Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. April 2025 12:39 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.

Ich bin da im deutschen Versicherungsrecht nicht wirklich tief drin. Im österreichischen Recht gibt es zu der Problematik tatsächlich einzelne Entscheidungen:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171220_OGH0002_0070OB00081_17P0000_000&Suchworte=RS0126072

Da geht es allerdings eher um die Ausgestaltung solcher Klauseln (insbesondere, wie der im Falle der Kündigung zurückzugewährende Rabatt aussieht), und insbesondere die Frage, ob das auch gelten darf, wenn der Versicherer kündigt, ist da soweit ich das sehe, nicht näher entschieden.

Natürlich nicht 1 zu 1 auf deutsches Recht übertragbar. Ist m.E. durchaus etwas für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, allerdings am besten einen, der nicht die Nürnberger vertritt.

Edit: Zusammengefasst ist nach österreichischen Entscheidungen die Rückforderung von Dauerrabatten zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart und fair gestaltet ist, sodass sie den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Ich habe noch etwas recherchiert aber zunächst nichts dazu gefunden. Vermutlich ist das bisher nicht entschieden, wäre also ein schöner Fall.

9. April 2025 13:40 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig

Hab mal KI dazu befragt. Ich verstehe nicht, dass sich die Nürnberger so eine Blöße gibt. Was für ein Image Schaden.

Antwort KI:

Das ist ein wichtiger Unterschied! Wenn die Versicherung den gesamten Geschäftsbereich einstellt und nicht nur Ihren individuellen Vertrag kündigt, könnte die Rückforderung des Dauerrabatts rechtlich fragwürdig sein.

Laut Verbraucherrecht-Experten gibt es Fälle, in denen die Rückforderung eines Dauerrabatts unzulässig ist, insbesondere wenn die Vertragsklauseln nicht klar regeln, dass eine Geschäftsbereichs-Einstellung ebenfalls zur Rückzahlung verpflichtet

https://verbraucherrecht.at/rueckforderung-von-dauerrabatten-kann-unzulaessig-sein/1847?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "1"

Der Oberste Gerichtshof hat bereits Klauseln für unzulässig erklärt, wenn sie für den Versicherungsnehmer unverhältnismäßig nachteilig sind

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/gerichtsurteile/Dauerrabatt-Klauseln.html?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054 "2"


Es könnte sich lohnen, sich mit einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Verbindung zu setzen, um die genaue Rechtslage zu prüfen.

9. April 2025 17:04 Uhr: Von F. S. an Markus S.

Österreich ist nicht Deutschland und ein Schadenfreiheitsrabatt ist kein Dauerrabatt.

Aber ja: Wer sich hier übervorteilt fühlt, der sollte einen Anwalt konsultieren, der sich mit so was auskennt. Der wird dann auch erklären, dass es nicht darum geht, was "fair" ist, sondern darum, was im Vertrag steht und was davon wirksam ist.

3. Mai 2025 14:15 Uhr: Von uwe wendt an F. S.

Hallo zusammen,

ich habe mich bisher gegen die Rückforderung der Nürnberger verweigert. Bei mir kam jedoch 2 Wochen nach der Kündigung seitens der Nürnberger eine neue Rechnung über die VK für das Jahr 2025 bis 2026. Somit ging ich davon aus, dass die NV nun doch die Sparte weiterführen würde. Doch offensichtlich ist dem nicht so, denn mein Fall wurde an ein Inkasso Unternehmen weitergegeben, welches schon beim ersten Schreiben 20 % aufschlägt. Ich bin geneigt das alles vom Gericht entscheiden zu lassen. Wie haben die bisher Betroffenen reagiert?

herzliche Grüße

uwe

3. Mai 2025 18:55 Uhr: Von Lui ____ an uwe wendt

Einziehen lassen weil es unwahrscheinlich ist dass ich da am Ende unterm Strich eine positive "Return zu Aufwand" Bilanz habe. Habe aber alle meine weiteren Versicherungen bei der Nürnberger gekündigt sobald das möglich war

3. Mai 2025 19:56 Uhr: Von Markus S. an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Wie man sein Geschäft so nachhaltig schädigen kann ist mir vollkommen unverständlich.

Habe mich an https://www.versicherungsombudsmann.de/

gewandt.

Je mehr das von uns tun, umso erfolgreicher dürften wir sein. Lui, würde das Geld wieder zurück fordern und lieber an Ärzte ohne Grenzen etc. spenden als es dieser raffgierigen Versicherung in den Rachen zu werfen.

3. Mai 2025 20:14 Uhr: Von Lui ____ an Markus S.

Ich habe schriftlich meinen widerspruch eingereicht um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich stillschweigend zustimme. Ich selbst halte die Klausel für nicht korrekt im Sinne P307 BGB und P242 BGB bin aber kein anwalt und kann nicht sagen was da rauskommt. Kommt auf den stapel der "probleme mit denen man sich rumschlägt".


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang