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2. Dezember 2025 14:27 Uhr: Von Rolf _PA46 an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Rückmeldung aus der Praxis, beim Umschreiben meines FAA PPL musste ich u.a. das BZF einreichen, das bereits aus dem Segelflugschein (1990) vorlag. Das Luftamt Süd in Bayern hat das als Grundlage für die Umschreibung verlangt. Daher würde ich davon ausgehen, dass bei der Erteilung einer DE Lizenz das ebenfalls der Fall sein sollte.

PPL wird nicht beim LBA geführt, kann die Aussage des LBA daher rühren, nicht beteiligt zu sein?


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