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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. April 2023: Von P. K. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Das klingt vielversprechend!

Dann liegt es jetzt an uns, auf unsere Heimatplätze einzuwirken, damit FoF dort mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung implementiert wird. Hier sehe ich - leider - eine fast genauso große Hürde. „Wer soll denn die Landegebühren eintreiben?“, „Es lief doch bisher immer alles gut.“, „Warum sollen wir etwas ändern?“, „Haben wir doch immer schon so gemacht!“
22. April 2023: Von Johannes König an P. K.
Oder, auch sehr beliebt: „Wir sind ja grundsätzlich für Fliegen ohne Flugleiter, aber bei uns am Platz ist die Situation so speziell, dass man leider auf den Flugleiter nicht verzichten kann. Denn bei uns ist das Gras 1cm höher gemäht als nach ICAO-Vorgabe, und wenn wir keinen Flugleiter haben, kann niemand die Piloten darauf hinweisen.“

Habe ich (mit ähnlicher Begründung natürlich) letztens von einem Platzhalter so am Telefon mitgeteilt bekommen.
22. April 2023: Von Guido Frey an P. K. Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube, die Frage der Platzhalter wird in nicht allzu weiter Zukunft nicht sein "Wollen wir den Flugleiter weiterhin?", sondern "Können wir uns den Flugleiter weiterhin in dieser Form leisten?".

Ehrenamtler stehen immer weniger zur Verfügung. Hauptamtler lassen sich mit den aktuellen Arbeitsgesetzen mit dem im Flugleiterbereich recht heftig saisonal schwankenden Arbeitsanfall entweder nicht, oder nur mit sehr hohem Aufwand gesetzeskonform (Überstunden, Pausenregelungen etc.) beschäftigen.

Ich glaube daher, dass sich die Platzhalter früher oder später mit dem Thema alleine aus Eigeninteresse beschäftigen müssen.

22. April 2023: Von Ernst-Peter Nawothnig an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Noch ein Grund: Wenn Nachbarplätze FoF praktizieren und enspannte Öffnungszeiten anbieten, kommen die Unwilligen von selbst unter Druck.

22. April 2023: Von F. S. an Ernst-Peter Nawothnig

Fliegen ohne Flugleiter mag eine sinnvolle finanzielle Entlastung für manche Platzbetreiber sein. Aber es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die RPs Anträge a la "Wir brauchen jetzt keinen Flugleiter mehr, deswegen gibt es rund um die Uhr Fluglärm" einfach so genehmigen werden.

Vielleicht sehe ich das auch zu negativ, aber das aus meiner Sicht beste, was passieren kann, ist, dass die bestehenden Öffnungszeiten beibehalten werden und nur die Kosten des Flugleiters gespart werden. Realistisch werden einige RPs im Zuge der (notwendigen) Änderung der Platzgenehmigung zumindest versuchen, neue Beschränkungen (wie Mittagspausen, etc.) reinzusetzen.

22. April 2023: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Daytime VFR. Fertig.

Mindestgebühr zur Landung vor 7.00 h und nach 20.00 h kann man ja anpassen...

Denn: wenn man auch Sachen im Glascontainer einwerfen darf, warum sollte man echt auch landen dürfen?
23. April 2023: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an F. S.

dass die RPs Anträge a la "Wir brauchen jetzt keinen Flugleiter mehr, deswegen gibt es rund um die Uhr Fluglärm" einfach so genehmigen werden.

Wenn die Betriebsgenehmigung dahingehend geändert wird, dass keine sachkundige Person bzw. kein Flugleiter mehr anwesend sein muss, geht das nicht mit einer Änderung der Betriebszeiten per se einher. Im Gegenteil ist ja laut Einschätzung der AOPA-Juristen die erstgenannte Änderung eine "unwesentliche", während die Änderung der Betriebszeiten aufgrund der potentiellen Beeinträchtigung Dritter (nämlich der Nachbarn) eine "wesentliche" Änderung darstellen würde.

23. April 2023: Von Guido Frey an F. S.

Das Fliegen ohne Flugleiter hat erst mal nichts mit den genehmigten Betriebszeiten zu tun. Wenn jemand für seinen Platz auch die Betriebszeiten anpassen möchte, so wäre ich, je nach örtlicher Situation, etwas vorsichtig:

Falls ich das juristisch richtig verstanden habe, zählen Änderungen in den Betriebszeiten zum materiellen Bestand der Genehmigung (die Juristen mögen mich bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege), während das Fliegen ohne Flugleiter in die reine Betriebsorganisation fällt.

Eine Änderung im materiellen Bestand hebt den Bestandsschutz einer Genehmigung auf und ermöglicht der Behörde die Festsetzung weiterer Auflagen und Beschränkungen.

Änderungen in der Betriebsorganisation werden hingegen entweder genehmigt oder abgelehnt (sprich man kann nur auf den vorherigen Stand zurückfallen).

Ich habe allerdings die Äußerung von Ernst-Peter Nawothning auch so interpretiert, dass das Fliegen ohne Flugleiter eine bessere Ausnutzung der bereits genehmigten Betriebszeiten ermöglicht. Sprich ich muss bei einem VFR day Platz morgens um 0900 Uhr nicht noch eine Viertelstunde warten, bis ein verspäteter Flugleiter eintrifft, sondern starte einfach alleine...


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