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26 Beiträge Seite 1 von 2

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31. Mai 2021: Von Sebastian G____ an Patrick Lienhart

Ab jetzt nur mehr Touches and Goes!

t&g ankündigen reicht ja schon oder an kleinen Plätzen einfach nichts sagen außer "links quer 27". Ein go around ist ja nicht verboten, nur man darf ihn momentan nicht öffentlich planen...

Die nächste Frage wäre bei einem IFR low approach, der wohl noch erlaubt ist?, muss man nun erst auf 500ft GND steigen bevor man formal IFR cancelt?

1. Juni 2021: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____
IFR low approach ist erlaubt? Quelle?

Ich dachte das Problem sei, dass SERA ein Unterschreiten der Mindestflughöhe nur zum Zweck der Landung vorsieht?

„Geplante“ T&G die dann zu Go Arounds werden, naja, dies mag zwar legal sein, bei ATC macht man sich da aber keine Freunde (die Planen ja den anderen Verkehr auch ein, und da macht Low Approach vs. TGL einen großen Unterschied).

Das Ganze ist doch absurd.
1. Juni 2021: Von Mark Juhrig an Sebastian G____

Das "aktuelle" Low-Approach-Problem, dürfte auch bei IFR-Anflügen ohne Landeabsicht bestehen, da SERA (wie schon geschrieben) das Unterschreiten der Mindestflughöhe nur für Start und Landung vorsieht. Daher dürften IFR-Anflüge bis zu Minima unter 500 ft ebenfallls ein Problem sein.

Zur aktuellen "Problematik" in Südhessen: die Anzeigen der Unterschreitung der Mindestflughöhe kommen vom FRAPORT. Scheinbar hat dort jemand ein Problem damit, dass der Platz aufgrund der geringen Auslastung zur Zeit häufig angeflogen wird. Der RP ist nicht wirklich "amused", da jeder Anzeige nachgegangen werden muss (anfordern der Radar-Aufzeichnung, Auswertung, usw.). Daher auch die moderaten 55 Euro, nach dem Motto: "Sorry pal, but we have to do something".

Kein Problem haben Flüge während der Ausbildung. Hier haben die ATOs und DTOs eine entsprechende Genehmigung für die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe. Allerdings sind diese Genehmigungen auf das jeweilige Bundesland beschränkt.

1. Juni 2021: Von Pascal Holzmüller an Mark Juhrig

"Kein Problem haben Flüge während der Ausbildung. Hier haben die ATOs und DTOs eine entsprechende Genehmigung für die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe. Allerdings sind diese Genehmigungen auf das jeweilige Bundesland beschränkt."

Die üblichen Genehmigungen beschränken sich auf das üben von Not - und Sicherheitslandungen. Inkl. schriftlicher Dokumentation jedes Ereignisses, bei Flugplätzen vorheriger Zustimmung des Platzhalters usw...

1. Juni 2021: Von Udo R. an Mark Juhrig

OK, das heißt, wenn man diese Spitzfindigkeit auf die Spitze treibt, dann baut man in Zukunft bei einem Low Approach einen Teil ein, wo man ein paar Sekunden mit Mindestfahrt über der Landebahn dahingurkt. Dann lässt sich aus dem Radarplot nicht mehr zwischen T&G und Low Approach unterscheiden.

Weil das Argument mit der Ausbildung ist denke ich kein gutes. Das kann man nämlich erst hinterher anführen, und muss dann der Owi zunächst widersprechen.

1. Juni 2021: Von Sebastian G____ an Udo R.

Dann lässt sich aus dem Radarplot nicht mehr zwischen T&G und Low Approach unterscheiden.

Durchstarten ist ja noch erlaubt, man darf es nur nicht gleich geplant haben. Also T&G ansagen und dann durchstarten weil man mit dem Anflug nicht zufrieden war. Und es sollte eben eher nach go around aussehen als nach fly by...

1. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Sebastian G____ Bewertung: +3.00 [3]

Sämtliche hier vorgeschlagenen „Work-arounds“ sind ja schön und gut, aber sicher nicht zielführend!

Nachdem was hier geschrieben steht, wären ja im Grunde sämtliche IFR-Trainings-Approaches als auch Skill Tests / Proficiency Checks für Erwerb/Verlängerung/Erneuerung eines Ratings potentiell illegal! (Im LBA Form zur Durchführung von Skill Tests / Proficiency Checks steht unter Section 4: 4.6 Go-around from minimum height)

Wenn diese bis zum Minimum führen oder sogar tiefer (mit anschließendem Missed-Approach oder gar anschließender SID - siehe hierzu den Thread https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2021,03,31,08,4727489), wäre man ja eindeutig bei (meist) 200 ft oder tiefer über Grund, ohne die Absicht zu landen! (und damit 800 ft (!) unterhalb der Mindestflughöhe für IFR nach SERA.5015 bzw. 300 ft wenn VFR geflogen wird (SERA.5005 = Mindestflughöhe 500 ft)

Damit wäre auch die NfL 1-1999-20 eine Anleitung für eine Ordnungwidrigkeit (Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe) – denn dort steht u. a.


(b) er eine Freigabe für einen Tiefanflug erhält und er sicherstellen kann, dass die Wetterbedingungen das zentrierte Überfliegen der Piste nach Erreichen der Entscheidungshöhe/des Fehlanflugpunktes zulassen.
...

Wenn schon – Mal wieder – absolut praxisuntauglich und entgegen jahrzehnte durchgeführter Verfahren, Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgegeben werden, dann sollen die betreffenden Behörden doch auch Mal klarstellen, ob und wann ein Überflug einer Piste OHNE Landeabsicht zulässig ist, und wann nicht.

Nur weil ein solches Verfahren voll konfiguriert und mit VREF durchgeführt wird und anschließend (ggf. mit einem simuliert ausgefallenem Triebwerk) der Centerline entlanggeeiert wird, wird es ja nicht sicherer („legal“), als mit Fahrtüberschuss und anschließendem steilen Climb („illegal“).

Ob diese Verfahren nun im Rahmen einer ATO oder eines Checkfluges mit Examiner oder FI oder auch „solo“ zur Inübunghaltung“ durchgeführt werden, kann und darf keine Rolle spielen.

Es muss doch endlich Mal möglich sein, dass auch bei den Behörden, die hier die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten betreiben, gesunder Menschenverstand einkehrt und eine Kultur der Fehlervermeidung statt Bestrafung Einzug hält.

Sehr schön auch nachzulesen am Beispiel Kassel im aktuellen Heft 06/2021 „Kleine Gemeinheiten für die Sicherheitskultur“ von Jan Brill!

1. Juni 2021: Von Peter Schneider an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

das geht alles allmählich ins Abstruse!

Wer ist denn eigentlich der Herr im Haus in einer CTR??

Anbei eine nette Story, längst verjährt und vor SERA, aber ich bin mir kleinerlei Schuld bewußt, denn das war ein genehmigter, safer Flug!

Und mit Cowboy-Mentalität hat das aber rein gar nichts zu tun!



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1. Juni 2021: Von Daniel K. an Mark Juhrig Bewertung: +4.00 [4]

Zur aktuellen "Problematik" in Südhessen: die Anzeigen der Unterschreitung der Mindestflughöhe kommen vom FRAPORT. Scheinbar hat dort jemand ein Problem damit, dass der Platz aufgrund der geringen Auslastung zur Zeit häufig angeflogen wird. Der RP ist nicht wirklich "amused", da jeder Anzeige nachgegangen werden muss (anfordern der Radar-Aufzeichnung, Auswertung, usw.). Daher auch die moderaten 55 Euro, nach dem Motto: "Sorry pal, but we have to do something"

Kann ja wohl nicht angehen, dass da diese Luftraum Cowboys kommen und dann den Flughafen nutzen und nichtmal was dafür zahlen wollen. Und vielleicht ist da auch ein wenig die Neiddebatte dabei (siehe Berlin im Raum Tegel).

Aber das ganze Beispiel zeigt deutlich, mit welcher Präzision hier eine Regelung bürokratisch zur Perversität getrieben wird. Traurig das Ganze.

1. Juni 2021: Von Ernst-Peter Nawothnig an Daniel K. Bewertung: +11.00 [11]

Schon die Existenz dieser Diskussion ist ein Beleg für Dekadenz und Impotenz der heutigen Bürokratie. Mit solchem Kleinkäse hat sich "früher", also sagen wir mal bis 1990, keiner abgegeben. Aber heute - die Verrechtlichung banalster Tatbestände bis hin zum Hintern-Abwischen schreitet unaufhaltsam voran und kostet immer mehr Lebenszeit. Stöhn!

1. Juni 2021: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig

Perfekt beschrieben, danke!

2. Juni 2021: Von Dominic L_________ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Man hätte besser mal die Formulierung so gewählt, wie es gedacht war, nämlich, dass eine Unterschreitung der Mindestflughöhe zum ANFLUG auf einen Flugplatz erlaubt ist. Und für die Flugzeugkategorien gibt es ja entsprechende ungefähre Anfluggeschwindigkeiten, die könnte man ja dann als Speedlimit festlegen meinetwegen. Das wäre jedenfalls einfach und technisch besser gewesen.

Was wir jetzt haben, ist wieder die gleiche Mentalität wie im Straßenverkehr: Erst einmal wird alles verboten und dann drückt man gönnerhaft ein Auge zu, damit überhaupt noch jemand agieren kann. Erst einmal überall 60 in der Baustelle - bei manchen Baustellen ist das auch nötig und beim Rest kann man ja großzügig auf das Blitzen verzichten und die Leute können dann selber mal schauen - aber Rechtssicherheit hat man nicht mehr. Ab und an kann man da auch mal kontrollieren und ein paar Extraeinnahmen generieren. Funktioniert praktischerweise umso besser, je seltener man kontrolliert.

Ich denke nicht, dass das dem rechtsstaatlichen Gedanken entspricht. Entweder etwas ist verboten, dann muss das irgendwo stehen und auch kntrolliert und eingehalten werden, oder es steht eben nirgendwo, dann ist es erlaubt. Sonst können wir ja gleich das Gesetz auf einem Bierdeckel machen: "Alles ist verboten". Und tatsächlich kontrolliert und bestraft wird dann wie es gerade passt, auch Willkür genannt.

2. Juni 2021: Von Malte Höltken an Dominic L_________ Bewertung: +2.00 [2]

Man kann als EU-Bürger bei der EASA eine Regeländerung beantragen. Die EASA ist auch verpflichtet, eine sachlich fundierte Antwort zu liefern und den Vorschlag in Betracht zu ziehen: https://www.easa.europa.eu/document-library/rulemaking-programmes/rulemaking-proposal

2. Juni 2021: Von Peter Schneider an Daniel K.

man zahlt sehr wohl für die Nutzung des Luftraums Gebühren an die DFS.

2. Juni 2021: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Man kann als EU-Bürger bei der EASA eine Regeländerung beantragen. Die EASA ist auch verpflichtet, eine sachlich fundierte Antwort zu liefern und den Vorschlag in Betracht zu ziehen: https://www.easa.europa.eu/document-library/rulemaking-programmes/rulemaking-proposal

Hab ich gerade eben mal gemacht...

2. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]
Wie zahlt man VFR oder unter 2 Tonnen IFR an die DFS?
2. Juni 2021: Von Tobias Schnell an Flieger Max L.oitfelder
Pro Anflug an Verkehrsflughäfen +/- 10€, je nachdem ob Schulung oder nicht.
2. Juni 2021: Von Udo R. an Tobias Schnell

Die Gebühr wird nicht bei einem Low Approach erhoben, jedenfalls musste ich die noch nie begleichen und ich bin schon über'ne Menge Flughäfen geflogen.

Bei Anflug mit Landung dämmert es mir, dass das stimmen kann. Bei so was wie Kassel nicht, aber Stuttgart, Nürnberg, Erfurt, da habe ich meine ich auch immer eine kleine DFS-Gebühr auf der Rechnung gehabt.

2. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Tobias Schnell
Soweit ich mich erinnere wird das in Österreich mit der Landegebühr mit verrechnet, ohne Landegebührenrechnung...
2. Juni 2021: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder
In Frankfurt wird jeder ifr Anflug auch ohne Landung berechnet. Kommt irgendwann eine Rechnung..
2. Juni 2021: Von Tobias Schnell an Udo R.

So, jetzt bin ich baff: Bisher wurde bei jedem IFR-Trainingsanflug auf einem DFS-Platz (natürlich nicht bei einem CTR-Durchflug oder den VFR-just-for-fun-Anflügen auf einen Großflughafen) die DFS-Anfluggebühr gem. AIP GEN 4.2 berechnet.

Trotzdem war das oft günstiger als Training an einem Nicht-DFS-Flughafen oder einem VLP, weil die nicht nur ihr eigenes Anfluggebühren-Süppchen kochen, sondern auch bei einem Trainingsanflug oft eine volle Landegebühr berechnen, selbst wenn man nicht aufsetzt.

Nun lese ich in o.g. Quelle, dass - korrekte Deklaration im Flugplan vorausgesetzt! - ein Trainingsanflug ohne Aufsetzen tatsächlich keine Anfluggebühr kostet.

Das ist neu - oder?

2. Juni 2021: Von Tobias Rad an Tobias Schnell
Also ich meine das gibt es mindestens seit 2016.
2. Juni 2021: Von Udo R. an Tobias Schnell
Fragt sich jetzt natürlich was billiger ist. Korrekte Bezeichnung im Flugplan, dafür dann keine DFS-Gebühren, aber Post vom Luftamt, oder andersherum...!? ;-)
1. Juli 2021: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

Dear ___,

With reference to the below information, we thank you for having provided the candidate issue form related to the provisions in SERA.3105, SERA.5005(f) and SERA.5015(b).

The Agency assessed the information provided in your notification and identified the need to issue additional guidance in order to provide clarity with regards to the interpretation of SERA.3105. This rulemaking action will be covered by rulemaking task RMT.0476 that is on the regular update of the standardized European rules of the air, and will result in an Agency Decision.

Should you have questions, please do not hesitate to contact us.

Best regards,

Impact Assessment Team
European Union Aviation Safety Agency

4. Juli 2021: Von Peter Schneider an Flieger Max L.oitfelder

Sorry, die Frage verschlafen.

Einzugsermächtigung bei der DFS, dann kommt periodisch eine Gebührenabrechnung für die Nutzung der entsprechenden Lufträume. Liegt etwa bei 6€.


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