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Luftrecht und Behörden | Deutsche PPL Ausbildung in Spanien beenden - zwei Möglichkeiten.  
6. Februar 2025 22:00 Uhr: Von Norwin B. 

Hallo zusammen,

ich bin Flugschüler in einem deutschen Flugverein und mache aktuell meine PPL-Ausbildung. Ich habe die Theorieprüfung erfolgreich absolviert und befinde mich nun in der praktischen Ausbildung.

Aufgrund von beruflich bedingten Unterbrechungen habe ich nur noch bis Ende des Jahres Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren, solange ist meine Theorieprüfung noch gültig.

Im Winter ist der Flugbetrieb bei uns eingeschränkt und ich möchte auf keinen Fall, dass es zum Ende hin knapp wird mit der praktischen Prüfung.

Ich hätte die Möglichkeit, etwa zwei Monate remote in Spanien zu arbeiten, hier sind die Wetterbedingungen deutlich besser. Gleichzeitig könnte ich mehrmals in der Woche Flugstunden nehmen, so wie es sinnvoll ist, aber deutlich öfter als in Deutschland.

Ich habe mich auch schon bei einer spanischen Flugschule vorgestellt. Im persönlichen Gespräch mit der spanischen Flugschule wurden mir zwei Möglichkeiten erläutert:

1. Antrag beim Deutschen Luftfahrtbundesamt (SOLI-Verfahren):
In diesem Fall würde meine gesamte Akte – inklusive Gesundheitsunterlagen – an die spanische Behörde übermittelt. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung erhalte ich eine in Spanien ausgestellte PPL-Lizenz, die EU-weit gültig ist.

2. Fortsetzung der Ausbildung in Spanien bei Beibehaltung des deutschen Systems:
Hier absolviere ich den Prüfungsflug in Spanien, wobei ein spanischer Prüfer die Prüfung abnimmt. Dieser übermittelt das Ergebnis an das deutsche Luftfahrtbundesamt, und ich erhalte dann eine in Deutschland ausgestellte PPL-Lizenz.

Ich bin mir unsicher, welcher Weg der bessere für mich ist. Daher möchte ich euch um eure Einschätzungen, Erfahrungen und Ratschläge bitten. Was sind aus eurer Sicht die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten und gibt es Risiken, die ich bedenken sollte?

Sehr wichtig ist mir, dass meine Theorieprüfung und die bisher geflogenen Stunden anerkannt werden. Das ist nach meinem Verständnis bei beiden Wegen gegeben.

Ich fühle mich dem deutschen Flugverein sehr verbunden und fühle mich dort wirklich rundum wohl. Würde der der Weg über das SOLI Verfahren bedeuten, dass ich dort nicht mehr Flugschüler sein kann? Es kann durchaus sein, dass ich zwischendurch auch mal in Deutschland bin und mit meinem Fluglehrer gemeinsam fliegen möchte.

Ich spreche natürlich nochmal mit allen Beteiligten direkt und werde auch noch selbst recherchieren. Ich bin jedoch wirklich begeistert von diesem Forum, weil hier nach meinem Eindruck sehr kompetente User sind und jeder Input hilft mir weiter.

Vielen Dank und viele Grüße!

6. Februar 2025 22:13 Uhr: Von Johannes König an Norwin B. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo,

da müssen wir jetzt ein paar Sachen aufdröseln.

Aufgrund von beruflich bedingten Unterbrechungen habe ich nur noch bis Ende des Jahres Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren, solange ist meine Theorieprüfung noch gültig.

Ein ganzer Sommer reicht locker, um eine Ausbildung komplett durchzuziehen, vorausgesetzt, die Schule bzw. der Verein will und kann das (Lehrer und Flugzeug sind verfügbar) und der Schüler will und kann das (hat bzw. nimmt sich ausreichend Zeit inkl. Vor- und Nachbereitung).

Im Winter ist der Flugbetrieb bei uns eingeschränkt und ich möchte auf keinen Fall, dass es zum Ende hin knapp wird mit der praktischen Prüfung.

Ich hätte die Möglichkeit, etwa zwei Monate remote in Spanien zu arbeiten, hier sind die Wetterbedingungen deutlich besser. Gleichzeitig könnte ich mehrmals in der Woche Flugstunden nehmen, so wie es sinnvoll ist, aber deutlich öfter als in Deutschland.

Ohne, dass ich jetzt deinen Job und deine Arbeitszeiten kenne: Das würde ggf. Sinn machen, wenn du die zwei Monate frei hättest. Wenn du in diesen zwei Monaten allerdings noch (Vollzeit?) arbeitest, hast du hohe Fixkosten (Unterkunft, Transfer an die neue Schule, zusätzliche Stunden wegen neuer Flugzeuge, ...) und wahrscheinlich nur wenig Nutzen daraus. Die zwei Monate könnten ja auch die Monate Juni und Juli in Deutschland sein.

Ich habe mich auch schon bei einer spanischen Flugschule vorgestellt. Im persönlichen Gespräch mit der spanischen Flugschule wurden mir zwei Möglichkeiten erläutert: [...]

Und dabei hat die Flugschule die naheliegensde Lösung leider weggelassen.

Dazu muss man folgendes wissen: Schulen sorgen für die Ausbildung, Behörden für die Prüfung. Eine Flugausbildung und damit die Bindung an eine Flugschule beginnt mit der Schülermeldung und endet mit der Bescheinigung der praktischen Prüfungsreife(!) und nicht mit dem Ablegen des Prüfungsfluges. Tatsächlich ist der letzte Schritt, den die Flugschule durchführt, die genannte Bescheinigung. Danach besteht lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dir und der Behörde (deiner Wahl innerhalb der EASA). Der Antrag zur praktischen Prüfung kommt rechtlich gesehen von dir, und nicht von deiner Flugschule, auch wenn das in der Praxis oft als ein "unterschreib mal hier" gehandhabt wird. Ein weiterer, möglicher Weg wäre also:

  1. Die Flugschule in Spanien erkennt deine bisher geflogenen Stunden an (ggf. nach einem Standardisierungsflug) und führt die Ausbildung fort.
  2. Die Flugschule bescheinigt dir zum Schluss die praktische Prüfungsreife
  3. Du(!) gehst mit der Bescheinigung zu deinem deutschen Luftamt (nicht dem LBA) und meldest dich dort zur praktischen Prüfung an.
  4. Du fliegst die Prüfung im Frühjahr auf deinem Vereinsflieger. Vorher gabs sinnigerweise nochmal einen Refresher auf dem Flieger.

Vorteil dabei ist auch, dass die spanische Flugschule dann überhaupt nichts mit der Theorie zu schaffen hat. Sie führt lediglich die praktische Ausbildung durch. Denn es ist sehr wohl zulässig, dass Theorie und Praxis an unterschiedlichen Schulen (sogar aus unterschiedlichen EASA-Ländern) stattfinden. Und da du die Theorie schon bestanden hast, ist dieser Teil für dich erledigt.

Wenn dir die Flugschule diesen Weg nicht aufzeigt, würde ich das mal als erstes vorsichtiges Anzeichen nehmen, dass es mehr um deren Auslastung als um deinen Ausbildungserfolg geht.

Ein PPL ist übrigens weltweit gültig.

Sehr wichtig ist mir, dass meine Theorieprüfung und die bisher geflogenen Stunden anerkannt werden. Das ist nach meinem Verständnis bei beiden Wegen gegeben.

Selbst wenn du per SOLI die abgelegte Theorie nach Spanien transferrierst, erfolgt der Transfer von Behörde zu Behörde. Die Flugschule muss da nichts anerkennen und hat da auch gar nicht reinzufunken. Anders schaut es bei der Praxis aus. Hier ist die Anerkennung aber unabhängig von einem eventuellen Transfer, sondern liegt im Ermessen der Flugschule.

Ich fühle mich dem deutschen Flugverein sehr verbunden und fühle mich dort wirklich rundum wohl. Würde der der Weg über das SOLI Verfahren bedeuten, dass ich dort nicht mehr Flugschüler sein kann? Es kann durchaus sein, dass ich zwischendurch auch mal in Deutschland bin und mit meinem Fluglehrer gemeinsam fliegen möchte.

Du darfst innerhalb des EASA-Raums immer nur in einer Ausbildungsmaßnahme gemeldet sein. Die Ausbildung in deinem Verein musst du abbrechen, egal ob SOLI oder nicht. Du musst den Wechsel der Ausbildungseinrichtung deiner Behörde, bei der du als Schüler gemeldet bist, mitteilen. Das ist grundsätzlich dein deutsches Luftamt, nach dem SOLI wäre es die spanische Behörde.

Persönliche Empfehlung:

Du hast noch 11 Monate, mach dir keinen Druck. In den allermeisten Ausbildungen steht und fällt der Ausbildungserfolg mit dem Schüler (bzw. dessen Motivation und zeitlicher Verfügbarkeit) und nicht mit dem Lehrer. Reserviere dir ab April/Mai ein paar Urlaubstage, an denen du konzentriert deine Ausbildung abschließt. Davon hast du vermutlich mehr, als von einer Hau-Ruck-Aktion nach Spanien, bei der, bis du dort im Flieger sitzt, der Winter vermutlich rum ist.

6. Februar 2025 22:32 Uhr: Von Tobias Schnell an Norwin B.

Sehr wichtig ist mir, dass meine Theorieprüfung und die bisher geflogenen Stunden anerkannt werden.

  • Die Anerkennung der Flugstunden ist Sache der Flugschule, nicht der lizenzführenden Behörde. Das ist also in der Tat bei beiden Wegen kein Problem. DIe Theorieprüfung ist EASA-weit gültig.

Hier absolviere ich den Prüfungsflug in Spanien, wobei ein spanischer Prüfer die Prüfung abnimmt.

  • Die Prüfung musst Du auch beim Weg 2 nicht zwingend in Spanien machen - das geht auch in Deutschland oder einem anderen EASA-Land.

Es kann durchaus sein, dass ich zwischendurch auch mal in Deutschland bin und mit meinem Fluglehrer gemeinsam fliegen möchte

  • Eine parallele Ausbildung an zwei verschiedenen Flugschulen ist nicht möglich
7. Februar 2025 08:47 Uhr: Von Norwin B. an Norwin B.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Das sind sehr wichtige Informationen und Gedankenanstöße!

7. Februar 2025 09:21 Uhr: Von Joachim P. an Norwin B. Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem bei Vereinen (und manchen Flugschulen) ist, dass man nur immer einzelne Stunden bekommt, weil der Buchungskalender weit ins Jahr hinein schon fragmentiert ist (z.B. wenn jemand jeden Samstag einen Wingly-Blocker reinstellt ;)). Wir haben gute Erfahrungen mit Tagesblockern gemacht (Owner-Flugzeuge bzw. gut verfügbare Ancharterungen), da sind IRs normalerweise an 8-12 Tagen durch (4 lange Wochenenden). Zwischendurch hatten wir mal einen PPL gemacht, das waren 17 Tage (6 lange Wochenenden), weil der Schüler anfangs Probleme mit Übelkeit hatte, sonst wär das auch schneller gegangen. Man ist als Schüler den ganzen Tag mit dem FI zusammen, kann auch Theorie festigen, Flugplanung besprechen usw. ohne Zeit- und Kostendruck. Also der PPL ist im Sommerhalbjahr in ein paar Wochen möglich, wenn man dann noch Urlaub dafür einsetzt umso schneller (spätestens hier scheitert es oft am FI, denn die haben oft noch "echte" Berufe).

7. Februar 2025 12:37 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Wenn man im Verein zügig voran kommen will, wurde schon gesagt, dass der Engpass unter der Woche eher der Fluglehrer ist und am Wochenende eher das Flugzeug. Beim Flugzeug kann ich nur den Tip geben, rechtzeitig zu reservieren, aber das ist ohnehin klar.

Beim Fluglehrer sollte man bedenken, dass in den meisten Vereinen ehrenamtlich gearbeitet wird, meist mit Aufwandsentschädigung. Wenn man aus Sicht des Fluglehrers dabei eine Gesamtbetrachtung Geld pro Zeit macht, dann liegt man meist unter Mindestlohn. Es sollte verständlich sein, dass dies der Motiviation seine Freizeit zu opfern nicht unbedingt zuträglich ist. Erst recht würde man keinen Urlaub nehmen, um unter der Woche einen Flugschüler zu bedienen.

Ich denke, wenn man hier einen sinnvolleren Entlohnungsmodus wählt, sähe die Sache anders aus. In der professionellen Fliegerei sind mittlerweile Tagessätze von mindestens 500€ für freie Lehrer/Prüfer üblich, im Jet-Bereich werden auch oft über 1.000€ aufgerufen. Das soll jetzt kein preislicher Benchmark sein, aber wenn sich ein Lehrer einen ganzen Tag Zeit nehmen soll, dann sollte man ihm auch den ganzen Tag bezahlen, und das nicht nur zum Mindestlohn.

Ein anderer Ansatz könnte sein, eine kommerzielle Flugschule (mit höherer Verfügbarkeit) in Deutschland ZUSÄTZLICH zu nutzen. Obwohl ich den Part FCL sehr gut kenne, bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich möglich ist, eine Klärung mit der kommerziellen Flugschule und dem Luftamt ist sinnvoll. Wie schon geschrieben ist es aber nicht möglich, diese in der anderen Flugschule geflogenen Flugstunden für die PPL-Ausbildung anrechnen zu lassen. Denn für einen Kurs kann immer nur eine Flugschule die Verantwortung tragen. D.h. die Mindeststunden und alle Pflicht-Ausbildungselemente müssen in der Vereins-ATO absolviert werden. Die Stunden in der kommerziellen ATO würden dann nur zur Verteifung der Fähigkeiten dienen, um schneller prüfungsbereit zu werden und bei Nichtverfügbarkeit im Verein eine Kontinuität für den Erhalt der Fähigkeiten sicherzustellen.

7. Februar 2025 14:18 Uhr: Von Johannes König an Mich.ael Brün.ing

Ich stimme dir überein, dass man bei einem Verein die eigene Anspruchshaltung an der Tatsache ausrichten sollte, dass alle - nicht nur die Fluglehrer, auch der Vorstand und ggf. die Werkstatt - ehrenamtlich tätig sind. Auf der anderen Seite sollte aber ein Verein, wenn er Schüler annimmt, grundsätzlich die Kapazität haben, diese auch auszubilden.

Ich glaube aber auch nicht, dass in dem hier konkreten Fall in desem Bereich überhaupt ein Problem vorliegt. Norwin schreibt im ersten Absatz von beruflich bedingten Unterbrechungen, d.h. die Ausbildungspausen waren vermutlich eher durch ihn induziert als durch seinen Verein.

Mit ein bisschen Vorplanung sollte das doch aber machbar sein, auch ohne dass man sich an eine zweite Ausbildungseinrichtung bindet. Ich meine, wir reden hier von der zweiten Hälfte der PPL-Ausbildung, d.h. vermutlich nicht mehr als 30 Stunden, und davon noch einiges Solo. Selbst wenn ein Fluglehrer noch einen "echten" Beruf hat, sollte es ja machbar sein, in 8 Wochen 25 h zu schulen. Da sind 3 h pro Woche Blockzeit, also etwa das doppelte an Brutto-Zeitaufwand.

7. Februar 2025 17:16 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Norwin B.

zur Wechsel der Flugschule etc. ist schon alles gesagt.

Ein Punkt jedoch noch zum SOLI-Transfer:

in diesem Kontext GANZ SCHNELL vergessen!

a) nicht erforderlich, wie oben ausführlich beschrieben und

b) ist der zeitliche Rahmen, den die deutsche Behörde dafür braucht, nicht abschätzbar. Man sollte aber in der Einheit von Monaten rechnen. Gibt ja auch bereits dazu einen Thread hier im Forum

9. Februar 2025 20:19 Uhr: Von Norwin B. an Norwin B.

Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten, die mir sehr weiterhelfen!

Zum Thema Flugverein: ich würde das immer wieder so entscheiden, ich habe so viele tolle Menschen kennengelernt, die meine Leidenschaft teilen, das ist neben der Freude in der Luft ein riesengroßer Mehrwert, den ich auf keinen Fall missen möchte. Und ich versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten auch einen Mehrwert zu leisten. Das ist einfach ein Umfeld, in dem ich mich wohl fühle.

Ich habe auch das Glück, dass ich einen tollen Fluglehrer habe, der neben seinem Hauptjob alles versucht zu ermöglichen, was irgendwie geht und wofür ich ihm sehr dankbar bin.

Die Verzögerung lag einzig und alleine an mir und war beruflich bedingt.

Jetzt sehe ich die Situation ganz pragmatisch und möchte alles tun, was erforderlich ist, damit die Theorie nicht verfällt und ich ohne Druck die praktische Prüfung ablegen kann. Daher der Gedanke, eine bestimmte Zeit "in Vollzeit" Flugunterricht zu nehmen.Aber niemals würde ich dem Flugverein den Rücken kehren, was neben den vielen anderen Argumenten ein weiteres Argument gegen das SOLI-Verfahren ist.

Die spanische Flugschule hatte noch eine zweite Möglichkeit erläutert, ohne SOLI-Verfahren, nämlich dass ich vor Ort Flugstunden nehme und ein spanischer Prüfer die praktische Prüfung abnimmt und mir darüber eine Bescheinigung erteilt.

Diesen Weg kann ich nach meiner eigenen Recherche noch nicht ganz einordnen, bleibe aber dran und spreche noch mit allen Beteiligten. Das SOLI-Verfahren scheidet aber schon einmal sicher aus.

Und es bleibt auf jeden Fall noch die Möglichkeit, dass ich ab Frühling ganz regulär so oft wie irgendwie möglich in Deutschland fliege, ich würde auch den Sommerurlaub dafür einsetzen. Wie gesagt, ich möchte alles tun, was erforderlich und möglich ist, damit das alles gut und stressfrei klappt.

Vielen herzlichen Dank nochmal und viele Grüße!

9. Februar 2025 22:11 Uhr: Von Tobias Schnell an Norwin B.

Die spanische Flugschule hatte noch eine zweite Möglichkeit erläutert, ohne SOLI-Verfahren, nämlich dass ich vor Ort Flugstunden nehme und ein spanischer Prüfer die praktische Prüfung abnimmt und mir darüber eine Bescheinigung erteilt

Nochmal: Du kannst (ohne SOLI) die Ausbildungsorganisation wechseln, auch zu einer spanischen ATO. Die muss auf Basis der Unterlagen von Deiner Vereinsflugschule (Ausbildungsnachweis etc.) Deine Vorerfahrung anerkennen und die fehlenden Ausbildungsteile mit Dir fliegen. Dann bekommst Du von dieser Schule eine Bescheinung über die abgeschlossene Ausbildung (Course Completion Certificate) und kannst dann die praktische Prüfung ablegen. Hier bestimmt im Falle eines PPL allerdings die zuständige Länderbehörde Deines Wohnsitzes den Prüfer - wenn Du die Prüfung also mit einem spanischen Prüfer ablegen möchtest, musst Du das individuell mit der Behörde absprechen. Alternativ kannst Du die Prüfung aber auch in Deutschland auf z.B. einem Vereinsflugzeug ablegen.

Nicht möglich ist - wie schon geschrieben - eine parallele Ausbildung an zwei Flugschulen gleichzeitig.

9. Februar 2025 22:20 Uhr: Von Markus S. an Norwin B.

Dann viel Erfolg und sag Bescheid wenn es geklappt hat.


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