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6. Februar 2025 22:13 Uhr: Von Johannes König an Norwin B. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo,

da müssen wir jetzt ein paar Sachen aufdröseln.

Aufgrund von beruflich bedingten Unterbrechungen habe ich nur noch bis Ende des Jahres Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren, solange ist meine Theorieprüfung noch gültig.

Ein ganzer Sommer reicht locker, um eine Ausbildung komplett durchzuziehen, vorausgesetzt, die Schule bzw. der Verein will und kann das (Lehrer und Flugzeug sind verfügbar) und der Schüler will und kann das (hat bzw. nimmt sich ausreichend Zeit inkl. Vor- und Nachbereitung).

Im Winter ist der Flugbetrieb bei uns eingeschränkt und ich möchte auf keinen Fall, dass es zum Ende hin knapp wird mit der praktischen Prüfung.

Ich hätte die Möglichkeit, etwa zwei Monate remote in Spanien zu arbeiten, hier sind die Wetterbedingungen deutlich besser. Gleichzeitig könnte ich mehrmals in der Woche Flugstunden nehmen, so wie es sinnvoll ist, aber deutlich öfter als in Deutschland.

Ohne, dass ich jetzt deinen Job und deine Arbeitszeiten kenne: Das würde ggf. Sinn machen, wenn du die zwei Monate frei hättest. Wenn du in diesen zwei Monaten allerdings noch (Vollzeit?) arbeitest, hast du hohe Fixkosten (Unterkunft, Transfer an die neue Schule, zusätzliche Stunden wegen neuer Flugzeuge, ...) und wahrscheinlich nur wenig Nutzen daraus. Die zwei Monate könnten ja auch die Monate Juni und Juli in Deutschland sein.

Ich habe mich auch schon bei einer spanischen Flugschule vorgestellt. Im persönlichen Gespräch mit der spanischen Flugschule wurden mir zwei Möglichkeiten erläutert: [...]

Und dabei hat die Flugschule die naheliegensde Lösung leider weggelassen.

Dazu muss man folgendes wissen: Schulen sorgen für die Ausbildung, Behörden für die Prüfung. Eine Flugausbildung und damit die Bindung an eine Flugschule beginnt mit der Schülermeldung und endet mit der Bescheinigung der praktischen Prüfungsreife(!) und nicht mit dem Ablegen des Prüfungsfluges. Tatsächlich ist der letzte Schritt, den die Flugschule durchführt, die genannte Bescheinigung. Danach besteht lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dir und der Behörde (deiner Wahl innerhalb der EASA). Der Antrag zur praktischen Prüfung kommt rechtlich gesehen von dir, und nicht von deiner Flugschule, auch wenn das in der Praxis oft als ein "unterschreib mal hier" gehandhabt wird. Ein weiterer, möglicher Weg wäre also:

  1. Die Flugschule in Spanien erkennt deine bisher geflogenen Stunden an (ggf. nach einem Standardisierungsflug) und führt die Ausbildung fort.
  2. Die Flugschule bescheinigt dir zum Schluss die praktische Prüfungsreife
  3. Du(!) gehst mit der Bescheinigung zu deinem deutschen Luftamt (nicht dem LBA) und meldest dich dort zur praktischen Prüfung an.
  4. Du fliegst die Prüfung im Frühjahr auf deinem Vereinsflieger. Vorher gabs sinnigerweise nochmal einen Refresher auf dem Flieger.

Vorteil dabei ist auch, dass die spanische Flugschule dann überhaupt nichts mit der Theorie zu schaffen hat. Sie führt lediglich die praktische Ausbildung durch. Denn es ist sehr wohl zulässig, dass Theorie und Praxis an unterschiedlichen Schulen (sogar aus unterschiedlichen EASA-Ländern) stattfinden. Und da du die Theorie schon bestanden hast, ist dieser Teil für dich erledigt.

Wenn dir die Flugschule diesen Weg nicht aufzeigt, würde ich das mal als erstes vorsichtiges Anzeichen nehmen, dass es mehr um deren Auslastung als um deinen Ausbildungserfolg geht.

Ein PPL ist übrigens weltweit gültig.

Sehr wichtig ist mir, dass meine Theorieprüfung und die bisher geflogenen Stunden anerkannt werden. Das ist nach meinem Verständnis bei beiden Wegen gegeben.

Selbst wenn du per SOLI die abgelegte Theorie nach Spanien transferrierst, erfolgt der Transfer von Behörde zu Behörde. Die Flugschule muss da nichts anerkennen und hat da auch gar nicht reinzufunken. Anders schaut es bei der Praxis aus. Hier ist die Anerkennung aber unabhängig von einem eventuellen Transfer, sondern liegt im Ermessen der Flugschule.

Ich fühle mich dem deutschen Flugverein sehr verbunden und fühle mich dort wirklich rundum wohl. Würde der der Weg über das SOLI Verfahren bedeuten, dass ich dort nicht mehr Flugschüler sein kann? Es kann durchaus sein, dass ich zwischendurch auch mal in Deutschland bin und mit meinem Fluglehrer gemeinsam fliegen möchte.

Du darfst innerhalb des EASA-Raums immer nur in einer Ausbildungsmaßnahme gemeldet sein. Die Ausbildung in deinem Verein musst du abbrechen, egal ob SOLI oder nicht. Du musst den Wechsel der Ausbildungseinrichtung deiner Behörde, bei der du als Schüler gemeldet bist, mitteilen. Das ist grundsätzlich dein deutsches Luftamt, nach dem SOLI wäre es die spanische Behörde.

Persönliche Empfehlung:

Du hast noch 11 Monate, mach dir keinen Druck. In den allermeisten Ausbildungen steht und fällt der Ausbildungserfolg mit dem Schüler (bzw. dessen Motivation und zeitlicher Verfügbarkeit) und nicht mit dem Lehrer. Reserviere dir ab April/Mai ein paar Urlaubstage, an denen du konzentriert deine Ausbildung abschließt. Davon hast du vermutlich mehr, als von einer Hau-Ruck-Aktion nach Spanien, bei der, bis du dort im Flieger sitzt, der Winter vermutlich rum ist.

7. Februar 2025 12:37 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Wenn man im Verein zügig voran kommen will, wurde schon gesagt, dass der Engpass unter der Woche eher der Fluglehrer ist und am Wochenende eher das Flugzeug. Beim Flugzeug kann ich nur den Tip geben, rechtzeitig zu reservieren, aber das ist ohnehin klar.

Beim Fluglehrer sollte man bedenken, dass in den meisten Vereinen ehrenamtlich gearbeitet wird, meist mit Aufwandsentschädigung. Wenn man aus Sicht des Fluglehrers dabei eine Gesamtbetrachtung Geld pro Zeit macht, dann liegt man meist unter Mindestlohn. Es sollte verständlich sein, dass dies der Motiviation seine Freizeit zu opfern nicht unbedingt zuträglich ist. Erst recht würde man keinen Urlaub nehmen, um unter der Woche einen Flugschüler zu bedienen.

Ich denke, wenn man hier einen sinnvolleren Entlohnungsmodus wählt, sähe die Sache anders aus. In der professionellen Fliegerei sind mittlerweile Tagessätze von mindestens 500€ für freie Lehrer/Prüfer üblich, im Jet-Bereich werden auch oft über 1.000€ aufgerufen. Das soll jetzt kein preislicher Benchmark sein, aber wenn sich ein Lehrer einen ganzen Tag Zeit nehmen soll, dann sollte man ihm auch den ganzen Tag bezahlen, und das nicht nur zum Mindestlohn.

Ein anderer Ansatz könnte sein, eine kommerzielle Flugschule (mit höherer Verfügbarkeit) in Deutschland ZUSÄTZLICH zu nutzen. Obwohl ich den Part FCL sehr gut kenne, bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich möglich ist, eine Klärung mit der kommerziellen Flugschule und dem Luftamt ist sinnvoll. Wie schon geschrieben ist es aber nicht möglich, diese in der anderen Flugschule geflogenen Flugstunden für die PPL-Ausbildung anrechnen zu lassen. Denn für einen Kurs kann immer nur eine Flugschule die Verantwortung tragen. D.h. die Mindeststunden und alle Pflicht-Ausbildungselemente müssen in der Vereins-ATO absolviert werden. Die Stunden in der kommerziellen ATO würden dann nur zur Verteifung der Fähigkeiten dienen, um schneller prüfungsbereit zu werden und bei Nichtverfügbarkeit im Verein eine Kontinuität für den Erhalt der Fähigkeiten sicherzustellen.

7. Februar 2025 14:18 Uhr: Von Johannes König an Mich.ael Brün.ing

Ich stimme dir überein, dass man bei einem Verein die eigene Anspruchshaltung an der Tatsache ausrichten sollte, dass alle - nicht nur die Fluglehrer, auch der Vorstand und ggf. die Werkstatt - ehrenamtlich tätig sind. Auf der anderen Seite sollte aber ein Verein, wenn er Schüler annimmt, grundsätzlich die Kapazität haben, diese auch auszubilden.

Ich glaube aber auch nicht, dass in dem hier konkreten Fall in desem Bereich überhaupt ein Problem vorliegt. Norwin schreibt im ersten Absatz von beruflich bedingten Unterbrechungen, d.h. die Ausbildungspausen waren vermutlich eher durch ihn induziert als durch seinen Verein.

Mit ein bisschen Vorplanung sollte das doch aber machbar sein, auch ohne dass man sich an eine zweite Ausbildungseinrichtung bindet. Ich meine, wir reden hier von der zweiten Hälfte der PPL-Ausbildung, d.h. vermutlich nicht mehr als 30 Stunden, und davon noch einiges Solo. Selbst wenn ein Fluglehrer noch einen "echten" Beruf hat, sollte es ja machbar sein, in 8 Wochen 25 h zu schulen. Da sind 3 h pro Woche Blockzeit, also etwa das doppelte an Brutto-Zeitaufwand.


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