Man hätte besser mal die Formulierung so gewählt, wie es gedacht war, nämlich, dass eine Unterschreitung der Mindestflughöhe zum ANFLUG auf einen Flugplatz erlaubt ist. Und für die Flugzeugkategorien gibt es ja entsprechende ungefähre Anfluggeschwindigkeiten, die könnte man ja dann als Speedlimit festlegen meinetwegen. Das wäre jedenfalls einfach und technisch besser gewesen.
Was wir jetzt haben, ist wieder die gleiche Mentalität wie im Straßenverkehr: Erst einmal wird alles verboten und dann drückt man gönnerhaft ein Auge zu, damit überhaupt noch jemand agieren kann. Erst einmal überall 60 in der Baustelle - bei manchen Baustellen ist das auch nötig und beim Rest kann man ja großzügig auf das Blitzen verzichten und die Leute können dann selber mal schauen - aber Rechtssicherheit hat man nicht mehr. Ab und an kann man da auch mal kontrollieren und ein paar Extraeinnahmen generieren. Funktioniert praktischerweise umso besser, je seltener man kontrolliert.
Ich denke nicht, dass das dem rechtsstaatlichen Gedanken entspricht. Entweder etwas ist verboten, dann muss das irgendwo stehen und auch kntrolliert und eingehalten werden, oder es steht eben nirgendwo, dann ist es erlaubt. Sonst können wir ja gleich das Gesetz auf einem Bierdeckel machen: "Alles ist verboten". Und tatsächlich kontrolliert und bestraft wird dann wie es gerade passt, auch Willkür genannt.