Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. Juni 2021: Von Sebastian G____ an Udo R.

Dann lässt sich aus dem Radarplot nicht mehr zwischen T&G und Low Approach unterscheiden.

Durchstarten ist ja noch erlaubt, man darf es nur nicht gleich geplant haben. Also T&G ansagen und dann durchstarten weil man mit dem Anflug nicht zufrieden war. Und es sollte eben eher nach go around aussehen als nach fly by...

1. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Sebastian G____ Bewertung: +3.00 [3]

Sämtliche hier vorgeschlagenen „Work-arounds“ sind ja schön und gut, aber sicher nicht zielführend!

Nachdem was hier geschrieben steht, wären ja im Grunde sämtliche IFR-Trainings-Approaches als auch Skill Tests / Proficiency Checks für Erwerb/Verlängerung/Erneuerung eines Ratings potentiell illegal! (Im LBA Form zur Durchführung von Skill Tests / Proficiency Checks steht unter Section 4: 4.6 Go-around from minimum height)

Wenn diese bis zum Minimum führen oder sogar tiefer (mit anschließendem Missed-Approach oder gar anschließender SID - siehe hierzu den Thread https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2021,03,31,08,4727489), wäre man ja eindeutig bei (meist) 200 ft oder tiefer über Grund, ohne die Absicht zu landen! (und damit 800 ft (!) unterhalb der Mindestflughöhe für IFR nach SERA.5015 bzw. 300 ft wenn VFR geflogen wird (SERA.5005 = Mindestflughöhe 500 ft)

Damit wäre auch die NfL 1-1999-20 eine Anleitung für eine Ordnungwidrigkeit (Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe) – denn dort steht u. a.


(b) er eine Freigabe für einen Tiefanflug erhält und er sicherstellen kann, dass die Wetterbedingungen das zentrierte Überfliegen der Piste nach Erreichen der Entscheidungshöhe/des Fehlanflugpunktes zulassen.
...

Wenn schon – Mal wieder – absolut praxisuntauglich und entgegen jahrzehnte durchgeführter Verfahren, Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgegeben werden, dann sollen die betreffenden Behörden doch auch Mal klarstellen, ob und wann ein Überflug einer Piste OHNE Landeabsicht zulässig ist, und wann nicht.

Nur weil ein solches Verfahren voll konfiguriert und mit VREF durchgeführt wird und anschließend (ggf. mit einem simuliert ausgefallenem Triebwerk) der Centerline entlanggeeiert wird, wird es ja nicht sicherer („legal“), als mit Fahrtüberschuss und anschließendem steilen Climb („illegal“).

Ob diese Verfahren nun im Rahmen einer ATO oder eines Checkfluges mit Examiner oder FI oder auch „solo“ zur Inübunghaltung“ durchgeführt werden, kann und darf keine Rolle spielen.

Es muss doch endlich Mal möglich sein, dass auch bei den Behörden, die hier die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten betreiben, gesunder Menschenverstand einkehrt und eine Kultur der Fehlervermeidung statt Bestrafung Einzug hält.

Sehr schön auch nachzulesen am Beispiel Kassel im aktuellen Heft 06/2021 „Kleine Gemeinheiten für die Sicherheitskultur“ von Jan Brill!

1. Juni 2021: Von Peter Schneider an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

das geht alles allmählich ins Abstruse!

Wer ist denn eigentlich der Herr im Haus in einer CTR??

Anbei eine nette Story, längst verjährt und vor SERA, aber ich bin mir kleinerlei Schuld bewußt, denn das war ein genehmigter, safer Flug!

Und mit Cowboy-Mentalität hat das aber rein gar nichts zu tun!



Attachments: 2

Adobe PDF
SeltenesPrivileg.pdf
Not in slideshow.

Adobe PDF
SeltenesPrivileg.pdf
Not in slideshow.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang