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29 Beiträge Seite 1 von 2

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23. Januar 2020: Von Tobias Schnell an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Nach 1 Jahr PPL A weiter auf LAPL Niveau weiterfliegen, ohne einen LAPL zu haben, ist wie ohne Lizenz fliegen

Das stimmt nicht (mehr). Referenz habe ich weiter oben genannt.

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Entweder reden wir aneinander vorbei, oder ich bin mal wieder falsch informiert.

Für mich interpretierst du das falsch...

Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du, dass jemand, der NUR einen Klasse 2 pflichtigen PPL A hat und über 50 Jahre alt ist, weiterfliegen darf, wenn er das macht, was man alles mit LAPL machen darf.

NEVER EVER, meine ich...

Ergänzung: Never ever nehme ich zurück, nachdem ich mich gerade im LBA erkundigt habe. Wenn ich da eine eindeutige Antwort erhalte, leite ich die weiter.

Geht also vielleicht doch

Ganz herzlichen Dank für Deine laufende Recherche - bestimmt auch im Namen aller anderen, die sich über diese (vermeintliche?) Änderung der Rechtslage freuen.

23. Januar 2020: Von Tobias Schnell an Dr. Thomas Kretzschmar

Geht also vielleicht doch

Ganz sicher geht das :-). Oder wie würdest Du die oben genannten Auszüge aus FCL lesen?

Analoges gilt für CPL-Besitzer. Auch die dürfen noch PPL-Rechte ausüben, wenn die Klasse 1 abgelaufen ist, die Klasse 2 aber noch gilt.

Das war übrigens auch schon lang und breit Thema in PuF.

17. Februar 2020: Von E.H.P. an Dr. Thomas Kretzschmar

Frage: Gibts inzwischen eine Stellungnahme vom LBA zum Thema PPL/A mit LAPL-Medical nutzen?

Mit freundlichen Grüßen

erich

17. Februar 2020: Von Tobias Schnell an E.H.P. Bewertung: +2.00 [2]

Gibts inzwischen eine Stellungnahme vom LBA zum Thema PPL/A mit LAPL-Medical nutzen?

Verstehe nicht, was eine Stellungnahme vom LBA da für einen Mehrwert liefern soll? Was ist an dem geänderten Wortlaut von FCL.040 nicht eindeutig?

Alt: The exercise of the privileges granted by a licence shall be dependent upon [...] the medical certificate

Neu: The exercise of the privileges granted by a licence shall be dependent upon [...] the medical certificate as appropriate to the privileges exercised.

Das Wording ist hier genau mit diesem Ziel angepasst worden.

25. Mai 2020: Von Albrecht Lepple an E.H.P. Bewertung: +1.00 [1]

Ich weiss zwar nicht, was das LBA sagt, aber vom für mich zuständigen RP Ba-Wü gibts hier (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/46_2_Ausueb_LAPL_Rechte_PPL_Inhaber.pdf) ein Merkblatt. Darin wird ausdrücklich bestätigt, dass ein PPL-A automatisch den LAPL beinhaltet und daher ein über 50jähriger nach Ablauf der 12 Monate für die PPL-Tauglichkeit im zweiten Jahr die eingeschränkten Rechte des LAPL ausüben darf. Wenn fliegerisch also ein LAPL reicht (VFR, <2t, max 3 Paxe) dann muss ich effektiv nur noch alle zwei Jahre zum Fliegerarzt.

PS. Tolles Forum, ohne PUF wäre ich da nie drauf gekommen, dass es so eine Erleichterung mal so nebenbei gibt! Danke für den Tip.

Gruss

Albrecht

27. April 2021: Von Lutz Rabing an Albrecht Lepple

Wie schaut es denn mit der Verlängerung der SEP Klassenberechtigung im PPL-A mit dem

LAPL Medical aus? Ist das möglich, oder muss dann erst das Medical erneuert werden.

Und kann ein FI, der im Moment auch nur das LAPL Medical hat, die SEP im PPL-A verlängern?

27. April 2021: Von Alfred Obermaier an Lutz Rabing
LAPL Medical beschränkt die Rechte aus PPL A auf LAPL A
LAPL FI darf / kann nur LAPL A verlängern.
27. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Lutz Rabing

Wer ein LAPL Medical hat darf auch nur die Rechte eines LAPL ausüben (FCL.040).

Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).

Da ein FI zwingend einen PPL oder CPL benötigt, kann er auch keine Auffrischungsschulung mehr durchführen (FCL.915.FI b). Er kann mit einem LAPL Medical also nicht mehr als FI tätig sein, auch nicht zur Ausbildung für den LAPL.

27. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Alfred Obermaier

Einen FI mit LAPL gibt es nicht. Es gibt nur den FI mit PPL, der eine Einschränkung auf LAPL hat, wenn er keine CPL Theorie nachgewiesen hat.

27. April 2021: Von Alfred Obermaier an Mich.ael Brün.ing
Danke Michael, ich sehe schon, bin nicht in allen Facetten mit LAPL trittsicher.
27. April 2021: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).

Die Frage verstehe ich etwas anders: Ich denke, es ging dem Fragesteller um die Situation, dass jemand einen PPL + SEP-CR besitzt, aber nur ein LAPL-Medical und deshalb auch nur LAPL-Rechte ausübt.

Wenn es jetzt um die Verlängerung der Klassenberechtigung geht - ist dann dafür ein Klasse-2-Medical (beim Bewerber) erfoderlich? Meinem Verständnis nach "nein" - das kann auf dem LAPL-Medical passieren.

Man kann auch die Zusatzfrage stellen "Ist die Verlängerung der Klassenberechtigung überhaupt erforderlich"? Oder kann der PPL'ler auch mit einer abgelaufenen Klassenberechtigung LAPL-Rechte ausüben, so lange er die Recency-Requirements aus FCL.140.A LAPL(A) erfüllt? Trickreich, aber FCL.700 sagt:

Holders of a pilot licence shall act as pilots of an aircraft only if they have a valid and appropriate class or type rating, unless any of the following applies:
(1) if exercising the privileges of an LAPL [...]

Von daher würde ich sagen "ja, LAPL-Rechte gehen beim PPL auch mit abgelaufenem CR" - auch wenn ich vor ein paar Monaten weiter oben was anderes geschrieben hatte :-)

27. April 2021: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

LAPL FI darf / kann nur LAPL A verlängern

Ein LAPL-FI [1] darf auch Klassenberechtigungen in einem PPL oder CPL verlängern. Die Anforderung, dass man die äquivalente Lizenz halten muss, gilt nur für das Lizenztraining selber, nicht für Klassenberechtigungen (FCL.915 (b)(2)).

[1] Also ein FI mit PPL, dessen Lehrberechtigung aber auf LAPL eingeschränkt ist

28. April 2021: Von Lutz Rabing an Tobias Schnell

Danke für die Antworten. Klingt zwar logisch, aber die LBV-SH sagt folgendes:

Frage:
Der Fluglehrer (FI mit PPL) hat derzeit nur das LAPL-Medical. Ich frage mich daher ob der FI
den Überprüfungsflug zur SEP-Klassenberechtigung durchführen darf?

Antwort von LBV-SH:
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Darf er nicht !!!!

Die in der Lizenz des Halters beschrieben Rechte ( hier FI ) sind nur auszuüben wenn die
Lizenz vollumfänglich gültig ist. Bei einem LAPL entfällt die Berechtigung des FI´s und
somit die Möglichkeit einen SEP (A) land zu verlängern.
-------------------------------------------------------------------------------------------------

28. April 2021: Von Tobias Schnell an Lutz Rabing

Das ist kein Widerspruch zu dem, was ich schrieb. Ich hatte den Fall beschrieben, wenn der Bewerber nur ein LAPL-Medical hat.

Wie bereits von Michael ausgeführt, benötigt ein FI immer mindestens einen PPL. Wenn er dessen Rechte nicht ausüben darf, darf er nicht als FI tätig sein, auch nicht für "LAPL-only".

28. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Lutz Rabing

Genau das hatte ich doch schon geschrieben.

Und Tobias hat nur beschrieben was ein FI darf (mit gültigem PPL-Medical), wenn er auf LAPL-Ausbildung (wg. fehlender CPL-Theorie) beschränkt ist.

28. April 2021: Von Juergen Baumgart an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

...auch so ein Sachverhalt unter dem Motto: Warum einfach wenn's auch kompliziert geht...

Mann, war Fliegen früher unkompliziert...

29. April 2021: Von Sebastian Grimm an Mich.ael Brün.ing

[Nebenschauplatz] Ist das mit der CPL Theorie nicht letztens weggefallen... ich hatte das in eine Präsi eines Luftamtes zur Fluglehrerausbildung gesehen... meine ich mich zu erinnern...

Gruß

Sebastian

29. April 2021: Von Mark Juhrig an Sebastian Grimm

Hi Sebastian,

die Sache mit der CPL Theorie interessiert mich. Wo hast Du das gesehen?

Grüße

Mark

29. April 2021: Von Michael Weyrauch an Mark Juhrig

Um als FI für PPL(A) zu schulen braucht man nach wie vor mindestens CPL Theorie. Es gibt bei der EASA Planungen das eventuell zu ändern, gilt aber im Moment nicht.

29. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Sebastian Grimm Bewertung: +1.00 [1]

Die CPL-Theorie ist keine Voraussetzung für den FI-Lehrgang. Den kann man auch nur mit PPL machen. Die Rechte sind dann eben auf Ausbildung für LAPL beschränkt. Die CPL-Theorie kann dann später nachgeholt werden und die Rechte werden erweitert.

FCL.915.FI (b)(2) ist immer noch unverändert und ich kenne auch kein Proposal, dass das ändern soll. In den gerne zum Vergleich herangezogenen US-Regularien ist übrigens ein "richtiger" CPL Pflicht für den FI. Wir haben das im Vergleich sogar deutlich leichter.

29. April 2021: Von Michael Weyrauch an Mich.ael Brün.ing

Soweit ich das sehe, sieht die ICAO in ihren Rahmenrichtlinien einen CPL als Voraussetzung für einen FI vor. Um dem formal entgegen zu kommen fordert die EASA wenigstens die CPL Theorie. Die FAA ist da voll ICAO konform, hätte aber für uns den Nachteil, dass man ein Class I Medical bräuchte als FI. Diese ICAO Konformitäts-Problematik verhindert vermutlich dass die EASA das CPL Theorie-Erfordernis relaxen kann.

Für den LAPL kann man von diesen Richtlinien abweichen, da der LAPL eh nicht ICAO konform ist.

29. April 2021: Von Johannes König an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

FCL.915.FI (b)(2) ist immer noch unverändert und ich kenne auch kein Proposal, dass das ändern soll. In den gerne zum Vergleich herangezogenen US-Regularien ist übrigens ein "richtiger" CPL Pflicht für den FI. Wir haben das im Vergleich sogar deutlich leichter.

Diese Aussage ist zwar formal korrekt, lässt jedoch völlig den Umstand außer acht, dass ein kompletter US-CPL nach Part 61 wesentlich weniger Aufwand ist als auch nur der CPL-Theorie-Kurs nach EASA, von der Praxis ganz zu schweigen. Wenn mans nur für den FI macht, kann man zwar auch ohne Kurs zur Prüfung. Tausende zum Teil weltfremde MC-Fragen muss man trotzdem durchackern. Außerdem kann ich bei der FAA die Theorieprüfung in jeder Flugschule ablegen, bei EASA muss ich extra zum LBA fahren (von meinem Wohnsitz immerhin 700km pro Richtung).

29. April 2021: Von Tobias Schnell an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]
Das Problem mit dem Medical ist aber hausgemacht und könnte auch völlig ICAO-konform gelöst werden, wenn man das Medical auch bei uns komplett nur an die ausgeübten Rechte koppeln würde.
Der CPL bei der FAA kann mit einem Klasse-3-Medical (Gegenstück zu unserer Klasse 2) erworben werden, und für die Ausübung der FI-Rechte reicht diese ebenfalls.
Bei uns wäre nach geltender Vorschriftenlage zumindest für den Erwerb dann eine Klasse 1 nötig.

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