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Heute habe ich auch die Nachforderung des SFR bekommen. Einmal per Mail von Gutzweiler, dann per Brief von der Nürnberger.
Ich verstehe das Konstrukt nicht so ganz. Zur nächsten Fälligkeit ist der Vertrag gekündigt. Wieso soll dann etwas zurück gezahlt werden? Haben die fiktiv auf z.B. 10 Jahre den Rabatt hochgerechnet und Anteilig auf die bestehenden Jahre verrechnet?
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Kann man sich nicht vielleicht auf außergewöhnliche Umstände berufen? Dass der Versicherungsgeber das Geschäftsfeld aufgibt ist ja nun wirklich kein Ereignis, mit dem man rechnen kann.
Die Vertragsklausel scheint zwar tatsächlich zunächst neutral formuliert zu sein, aber auch das heißt nicht zwangsläufig, dass die Klausel auch für den Fall gilt, dass der Versicherer das Geschäftsfeld aufgibt. Im Grunde wird ja nicht der Vertrag gekündigt (Bedingung der Klausel), sondern es wird das Geschäft eingestellt.
Ich sehe da auch einen Hebel, dass man sich gegen diese Nachforderung zur Wehr setzen kann. Das kann aber nicht einer allein machen.
(Übrigens rühmt sich Gutzweiler damit, dass man dieselbe schlechte Klausel auch im Folgevertrag untergebracht hat. Das Problem kann also in wenigen Jahren wieder auftauchen)
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Von Herrn Gutzweiler bin ich in gewissem Maße enttäuscht, ...er traut sich einen neuen Vertrag anzubieten mit den selben schlechten Bedingungen. Ich hätte damals den Vertrag mit der Nürnberger Versicherung nicht über ihm geschlossen wenn der Dauer-Rabatt nicht gewährt worden wäre. Leider habe ich ihn an einige Fliegerkollegen empfohlen, die ebenfalls Post von der Nürnberger Versicherung bekommen haben.
Vielleicht sollten wir eine gemeinsame Klage anstrengen.
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Schau mal in Deine Beitragsrechnung - da steht der SFR in % drin. Bei 30% SFR fordern die entsprechend 30% der Summe zurück.
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Hi Markus,
zur Nürnberger bist vermutlich nur gewechselt weil diese preisgünstiger als klassische Luftfahrtversicherer angeboten hatten. Daher wäre es auch fair die Ersparnisse dem jetzt verlorenen SFR gegen zu rechnen. Zwar nur eine Vermutung von mir aber so kommt es häufiger mit Klauseln vor, deren Wirksamkeit nicht voll erkannt wurden.
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... oder vielleicht weil der Makler die Versicherungen der Nürnberger angeboten hatte? Ich möchte an der Stelle nicht unterstellen, dass alles nur "geiz ist geil" Mentalität war und eine Klausel zur Rückforderung der SFR bei einer Kündigung der Versicherung halt "schlecht verstandenes Vertragswerk war".
Ich habe auch den Vorschlag des Maklers unterschrieben und nicht das Vertragswerk der Nürnberger.
Den Makler habe ich damals auch nicht aufgrund des "günstigsten Preises" rausgesucht.
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Das "Konstrukt" ist grundsätzlich so ähnlich, wie auch oft in der privaten Krankenversicherung: Du erhälst einen Rabatt in Form einer Betragsrückerstattung für das Jahr X, wenn Du im Jahr X keinen Schaden hattest und das Versicherungsverhältnis auch noch im Jahr X+1 besteht. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen.
Was bei der Luftfahrtversicherung oft anders als bei der PKV ist: Weil Schadensfälle sehr selten sind, also am Ende die meisten Kunden diese Beitragsrückerstattung bekommen würden, wird nicht erst der volle Beitrag bezahlt und dann nach dem Versicherungsjahr der entsprechende Anteil zurück erstattet, sondern man bezahlt gleich nur den Teil ohne den Rabatt. Das hat natürlich zur Folge, dass man den entsprechenden Anteil nachträglich zahlen muss, wenn die Voraussetzungen dafür doch nicht gegeben sind (also man entweder einen Schadensfall im Jahr X hat oder im Jahr X+1 nicht mehr Kunde ist).
So weit so normal und fraglich, wogegen man rechtlich vorgehen könnte.
Das einzige, was man vielleicht mal einen RA prüfen lassen könnte (zumindest, wenn man den Flieger privat und nicht über eine Gesellschaft hält): Ist es möglicherweise eine überraschende Klausel, dass der Rabatt auch dann entfält, wenn die "X+1-Bedingung" auf Grund einer Kündigung durch die Versicherung entfällt? Als Verbraucher könnte ich ja denken, dass diese Bedingung dazu dienen soll, dass ich nicht kündige... Zudem sollte der RA dann auch gleich prüfen, was eigentlich die Folgen davon sind, wenn diese Klausel für unwirksam erklärt wird.
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Ich bin da im deutschen Versicherungsrecht nicht wirklich tief drin. Im österreichischen Recht gibt es zu der Problematik tatsächlich einzelne Entscheidungen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171220_OGH0002_0070OB00081_17P0000_000&Suchworte=RS0126072
Da geht es allerdings eher um die Ausgestaltung solcher Klauseln (insbesondere, wie der im Falle der Kündigung zurückzugewährende Rabatt aussieht), und insbesondere die Frage, ob das auch gelten darf, wenn der Versicherer kündigt, ist da soweit ich das sehe, nicht näher entschieden.
Natürlich nicht 1 zu 1 auf deutsches Recht übertragbar. Ist m.E. durchaus etwas für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, allerdings am besten einen, der nicht die Nürnberger vertritt.
Edit: Zusammengefasst ist nach österreichischen Entscheidungen die Rückforderung von Dauerrabatten zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart und fair gestaltet ist, sodass sie den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Ich habe noch etwas recherchiert aber zunächst nichts dazu gefunden. Vermutlich ist das bisher nicht entschieden, wäre also ein schöner Fall.
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Hab mal KI dazu befragt. Ich verstehe nicht, dass sich die Nürnberger so eine Blöße gibt. Was für ein Image Schaden.
Antwort KI:
Das ist ein wichtiger Unterschied! Wenn die Versicherung den gesamten Geschäftsbereich einstellt und nicht nur Ihren individuellen Vertrag kündigt, könnte die Rückforderung des Dauerrabatts rechtlich fragwürdig sein.
Laut Verbraucherrecht-Experten gibt es Fälle, in denen die Rückforderung eines Dauerrabatts unzulässig ist, insbesondere wenn die Vertragsklauseln nicht klar regeln, dass eine Geschäftsbereichs-Einstellung ebenfalls zur Rückzahlung verpflichtet
https://verbraucherrecht.at/rueckforderung-von-dauerrabatten-kann-unzulaessig-sein/1847?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "1"
Der Oberste Gerichtshof hat bereits Klauseln für unzulässig erklärt, wenn sie für den Versicherungsnehmer unverhältnismäßig nachteilig sind
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/gerichtsurteile/Dauerrabatt-Klauseln.html?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "2"
Es könnte sich lohnen, sich mit einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Verbindung zu setzen, um die genaue Rechtslage zu prüfen.
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Alfred, was soll daran fair sein? Ich hatte nicht die Absicht zu kündigen. Die Versicherung hat den Vertrag gekündigt, nicht weil ich mich falsch verhalten habe sondern weil sie ihren Geschäftsbereich schließt. Warum soll uns das nun zum Nachteil gelangen?
In meinem gesamten Geschäftsleben habe ich mich bisher darauf verlassen, dass Verträge eingehalten werden und habe sie auch selbst eingehalten. Mein Rechtsanwalt hat mal zu mir gesagt, AGB sind das Papier nicht wert worauf sie stehen.
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Zumal Sinn und Zweck einer solchen Regelung ja eben genau dazu dienen sollen, dass der Versicherungsnehmer einen Anreiz hat, den Vertrag fortzusetzen. Der Umstand, dass ein Versicherer durch Kündigung auch noch Geld realisieren kann, ist da schon etwas schräg.
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Österreich ist nicht Deutschland und ein Schadenfreiheitsrabatt ist kein Dauerrabatt.
Aber ja: Wer sich hier übervorteilt fühlt, der sollte einen Anwalt konsultieren, der sich mit so was auskennt. Der wird dann auch erklären, dass es nicht darum geht, was "fair" ist, sondern darum, was im Vertrag steht und was davon wirksam ist.
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Hallo zusammen,
ich habe mich bisher gegen die Rückforderung der Nürnberger verweigert. Bei mir kam jedoch 2 Wochen nach der Kündigung seitens der Nürnberger eine neue Rechnung über die VK für das Jahr 2025 bis 2026. Somit ging ich davon aus, dass die NV nun doch die Sparte weiterführen würde. Doch offensichtlich ist dem nicht so, denn mein Fall wurde an ein Inkasso Unternehmen weitergegeben, welches schon beim ersten Schreiben 20 % aufschlägt. Ich bin geneigt das alles vom Gericht entscheiden zu lassen. Wie haben die bisher Betroffenen reagiert?
herzliche Grüße
uwe
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Einziehen lassen weil es unwahrscheinlich ist dass ich da am Ende unterm Strich eine positive "Return zu Aufwand" Bilanz habe. Habe aber alle meine weiteren Versicherungen bei der Nürnberger gekündigt sobald das möglich war
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Wie man sein Geschäft so nachhaltig schädigen kann ist mir vollkommen unverständlich.
Habe mich an https://www.versicherungsombudsmann.de/
gewandt.
Je mehr das von uns tun, umso erfolgreicher dürften wir sein. Lui, würde das Geld wieder zurück fordern und lieber an Ärzte ohne Grenzen etc. spenden als es dieser raffgierigen Versicherung in den Rachen zu werfen.
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Ich habe schriftlich meinen widerspruch eingereicht um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich stillschweigend zustimme. Ich selbst halte die Klausel für nicht korrekt im Sinne P307 BGB und P242 BGB bin aber kein anwalt und kann nicht sagen was da rauskommt. Kommt auf den stapel der "probleme mit denen man sich rumschlägt".
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