Sämtliche hier vorgeschlagenen „Work-arounds“ sind ja schön und gut, aber sicher nicht zielführend!
Nachdem was hier geschrieben steht, wären ja im Grunde sämtliche IFR-Trainings-Approaches als auch Skill Tests / Proficiency Checks für Erwerb/Verlängerung/Erneuerung eines Ratings potentiell illegal! (Im LBA Form zur Durchführung von Skill Tests / Proficiency Checks steht unter Section 4: 4.6 Go-around from minimum height)
Wenn diese bis zum Minimum führen oder sogar tiefer (mit anschließendem Missed-Approach oder gar anschließender SID - siehe hierzu den Thread https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2021,03,31,08,4727489), wäre man ja eindeutig bei (meist) 200 ft oder tiefer über Grund, ohne die Absicht zu landen! (und damit 800 ft (!) unterhalb der Mindestflughöhe für IFR nach SERA.5015 bzw. 300 ft wenn VFR geflogen wird (SERA.5005 = Mindestflughöhe 500 ft)
Damit wäre auch die NfL 1-1999-20 eine Anleitung für eine Ordnungwidrigkeit (Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe) – denn dort steht u. a.
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(b) er eine Freigabe für einen Tiefanflug erhält und er sicherstellen kann, dass die Wetterbedingungen das zentrierte Überfliegen der Piste nach Erreichen der Entscheidungshöhe/des Fehlanflugpunktes zulassen.
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Wenn schon – Mal wieder – absolut praxisuntauglich und entgegen jahrzehnte durchgeführter Verfahren, Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgegeben werden, dann sollen die betreffenden Behörden doch auch Mal klarstellen, ob und wann ein Überflug einer Piste OHNE Landeabsicht zulässig ist, und wann nicht.
Nur weil ein solches Verfahren voll konfiguriert und mit VREF durchgeführt wird und anschließend (ggf. mit einem simuliert ausgefallenem Triebwerk) der Centerline entlanggeeiert wird, wird es ja nicht sicherer („legal“), als mit Fahrtüberschuss und anschließendem steilen Climb („illegal“).
Ob diese Verfahren nun im Rahmen einer ATO oder eines Checkfluges mit Examiner oder FI oder auch „solo“ zur Inübunghaltung“ durchgeführt werden, kann und darf keine Rolle spielen.
Es muss doch endlich Mal möglich sein, dass auch bei den Behörden, die hier die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten betreiben, gesunder Menschenverstand einkehrt und eine Kultur der Fehlervermeidung statt Bestrafung Einzug hält.
Sehr schön auch nachzulesen am Beispiel Kassel im aktuellen Heft 06/2021 „Kleine Gemeinheiten für die Sicherheitskultur“ von Jan Brill!