"Ich beweifle, dass "viele" Patienten ihre Ärzte verklagen. Ich kenne keinen einzigen Fall - sehr wohl aber Fälle von zweifelhaften Behandluingen ohne Rechtsfolgen für den Arzt."
Das klingt nach selektiver Wahrnehmung.
- Für einen Rechtsstreit braucht es zuallererst einen Kläger.
- Einen Kläger gibt es nur, wenn jemand unzufrieden ist, enttäuscht, sich verkannt, schlecht behandelt, gedemütigt fühlt (die <<10% der Kläger, die einfach "was rausholen" wollen, mal außen vor gelassen).
- Dieses Gefühl entsteht meistens, wenn 1) ein ungünstiger Behandlungsverlauf und 2) eine ungeschickte Kommunikation ärztlicherseits zusammenkommen.
- Ob der Behandlungsverlauf ärztlicherseits "schuldhaft" schlecht war oder unvermeidbar, ist zunächst zweitrangig und aus Patientensicht auch oft nicht einzuschätzen. Dazu dient das Schlichtungsverfahren.
Im Schlichtungsverfahren mit Gutachter werden ca 75% der Vorwürfe an die ärztliche Behandlung nicht als Behandlungsfehler anerkannt - weil es einfach keine sind. Von den Verbleibenden sind nicht alle dann auch für einen Schaden kausal. Meistens ist es damit getan, es gibt eine Entschädigung für den Patienten.
Gefühlt 20% der Fälle landen aber vor Gericht, erstinstanzlich vorm Amts- oder Landesgericht. Dort sind dann aus meiner Erfahrung ca 1/3 der Fälle medizinisch nicht nachvollziehbare Vorwürfe, der Patient ist einfach anwaltlich schlecht beraten oder beratungsresistent. Ganz wenige landen bei sonnenklarer ärztlicher Schuld vor Gericht, die werden meist vorher geregelt. Bleibt die große Mehrheit der Fälle, die einen Fehler der ärztlichen Behandlung zeigt. Dieser Fehler kann gering sein (Klappen erst im Quer- und nicht schon im Gegenanflug gesetzt), mäßig (bei 2,5km Piste ohne Klappen gelandet) oder gravierend (auf kurzer Piste ohne Klappen gelandet).
Und es gibt wenige Fälle (ca 5% der bei Gericht verhandelten Fälle), da "schlägt man sich mit der Hand vor den Kopf" oder fragt man sich, "wie kann man als Pilot nur", "hat der überhaupt nen Schein?". Verbrauch laut Handbuch nehmen, Tankinhalt durch Verbrauch teilen und diese Zeit als Reiseflug ansetzen u.ä..
Dann muß noch plausibel gemacht werden, daß der gemachte Fehler am Behandlungsverlauf etwas geändert hat.
Insgesamt ist die Situation vor Gericht immer ein Übersetzen von sehr sehr vielen Grautönen in ein juristisches schwarz/weiß (zivilrechtliches Schwarz: ca 95%, strafrechtliches Schwarz eher 98-99%).
Kurz: allein, daß Du eine Behandlung für zweifelhaft hältst, sagt noch gar nichts nicht viel.