habe ich dann sowohl von der BezReg, als auch von der Bundesnetzagentur vergleichbare Aussagen bekommen, die ableiten lassen, dass ein BZF oder ein entsprechend ausgestellter Ersatz notwendig ist:
[Quote aus E-Mail von MA BezReg]
Anmerkung zum Sprechfunk:
Sie sind im Besitz des deutschen BZF II sowie einem Sprechfunknachweis Englisch, welchen Sie beim schweizerischen BAZL abgelegt haben. Wir haben die Unterlagen geprüft und Rücksprache mit der Bundesnetzagentur gehalten, welche für die Anerkennung von Sprechfunknachweisen zuständig ist.
Da die Schweiz nicht in der EU ist, aber Pilotenlizenzen nach den EASA-Bestimmungen ausstellt, werden die fliegerischen Berechtigungen von den Luftfahrtbehörden in Deutschland anerkannt. Dies regelt das Abkommen EASA mit der Schweiz. Davon ausgeschlossen ist allerdings der Transfer der eingetragenen Sprechfunkberechtigungen. Sie gelten als fernmelderechtliche Erlaubnisse. Daher wird die Schweiz als Drittland behandelt und eine Anerkennung muss erfolgen. Gemäß § 14 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) können Flugfunkzeugnisse anderer Verwaltungen anerkannt werden, wenn das Zeugnis unter Prüfungsbedingungen erworben wurde, die denen eines entsprechenden Flugfunkzeugnisses der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig sind und bei der Antragsstellung gültig ist. Die Sprechfunkberechtigung kann auch in einer gültigen, ausländischen Pilotenlizenz eingetragen sein.
In der Schweiz ist das BAZL für die Ausstellung der Fähigkeitszeugnisse zuständig. Der Nachweis des BAZL, den Sie mir vorgelegt haben, beinhaltet Ihre bestandene praktische Prüfung (sprechen) in Englisch. Um ein Sprechfunkzeugnis oder den entsprechenden Eintrag in den PPL(A) zu bekommen, müssen Sie allerdings noch den theoretischen Teil (schreiben) nachweisen. Daher wurde Ihre Lizenz nur mit BZF II ausgestellt.
[\unquote] Ich habe dann im Endeffekt in Deutschland die AZF Prüfung abgelegt, um allen künftigen Diskussionen aus dem Weg gehen zu können.
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Ich halte die BZF Prüfung so wie sie zumindest on Köln gemacht wird für ziemlich praxisnah und gut. Da prüft ein Fluglotse vom Kölner Tower den Anflug und Abflug nach Köln und das ist genau die Route die man dann auch regelmäßig fliegt wenn man nach Hangelar möchte.
Auch der Kurs den unser Verein vorher dafür angeboten hat (damals noch mit unserem 80 Jahre alten Fluglehrer Urgestein der als ehenaliger Schulleiter auch Ahnung von Didaktik hatte) war mit die beste Einführung in den Motorflug den ich mir vorstellen kann.
Vielleicht einfach mal machen statt zu fragen ob man es juristisch braucht oder nicht. Geschadet hat es bei uns keinem.
Zum praktischen Üben am besten einen Vatsim Account anlegen und dann mal die Prüfungsflughäfen anfliegen.
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