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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. Juni 2022: Von F. S. an Chris _____

Prinzipiell ja - aber diese "Berater-Tätigkeit" des Arztes hat halt auch Grenzen.

Um zu Entscheiden, ob ein Gold- oder Edelstahl-Stent die bessere Wahl ist, muss man schon sehr viel Wissen zu Cardiologie haben und relative viele Studien gelesen. Ein Großteil der Patienten kann das schlicht nicht und von denen, die wissenschaftliche Paper lesen und richtig interpretieren können gibt es wiederum sehr viele, die dafür nicht die Zeit haben oder das nicht wollen.
Bei den allermeisten bleibt es dann halt auf dem Niveau von "Dr. Google" oder der allgemeinen (und in diesem Fall falschen) Einstellung "Na klar ist Gold besser als Edelstahl und wenn der Arzt mir was anderes andrehen will, dann nur, weil er Geld sparen will...".

Und ich halte es überhaupt nicht für falsch, dass manb es schriftlich bestätigen muss, wenn man als Patient sich anders entscheidet, als der Arzt es einem Empfohlen hat (was man immer können sollte - aber dann eben auch mit den Konsequenzen leben muss). Es gibt (leider) viel zu viele Patienten, die sich anders entscheiden und dann aber hinterher den Arzt verklagen, weil der sie ja falsch "beraten" hätte. Dagegen muss sich ein Arzt schon auch absichern dürfen.

15. Juni 2022: Von Chris _____ an F. S.
Ich beweifle, dass "viele" Patienten ihre Ärzte verklagen. Ich kenne keinen einzigen Fall - sehr wohl aber Fälle von zweifelhaften Behandluingen ohne Rechtsfolgen für den Arzt.
15. Juni 2022: Von Chris _____ an Chris _____
(ich kenne einen Fall, wo Patienten eine Klinik verklagt haben und diese dann den Arzt - beides erfolglos übrigens)
15. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

"Ich beweifle, dass "viele" Patienten ihre Ärzte verklagen. Ich kenne keinen einzigen Fall - sehr wohl aber Fälle von zweifelhaften Behandluingen ohne Rechtsfolgen für den Arzt."

Das klingt nach selektiver Wahrnehmung.

  • Für einen Rechtsstreit braucht es zuallererst einen Kläger.
  • Einen Kläger gibt es nur, wenn jemand unzufrieden ist, enttäuscht, sich verkannt, schlecht behandelt, gedemütigt fühlt (die <<10% der Kläger, die einfach "was rausholen" wollen, mal außen vor gelassen).
  • Dieses Gefühl entsteht meistens, wenn 1) ein ungünstiger Behandlungsverlauf und 2) eine ungeschickte Kommunikation ärztlicherseits zusammenkommen.
  • Ob der Behandlungsverlauf ärztlicherseits "schuldhaft" schlecht war oder unvermeidbar, ist zunächst zweitrangig und aus Patientensicht auch oft nicht einzuschätzen. Dazu dient das Schlichtungsverfahren.

Im Schlichtungsverfahren mit Gutachter werden ca 75% der Vorwürfe an die ärztliche Behandlung nicht als Behandlungsfehler anerkannt - weil es einfach keine sind. Von den Verbleibenden sind nicht alle dann auch für einen Schaden kausal. Meistens ist es damit getan, es gibt eine Entschädigung für den Patienten.

Gefühlt 20% der Fälle landen aber vor Gericht, erstinstanzlich vorm Amts- oder Landesgericht. Dort sind dann aus meiner Erfahrung ca 1/3 der Fälle medizinisch nicht nachvollziehbare Vorwürfe, der Patient ist einfach anwaltlich schlecht beraten oder beratungsresistent. Ganz wenige landen bei sonnenklarer ärztlicher Schuld vor Gericht, die werden meist vorher geregelt. Bleibt die große Mehrheit der Fälle, die einen Fehler der ärztlichen Behandlung zeigt. Dieser Fehler kann gering sein (Klappen erst im Quer- und nicht schon im Gegenanflug gesetzt), mäßig (bei 2,5km Piste ohne Klappen gelandet) oder gravierend (auf kurzer Piste ohne Klappen gelandet).

Und es gibt wenige Fälle (ca 5% der bei Gericht verhandelten Fälle), da "schlägt man sich mit der Hand vor den Kopf" oder fragt man sich, "wie kann man als Pilot nur", "hat der überhaupt nen Schein?". Verbrauch laut Handbuch nehmen, Tankinhalt durch Verbrauch teilen und diese Zeit als Reiseflug ansetzen u.ä..

Dann muß noch plausibel gemacht werden, daß der gemachte Fehler am Behandlungsverlauf etwas geändert hat.

Insgesamt ist die Situation vor Gericht immer ein Übersetzen von sehr sehr vielen Grautönen in ein juristisches schwarz/weiß (zivilrechtliches Schwarz: ca 95%, strafrechtliches Schwarz eher 98-99%).

Kurz: allein, daß Du eine Behandlung für zweifelhaft hältst, sagt noch gar nichts nicht viel.

15. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus Bewertung: +0.67 [1]

Wieso selektive Wahrnehmung? Ich nehme das (fast) genauso wahr wie du.

Ich schrieb, "Ich beweifle, dass viele Patienten ihre Ärzte verklagen.", und deine Ausführungen scheinen mir das zu bestätigen.

Erstens werden viele gut bedient und behandelt.

Die, die es nicht werden, merken das überwiegend gar nicht.

Die, die es merken, gehen überwiegend einfach zu einem anderen Arzt.

Und beim Rest entsteht nicht zwangsläufig ein einklagbarer Schaden.

Und dort, wo ein Schaden entstanden ist, fehlt es dann noch am Nachweis, dass dieser kausal mit der Behandlung zusammenhängt.

Der Schluss, den die Bundesärztekammer zieht, dass jeder verlorene (oder nicht geführte) Prozess automatisch zeigt, dass die Behandlungen ok sind, ist natürlich nicht zulässig. DAS ist "selektive Wahrnehmung".

15. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Naja, Du hast nur Deinen ersten Halbsatz zitiert. Die zitierte Aussage der Bundesärztekammer ist Politik (ich hoffe, daß sie schon differenzierter denken).
Führt zur schwierigen Frage: was ist eine gute Behandlung, was ist ein gutes Gesundheitssystem. Dafür lohnt es sich, Ländervergleiche anzustellen.

Ausgaben
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Gesundheitsausgaben , insbesondere weiter unten: Ausgaben pro Kopf.

Ergebnis

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_L%C3%A4ndern_nach_durchschnittlicher_Lebenserwartung

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Kindersterblichkeitsrate

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_M%C3%BCttersterblichkeitsrate

https://en.wikipedia.org/wiki/Maternal_mortality_in_the_United_States

Kurz: schlechter als die USA kann man es kaum machen (wussten man spätestens seit Breaking Bad eh) und ab einem gewissen Lebensstandard sind die Unterschiede minimal. Eigentlich könnten wir Ärzte einen Gang runterschalten, den Lieben Gott einen guten Mann sein lassen, die Patienten reihenweise wegschicken und dafür massiv Psychotherapeuten ausbilden.

Back to topic: EPPK, EPTO, EPGD, EPKG, EPDA* sind Reisen wert.
*2019 war ich angeblich der erste Ausländer, der nach dem 2. WK dort (wetterbedingt) landete. War Slapstick&Schweik, weil sie kein Verfahren dafür hatten, aber sehr nette Leute. Jetzt gibt es immerhin einen PIREP in SD, der mit Genehmigung wohl auch dort war, scheint jetzt möglich zu sein.

15. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Da stimme ich zu!


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