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20. Oktober 2019: Von Gerald Heinig an Vedat Özen

Hi Vedat,

zu Polen kann ich nur veraltete Informationen über Bartolini Air in Lodz geben. Als ich für mein IR da war, fand ich die Atmosphäre sehr gut und kollegial. Allerdings, wie gesagt, ist die Info alt (2013), Bartolini ist eher eine ATPL-Schmiede (obwohl man PPL auch machen kann) und die haben in letzter Zeit recht viel zu tun, sprich: es könnte etwas unpersönlicher geworden sein. Ansonsten, schau mal nach.

https://www.flyinpoland.com/flightschool/

Was ich Dir NICHT empfehlen würde, ist eine Flugschule in der Tschechei. Nicht etwa weil die schlecht wären - das sind sie auf keinen Fall, eher das Gegenteil (war bei Flying Academy in Brno und war recht zufrieden) - sondern weil die Tschechei den ZÜP-Schwachsinn von Deutschland übernommen hat. Die haben mittlerweile ihre eigene ZÜP, die Du mit ordentlich viel bürokratischem Aufwand (amtlich beglaubigte, amtlich übersetzte Dokumente aus Deutschland) regelmäßig (2 oder 3 Jahre, glaube ich) erneuern musst.

Wenn Du's vergisst gibt's übel hohe Strafen.

Also, Tschechei ist no-go.

20. Oktober 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Gerald Heinig

Was ist oder heißt ZÜP ?

20. Oktober 2019: Von Vedat Özen an Karel A.J. ADAMS

ZÜverlässigkeitsPrüfung dachte ich. ��

21. Oktober 2019: Von Aristidis Sissios an Vedat Özen

Was spricht dagegen wenn zu erst hier ZÜP machst und erst dann bei nicht bestehen im Ausland es zu machen. Immer hin das ist eine deutsche Angelegenheit, die Spanier oder Ungaren usw. wissen dann nichts. Dem Eingangspost nach lese auch eine "möglich bestehen".

Vielleicht die ausländische Angebote sehen günstiger aus, wenn man aber alles rechnet (Pendeln, Hotel usw.) und vor allem den Aufwand den man bringt, kommt im besten Fall aufs gleiche raus.

Das mit der ZÜP Freiheit im Ausland würde ich nicht als sicher halten (siehe Tschechien). Ob andere Länder das Tschechien-Beispiel auch folgen weiß keiner, auch hier im Forum nicht. Es wird gehofft das es nicht kommt. Möglich ist aber schon. Vor 10 Jahren würde keine glauben dass Tschechien ZÜP verlangen würde.

Und zum Schluss meine persönliche Einstellung: besser gleich am Anfang (wenn sein soll) abgebremst zu werden als erst den Schein machen und danach nicht fliegen zu dürfen.

21. Oktober 2019: Von Sven Walter an Aristidis Sissios

Was spricht dagegen wenn zu erst hier ZÜP machst und erst dann bei nicht bestehen im Ausland es zu machen. Immer hin das ist eine deutsche Angelegenheit, die Spanier oder Ungaren usw. wissen dann nichts. Dem Eingangspost nach lese auch eine "möglich bestehen".


Wenn er dann aber Fragen beantworten muss wie "wurde dies bereits einmal im Ausland versagt", muss er lügen. Warum nicht gleich der Überregulierung den Stinkefinger zeigen?

Vielleicht die ausländische Angebote sehen günstiger aus, wenn man aber alles rechnet (Pendeln, Hotel usw.) und vor allem den Aufwand den man bringt, kommt im besten Fall aufs gleiche raus.

Wenn er es kompakt macht, kann es trotzdem noch deutlich günstiger werden. Wieviele Polen kommen nach D zum Zahnarzt, wieviele umgekehrt? Gilt auch für Unterbringungskosten. Da muss man sich nüchtern und ehrlich machen, einmal kompakt dort in z.B. Polen mag viel günstiger sein als dauerndes Pendeln zum nächsten, eigenen Platz. Dazu lernst du mit Gleichgesinnten in stimulierender, ablenkungsfreier Lernatmosphäre. Ein günstiges Studierzimmer am Platz kostet deutlich weniger als ein Hotel (s. EDAY, 20 - 30 €/ Nacht, versuch das mal im Hotel zu bekommen...).

Das mit der ZÜP Freiheit im Ausland würde ich nicht als sicher halten (siehe Tschechien). Ob andere Länder das Tschechien-Beispiel auch folgen weiß keiner, auch hier im Forum nicht. Es wird gehofft das es nicht kommt. Möglich ist aber schon. Vor 10 Jahren würde keine glauben dass Tschechien ZÜP verlangen würde.

Stimmt, aber bis dahin wäre er 10 Jahre unauffällig geflogen und hat sich bezahlbar seinen Traum erfüllt.

Und zum Schluss meine persönliche Einstellung: besser gleich am Anfang (wenn sein soll) abgebremst zu werden als erst den Schein machen und danach nicht fliegen zu dürfen.

Da gebe ich dir beim Medical recht (ist aber eine persönliche Entscheidung), bei allen anderen Fragen nicht. Ohne ZÜP kann diese ihn gar nicht erst stoppen.

Wollen wir Trunkenbolde, Junkies und andere KBA-Delinquenten in unserem Luftraum? Nicht wirklich. Aber bei der bekannten, regelmäßigen Behördenwillkür spricht einiges für "Regulierungsarbitrage".

22. Oktober 2019: Von Vedat Özen an Sven Walter

Hallo noch Mal,

danke für die konstruktiven Vorschläge.

Es geht mir, wie schon erwähnt, nicht darum, eine Grundsatzdiskussion anzufechten...
Ich glaube, ich gebe Sven recht, dass ich mich besser fühle, auf keine Frage gelogen zu haben.

Auch die Kostenfrage ist relativ simpel erläutert denke ich:
Der Kompaktkurs irgendwo im Ausland (Spanien, USA, Polen) ist zwar günstiger, aber wenn ich alles zusammenrechne, vielleicht auch einen Tag für die Anreise und damit Zeit fürs Lernen im Flugzeug rechne, die Übernachtung, Mietwagen usw. dazukommen, wird es nicht günstiger, oder nicht gravierend günstiger.
Allerdings kommt sicherlich dazu, dass ich zu Hause zum Flugplatz nach irgendwo fahren muss, und glaube mir, im Ruhrgebiet können 50km auch lange werden, vielleicht noch das eine oder andere Wochenende familiäre Verpflichtungen dazukommen oder ich einfach nicht aus der Firma komme, weil immer irgendwas ansteht, wird sich das ziehen...

ZUP-Freiheit woanders heisst doch, dass ich aktuell, jetzt, ZUP-frei überall fliegen darf? Wenn in 10 Jahren beispielsweise in Spanien die ZUP eingeführt wird, ist bei mir doch alles verjährt... Wenn man von mir dann eine ZUP verlangt, kann ich die dann immernoch machen, oder es gibt nirgendswo mehr eine, oder oder....
Ich will kein Fass aufmachen, was LKW-Fahrer und andere Fußgänger betrifft.

Was das Medical angeht, will ich garnicht erst diskutieren; ganz klar, die ist Pflicht. Auch das Thema Trunkenheit und Drogenkonsum ist keiner Diskussion wert.

Jedenfalls, habe ich Kontakt in Spanien aufgenommen und werde sheen, wie das ganze weiter geht.

Aber vielleicht erlaubt Ihr mir noch ein Anliegen;
Meine Idee war es, die Anmeldung zu machen, dass über CAT anfangen zu lernen. Zwischendurch noch das Medical machen. Wenn ich irgendwann das Gefühl habe, jetzt verstehe ich ein wenig was von der Theorie, dann weitere Schritte, wie Theorieprüfung und Praxis anzugehen. Ist das der richtige Weg? Sollte ich ausser CAT noch andere Materialien nehmen? Oder sollte ich mir das Material von CAT besorgen und erst etwas Theorie lernen und dann den Weg über die Schule einschlagen? Die bei FIS nehmen ja auch CAT.

Danke

22. Oktober 2019: Von Helmut Franz an Vedat Özen

Die Theorie vorher abzuhaken kann nicht schaden. Ist sicherlich etwas langweilig aber erledigt ist erledigt. Was Du brauchst lernst Du dann beim Fliegen.

22. Oktober 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Vedat Özen

Welchen Fernlehrgang die Schule als Ersatz für Präsenzunterricht verwenden darf, hängt von der Schule bzw. deren Genehmigung ab. Du kannst das nicht frei wählen!

Unabhängig davon kannst du Dir natürlich die Unterlagen eines beliebigen Fernlehrgangs besorgen und dann damit lernen. Nur lassen sich das die Anbieter der Fernlehrgänge auch gut bezahlen. Du zahlst dann doppelt, nämlich den Lehrgang der Schule und den mit dem Du lernst.

Alternativ kannst Du auch erst eine komplette Theorieausbildung, auch an einer reinen Theorieschule wie z.B. Cranfield Aviation machen und dann mit der bestandenen Theorie-Prüfung zu einer anderen Schule gehen und dort die Praxis machen.

22. Oktober 2019: Von Vedat Özen an Mich.ael Brün.ing

Dann aber auf Englisch?

22. Oktober 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Gerald Heinig

****************************************

Vergebt mich das ich die (vielleicht blöde) Frage wiederhole: was ist ZÜP?

22. Oktober 2019: Von Gerald Heinig an Karel A.J. ADAMS

Vergebt mich das ich die (vielleicht blöde) Frage wiederhole: was ist ZÜP?

Sorry Karel, Vedat hat es schon weiter oben genannt, deswegen habe ich nicht auf Deinen Post geantwortet.

Die ZÜP ist die Züverlässigkeits Prüfung. Es werden diverse Informationen von verschiedenen Behörden eingesammelt, bzw. Du musst sie einsammeln, und von einer Staatlichen Stelle ausgewertet.

Anhand dieser Informationen wird irgendwie entschieden, ob Du "zuverlässig" genug bist, ein (klein)Flugzeug zu führen.

Welche Informationen ausgewertet werden ist unterschiedlich, es sind aber etliche Sachen dabei, die nichts mit der Luftfahrt zu tun haben. Die Auswahlkriterien sind zumindest nebulös, wenn nicht unbekannt und es scheint sehr von dem Behördenmitarbeiter abzuhängen, wie die Entscheidung fällt. Um fair zu sein, ist die Entscheidung für den Durchschnittsbürger so gut wie immer positiv.

Wenn man einmal die ZÜP nicht besteht (aus welchem Grund auch immer), ist es (mir zumindest) nicht klar, wie man sie wieder zurückerlangt. Wahrscheinlich durch klagen, was langwierig und teuer ist.

22. Oktober 2019: Von Stefan K. an Karel A.J. ADAMS

Wurde direkt nach deiner Frage beantwortet....

22. Oktober 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Vedat Özen

Es ist unerheblich in welcher Sprache Du die PPL-Theorieprüfung abgelegt und bestanden hast. Du kannst normalerweise in jedem Land wählen, ob Du die Prüfung in der Landessprache oder in Englisch machen willst. Die Theorieprüfung musst Du bei der Behörde ablegen, die für die Genehmigung des Lehrgangs Deiner Schule zuständig war bzw. ist.

22. Oktober 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Stefan K.

"ZÜverlässigkeitsPrüfung dachte ich" wurde geantwortet, ja; aber stimmt das wirklich? Da gehört doch kein Umlaut auf die U?

Und eben wenn das die Bedeutung ist, was ist dann der Inhalt? Was macht ZÜP so fürchtbar das Tschechien damit zum "no-go" wird?

22. Oktober 2019: Von Thomas R. an Karel A.J. ADAMS
22. Oktober 2019: Von Jürgen Grams an Thomas R.

Weiß irgendjemand welche Punkte mit der ZÜP überprüft werden?

Einträge im persönlichen Führungszeugnis?

Punkte in Flensburg?

Schufa?

...und sonst?

Welche Möglichkeit hat man, vorher zu checken, ob der mit 13 geknackte Kaugummiautomat gelöscht ist?

22. Oktober 2019: Von Aristidis Sissios an Gerald Heinig

Habe mein ZÜP Bescheid vor mir. Es heißt "ZuverlässigkeitsÜberPrüfung" nach Paragraph 7 Luftsicherheitsgesetzt (LuftSiG).

Nachtrag: und da steht jede Menge was geprüft wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

22. Oktober 2019: Von Gerald Heinig an Karel A.J. ADAMS

Und eben wenn das die Bedeutung ist, was ist dann der Inhalt? Was macht ZÜP so fürchtbar das Tschechien damit zum "no-go" wird?

Was der Inhalt ist? Keine Ahnung, und genau das ist ein Teil des problems. Was wird geprüft? Was sind die Kriterien? Wer prüft das? Wen fragen sie? Wie weit zurück gehen die Fragen? Wie werden eventuelle Fehler und verwechselungen gehandhabt? Hat man überhaupt eine Chance dagegen anzugehen?

Lauter Unsicherheit.

Ich habe hier in Deutschland vor 2 Jahren aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit einen Monat meinen Führerschein abgeben müssen. Ich wollte Sonntag Nachts um 23 Uhr in einer Menschen- und Fahrzeugleeren Industriezone noch schnell eine Ampel erreichen und habe mit meinem Sportwagen kurz aufs Gaspedal gedrückt. War *sofort* auf 92 Km/h. BLITZ! Und dann war's geschehen. Meine Deutsche ZÜP habe ich dennoch gekriegt.

Wie wär's in Tschechien gewesen, bzw. mit einer Tschechischen Lizenz? Hätten die das mitgekriegt? (Stichwort: Europa wächst zusammen...) Was wäre passiert?

Angenommen, die hätten mir meinen Pilotschein aberkannt. Was dann? Kommunikation mit Tschechischem Luftamt, wahrscheinlich auf Tschechisch. Mit einem Tschechischen Anwalt in Tschechien den Schein zurückkriegen. Das Ganze nach 2, 3 Jahren. Alle Scheine (IR, Klassenberechtigung, Medical) abgelaufen.

Ein MEGA-Scheißdreck.

Selbst wenn nichts passiert: wie schon erwähnt, *alle* Dokumente müssen amtlich übersetzt und beglaubigt werden. Ist teuer, nervig und bürokratisch.

Just say no.

22. Oktober 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Gerald Heinig

Danke Gerald, jetzt verstehe ich besser. Ich kann nur empfehlen, anderswo fliegen zu gehen - selber überwiege ich, UL zu fliegen unter FR-Lizenz statt BE. Aber ich verstehe das es in D nicht so leicht ist, Pilot und/oder Flugzeug anderswo einzuschreiben. Trotz Europäische "Einigung" die nur Geld kostet ohne irgendwas nützliches zu bringen.

22. Oktober 2019: Von Olaf Musch an Jürgen Grams

Weiß irgendjemand welche Punkte mit der ZÜP überprüft werden?

Einträge im persönlichen Führungszeugnis?

Punkte in Flensburg?

Schufa?

...und sonst?

Welche Möglichkeit hat man, vorher zu checken, ob der mit 13 geknackte Kaugummiautomat gelöscht ist?

Nach meinen Informationen kann (muss aber nicht) eine ganze Reihe an Behörden abgefragt werden:

- Kraftfahrtbundesamt (die berühmten Punkte, aber auch ein Verlauf, also, ob es z.B. In letzter Zeit mehr Punkte gab oder Punkte reduziert wurden)

- Alle Staatsanwaltschaften Deiner Wohnorte der letzten 10 Jahre, ob irgendwelche Ermittlungen gegen Dich vorliegen

- Natürlich alle gegen Dich ergangenen Urteile, so noch nicht rehabilitiert

- ggf. auch Bundesnachrichtendienst und/oder militärischer Abschirmdienst

Aber wenn Du mit 13 so dumm warst, Dich erwischen zu lassen, dann is eh blöd... ;-)

Scherz beiseite: So ein Ding dürfte "raus" sein, also irrelevant.

Disclaimer: Bin kein Anwalt, kann in Teilen falsch, aber auch unvollständig sein

Olaf

23. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin zwar wahrhaftig kein Freund der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) und der durch das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) gegebenen Einschränkungen für uns als Piloten, aber manch dubiose Einschätzung, was bei der ZÜP alles geprüft wird, lässt sich doch durch einen Blick in's Gesetz (bereits weiter oben verlinkt) feststellen:

Luftsicherheitsgesetz - § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

(Kürzungen und Markierungen zur besseren Übersicht durch mich)

(1a) Die Luftsicherheitsbehörde bewertet die Zuverlässigkeit des Betroffenen auf Grund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles. In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,

  1. ... Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, (...) wenn (...) fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
(...) Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, wenn (...) zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
(...) nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt (...)

Bei sonstigen Verurteilungen (...) kommen insbesondere in Betracht:

1.
laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren,
2.
Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt,
3.
Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben,
4.
Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen,
5.
Angabe von unterschiedlichen beziehungsweise falschen Identitäten bei behördlichen Vorgängen.
23. Oktober 2019: Von P. K. an Wolfgang Lamminger

Wobei "manch dubiose Einschätzung" meines Erachtes schon aus dem reichlich schwammigen Gesetzestext herrührt. Nur zwei Beispiele

§7 LuftSiG, (1a)

"... Als sonstige Erkenntnisse kommen insbesondere in Betracht ..."

"Insbesondere" ist eine nicht abschließende Aufzählung, es können also noch viele weitere nicht im Gesetztestext genannte Aspekte geprüft werden (unbestimmter Rechtsbegriff). Was wird denn "im nicht besonderen" noch zusätzlich geprüft?

"Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt, ..."

Gibt es eine gesetzliche Definition, ab wann eine Person "durch Dritte erpressbar" ist? Bin ich erpressbar, wenn ich Schuldner bin, z.B. Geldschulden habe? Wenn ja, ab welchem Betrag? 1000,-€? 999,-€ dann aber noch nicht? Alles eine Ermessenssache, die durch wen bewertet wird?

23. Oktober 2019: Von Willi Fundermann an P. K.

Was wird denn "im nicht besonderen" noch zusätzlich geprüft?

Im § 4 der "Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)" ist abschließend aufgeführt, welcher Quellen sich die "Luftsicherheitsbehörde" bedienen darf.

Alles eine Ermessenssache, die durch wen bewertet wird?

Durch die "Luftsicherheitsbehörde" des jeweiligen Bundeslandes, für Hessen z.B. das PP Frankfurt.

Und in § 6 LuftSiZÜV heißt es (u.a.): "Bei Verneinung der Zuverlässigkeit sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür durch einen schriftlichen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid mitzuteilen." D.h., diese Entscheidung ist natürlich auch verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Gegen einen positiven Bescheid dürfte ein Rechtsmittel aber aussichtlos sein.

23. Oktober 2019: Von Wolff E. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Und was ist mit "eingestellten Verfahren"? Ein Verfahren kann auch wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden. Und sowas heißt im Umkehrschluss nicht, dass derjeniger was falsch gemacht hat, es kann alles bedeuten, von "nicht belegbar" bis "war wohl nix, da nicht haltbar" oder "geringfügig. Das ist schon Tür und Tor für Willkür offen.

23. Oktober 2019: Von Lutz D. an Wolff E.

...wobei mir keine Willkürfälle bekannt sind.


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