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27. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Lutz Rabing

Wer ein LAPL Medical hat darf auch nur die Rechte eines LAPL ausüben (FCL.040).

Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).

Da ein FI zwingend einen PPL oder CPL benötigt, kann er auch keine Auffrischungsschulung mehr durchführen (FCL.915.FI b). Er kann mit einem LAPL Medical also nicht mehr als FI tätig sein, auch nicht zur Ausbildung für den LAPL.

27. April 2021: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Da ein LAPL nur die fortlaufende Erfahrung für den Erhalt der SEP-Berechtigung kennt, gibt es keinen Datumseintrag für die Gültigkeit in der Lizenz, sogesehen gibt es somit keine Verlängerung (FCL.140.A).

Die Frage verstehe ich etwas anders: Ich denke, es ging dem Fragesteller um die Situation, dass jemand einen PPL + SEP-CR besitzt, aber nur ein LAPL-Medical und deshalb auch nur LAPL-Rechte ausübt.

Wenn es jetzt um die Verlängerung der Klassenberechtigung geht - ist dann dafür ein Klasse-2-Medical (beim Bewerber) erfoderlich? Meinem Verständnis nach "nein" - das kann auf dem LAPL-Medical passieren.

Man kann auch die Zusatzfrage stellen "Ist die Verlängerung der Klassenberechtigung überhaupt erforderlich"? Oder kann der PPL'ler auch mit einer abgelaufenen Klassenberechtigung LAPL-Rechte ausüben, so lange er die Recency-Requirements aus FCL.140.A LAPL(A) erfüllt? Trickreich, aber FCL.700 sagt:

Holders of a pilot licence shall act as pilots of an aircraft only if they have a valid and appropriate class or type rating, unless any of the following applies:
(1) if exercising the privileges of an LAPL [...]

Von daher würde ich sagen "ja, LAPL-Rechte gehen beim PPL auch mit abgelaufenem CR" - auch wenn ich vor ein paar Monaten weiter oben was anderes geschrieben hatte :-)


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