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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. April 2025 16:42 Uhr: Von Udo R. an Michael Apel

Kann man sich nicht vielleicht auf außergewöhnliche Umstände berufen? Dass der Versicherungsgeber das Geschäftsfeld aufgibt ist ja nun wirklich kein Ereignis, mit dem man rechnen kann.

Die Vertragsklausel scheint zwar tatsächlich zunächst neutral formuliert zu sein, aber auch das heißt nicht zwangsläufig, dass die Klausel auch für den Fall gilt, dass der Versicherer das Geschäftsfeld aufgibt. Im Grunde wird ja nicht der Vertrag gekündigt (Bedingung der Klausel), sondern es wird das Geschäft eingestellt.

Ich sehe da auch einen Hebel, dass man sich gegen diese Nachforderung zur Wehr setzen kann. Das kann aber nicht einer allein machen.

(Übrigens rühmt sich Gutzweiler damit, dass man dieselbe schlechte Klausel auch im Folgevertrag untergebracht hat. Das Problem kann also in wenigen Jahren wieder auftauchen)

8. April 2025 19:27 Uhr: Von Markus Stein an Udo R.

Von Herrn Gutzweiler bin ich in gewissem Maße enttäuscht, ...er traut sich einen neuen Vertrag anzubieten mit den selben schlechten Bedingungen. Ich hätte damals den Vertrag mit der Nürnberger Versicherung nicht über ihm geschlossen wenn der Dauer-Rabatt nicht gewährt worden wäre. Leider habe ich ihn an einige Fliegerkollegen empfohlen, die ebenfalls Post von der Nürnberger Versicherung bekommen haben.

Vielleicht sollten wir eine gemeinsame Klage anstrengen.

8. April 2025 21:32 Uhr: Von Alfred Obermeier an Markus Stein

Hi Markus,

zur Nürnberger bist vermutlich nur gewechselt weil diese preisgünstiger als klassische Luftfahrtversicherer angeboten hatten. Daher wäre es auch fair die Ersparnisse dem jetzt verlorenen SFR gegen zu rechnen. Zwar nur eine Vermutung von mir aber so kommt es häufiger mit Klauseln vor, deren Wirksamkeit nicht voll erkannt wurden.

8. April 2025 21:40 Uhr: Von Lui ____ an Alfred Obermeier

... oder vielleicht weil der Makler die Versicherungen der Nürnberger angeboten hatte? Ich möchte an der Stelle nicht unterstellen, dass alles nur "geiz ist geil" Mentalität war und eine Klausel zur Rückforderung der SFR bei einer Kündigung der Versicherung halt "schlecht verstandenes Vertragswerk war".

Ich habe auch den Vorschlag des Maklers unterschrieben und nicht das Vertragswerk der Nürnberger.

Den Makler habe ich damals auch nicht aufgrund des "günstigsten Preises" rausgesucht.

9. April 2025 13:48 Uhr: Von Markus Stein an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Alfred, was soll daran fair sein? Ich hatte nicht die Absicht zu kündigen. Die Versicherung hat den Vertrag gekündigt, nicht weil ich mich falsch verhalten habe sondern weil sie ihren Geschäftsbereich schließt. Warum soll uns das nun zum Nachteil gelangen?

In meinem gesamten Geschäftsleben habe ich mich bisher darauf verlassen, dass Verträge eingehalten werden und habe sie auch selbst eingehalten. Mein Rechtsanwalt hat mal zu mir gesagt, AGB sind das Papier nicht wert worauf sie stehen.

9. April 2025 13:55 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus Stein Bewertung: +1.00 [1]

Zumal Sinn und Zweck einer solchen Regelung ja eben genau dazu dienen sollen, dass der Versicherungsnehmer einen Anreiz hat, den Vertrag fortzusetzen. Der Umstand, dass ein Versicherer durch Kündigung auch noch Geld realisieren kann, ist da schon etwas schräg.


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