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27. April 2021: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

LAPL FI darf / kann nur LAPL A verlängern

Ein LAPL-FI [1] darf auch Klassenberechtigungen in einem PPL oder CPL verlängern. Die Anforderung, dass man die äquivalente Lizenz halten muss, gilt nur für das Lizenztraining selber, nicht für Klassenberechtigungen (FCL.915 (b)(2)).

[1] Also ein FI mit PPL, dessen Lehrberechtigung aber auf LAPL eingeschränkt ist

28. April 2021: Von Lutz Rabing an Tobias Schnell

Danke für die Antworten. Klingt zwar logisch, aber die LBV-SH sagt folgendes:

Frage:
Der Fluglehrer (FI mit PPL) hat derzeit nur das LAPL-Medical. Ich frage mich daher ob der FI
den Überprüfungsflug zur SEP-Klassenberechtigung durchführen darf?

Antwort von LBV-SH:
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Darf er nicht !!!!

Die in der Lizenz des Halters beschrieben Rechte ( hier FI ) sind nur auszuüben wenn die
Lizenz vollumfänglich gültig ist. Bei einem LAPL entfällt die Berechtigung des FI´s und
somit die Möglichkeit einen SEP (A) land zu verlängern.
-------------------------------------------------------------------------------------------------

28. April 2021: Von Tobias Schnell an Lutz Rabing

Das ist kein Widerspruch zu dem, was ich schrieb. Ich hatte den Fall beschrieben, wenn der Bewerber nur ein LAPL-Medical hat.

Wie bereits von Michael ausgeführt, benötigt ein FI immer mindestens einen PPL. Wenn er dessen Rechte nicht ausüben darf, darf er nicht als FI tätig sein, auch nicht für "LAPL-only".

28. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Lutz Rabing

Genau das hatte ich doch schon geschrieben.

Und Tobias hat nur beschrieben was ein FI darf (mit gültigem PPL-Medical), wenn er auf LAPL-Ausbildung (wg. fehlender CPL-Theorie) beschränkt ist.

28. April 2021: Von Juergen Baumgart an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

...auch so ein Sachverhalt unter dem Motto: Warum einfach wenn's auch kompliziert geht...

Mann, war Fliegen früher unkompliziert...


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