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4. April 2022: Von F. S. an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]

Der von Dir erwähnte russische Pilot der für die Lufthansa arbeitet is von der aktuellen Regelung nicht betroffen - wie alle Berufspiloten die für ein EASA-AOC arbeiten. Das war ein fiktives Beispiel. Ich habe die Regelung allerdings so gelesen, dass der durchaus betroffen wäre. Kannst Du Deine Sichtweise belegen?

Da gibt es nicht viel zu belegen: Die Regelung betrifft den Piloten eigentlich gar nicht - es geht ausschliesslich um "Operators". Es ist völlig unstrittig, dass ein LH-Pilot das Flgzeug nicht betreibt, sondern eben nur fliegt.
Privatpiloten sind "nur" deswegen betroffen, weil sie in der Rewgel das Flugzeug selber charten und damit betreiben. Ihnen wurde nicht das Fliegen an sich, sondern das Betreiben verboten.

Das ist für den Zweck der Regelung auch wichtig und nachvollziehbar: Der russische Charterkunde wird in aller Regel den Privatjet ja auch nicht selber steuern. Selbst wenn er dies von einem EU-Piloten machen läßt, darf er das auf Grund der Embargo-Vorschrift nicht. In so fern trifft auch der immer wieder geäußerte Diskriminierungsvorwurf kaum: Auch EU-Piloten sind in dem Sinne gegroundet, wenn sie von Russen betriebene Flugzeuge fliegen wollten.

4. April 2022: Von Thomas R. an F. S.

Da gibt es nicht viel zu belegen: Die Regelung betrifft den Piloten eigentlich gar nicht - es geht ausschliesslich um "Operators". Es ist völlig unstrittig, dass ein LH-Pilot das Flgzeug nicht betreibt, sondern eben nur fliegt.
Privatpiloten sind "nur" deswegen betroffen, weil sie in der Rewgel das Flugzeug selber charten und damit betreiben. Ihnen wurde nicht das Fliegen an sich, sondern das Betreiben verboten.

Die EU-Regelung hat Achim oben im Wortlaut zitiert und ist wie folgt:

"It shall be prohibited for any aircraft operated by
Russian air carriers, including as a marketing carrier in
code-sharing or blocked-space arrangements, or for any
Russian registered aircraft, or for any non-Russian-
registered aircraft which is owned or chartered, or
otherwise controlled by any Russian natural or legal
person, entity or body, to land in, take off from or
overfly the territory of the Union. "

Woraus schliesst Du, dass "otherwise controlled" das Fliegen als PIC nicht beinhaltet?

EDIT: Gerade noch mal nachgelesen, es steht ja sogar in der Antwort der EU-Kommission, die Achim gepostet hat, explizit drin:

"...and controlled by the pilot who himself is a Russian citizen."

Damit wäre die Aussage, dass Piloten, die bei bekannten AOCs angestellt sind, nicht betroffen sind, falsch. Und Du unterstellt mir, "Falschinformationen zu verbreiten", obwohl es offenbar genau umgekehrt ist.

4. April 2022: Von Patrick Lienhart an Thomas R.

"Woraus schliesst Du, dass "otherwise controlled" das Fliegen als PIC nicht beinhaltet?"

Mit "controlled" ist nicht das Steuern des Flugzeugs gemeint sondern wer kontrolliert das Flugzeug aus der Perspektive des Eigentums bzw. wirtschaftlich.

Flugschüler -> mietet Flugzeug -> nicht erlaubt

Eigentümer/Halter -> kontrolliert das Flugzeug direkt oder indirekt wirtschaftlich -> nicht erlaubt

Pilot -> mietet Flugzeug -> nicht erlaubt

Pilot -> angestellt -> weder Eigentüemer noch halter -> erlaubt

5. April 2022: Von Thomas R. an Patrick Lienhart

Moin, das hätte ich auch vermutet, wenn ich nur die Regelung gelesen hätte. Aber ich finde die Antwort der EU-Kommission widerspricht dem etwas, da sie sich konkret auf den Pilot als Kategorie bezieht:

"In the case of question A, the aircraft would both be
owned (through the company owned by a Russian
citizen) by a Russian natural person and controlled by
the pilot who himself is a Russian citizen.
In the case of question B, the pilot would not be a
Russian citizen, but the aircraft is still owned by a
Russian citizen through this company."

Kann ja sein, dass das irgendwie anders gemeint ist (Achim hat auch nicht gepostet, was Frage A und B waren), aber da er als Resumée auch geschrieben hat: "jeder der noch eine russische Staatsbürgerschaft hat ist komplett gegroundet" gehe ich davon aus, dass nicht nur die wirtschaftlich-rechtliche Kontrolle über ein Luftfahrzeug gemeint ist, sondern auch die operative als PIC.

Lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren. Dafür hätte ich gerne aber eine Quelle oder einen anderen Beleg (z.B. die verifizierbare Praxis, dass Piloten mit russicher Staatsbürgerschaft bei europäischen AOCs momentan noch fliegen dürfen).

5. April 2022: Von Achim H. an Thomas R.

Frage A bezog sich darauf, ob ein russischer Doppelstaatler selbst als Pilot ein Flugzeug steuern darf.

Frage B bezog sich darauf, ob eine Flugzeughaltergesellschaft, die einem Doppelstaatler gehört, das Flugzeug einem Nichtrussen zur Nutzung überlassen darf.

Die Antwort der Kommission (die erstmal nur eine Interpretation der Verordnung ist, der ein Gericht nicht folgen muss) sagt, dass diese Person sowohl selbst kein Flugzeug fliegen darf als auch sein Flugzeug von niemandem betrieben werden darf. Daher "komplett gegroundet".

Jetzt darf der Doppelstaatler alle paar Wochen am Boden den Motor anmachen und hoffen, dass sich die äußeren Umstände möglichst bald wieder ändern.

5. April 2022: Von Patrick Lienhart an Thomas R.

Stimmt, ich denke (zumindest laut der EU VO) dass das "owned" das Problem ist, nicht das "controlled by" i.S.v. Flugzeug lenken. Sollte ich da falsch liegen, würde das bedeuten RUF Passinhaber dürften nichtmal PIC sein wenn sie einen Flieger weder mieten noch besitzen?!

5. April 2022: Von Thomas R. an Patrick Lienhart

Ja, das hatte ich so verstanden. Siehe Erläuterung von Achim unten. Rechtssicherheit wird da vermutlich aber wie von ihm erwähnt erst durch entsprechende obergerichtliche Urteile entstehen.


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