Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. Oktober 2019: Von Willi Fundermann an P. K.

Was wird denn "im nicht besonderen" noch zusätzlich geprüft?

Im § 4 der "Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)" ist abschließend aufgeführt, welcher Quellen sich die "Luftsicherheitsbehörde" bedienen darf.

Alles eine Ermessenssache, die durch wen bewertet wird?

Durch die "Luftsicherheitsbehörde" des jeweiligen Bundeslandes, für Hessen z.B. das PP Frankfurt.

Und in § 6 LuftSiZÜV heißt es (u.a.): "Bei Verneinung der Zuverlässigkeit sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür durch einen schriftlichen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid mitzuteilen." D.h., diese Entscheidung ist natürlich auch verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Gegen einen positiven Bescheid dürfte ein Rechtsmittel aber aussichtlos sein.

23. Oktober 2019: Von Wolff E. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Und was ist mit "eingestellten Verfahren"? Ein Verfahren kann auch wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden. Und sowas heißt im Umkehrschluss nicht, dass derjeniger was falsch gemacht hat, es kann alles bedeuten, von "nicht belegbar" bis "war wohl nix, da nicht haltbar" oder "geringfügig. Das ist schon Tür und Tor für Willkür offen.

23. Oktober 2019: Von Lutz D. an Wolff E.

...wobei mir keine Willkürfälle bekannt sind.

23. Oktober 2019: Von Wolff E. an Lutz D.

Lutz, das ganze ist hier sowieso sehr theoretisch. Mir sind nur ganz wenige Fälle bekannt, wo es überhaupt zu einer Ablehnung kam. Da war doch mal ein Artikel im PuF von einem Losten oder FIS-Mitarbeiter. Und ich und andere behaupten, ob die ZÜP das fliegen überhaupt sicherer macht.

23. Oktober 2019: Von Willi Fundermann an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das ist schon Tür und Tor für Willkür offen.

Ich möchte ja nicht den Ruf bekommen, die - aus meiner Sicht überwiegend nutzlose - ZÜP verteidigen zu wollen. Man darf aber auch nicht ganz vergessen, dass Piloten beileibe nicht die einzigen sind, die der ZÜP unterliegen und vermutlich nicht mal die größte Gruppe dabei sind.

Aber dass hier "Tür und Tor für Willkür" offen wären, würde nur stimmen können, wenn man auch den Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, unterstellt, willkürlich zu urteilen. Das scheint mir derzeit eher fernliegend.

23. Oktober 2019: Von Wolff E. an Willi Fundermann

Willi, es gab mal einen Fall, da hatte jemand mehrere Jahre in Dubai (irgendwo da) gelebt und kam dann zurück nach Deutschland und wollte die ZUEP. Er sollte die Wohnorte der letzten 10 Jahre auflisten, was er auch tat. Nun wollte das Amt ein Führungszeugnis aus Dubai mit der Bestätigung, dass er in Dubai nicht straffaellig geworden ist und das ganze übersetzt ins deutsche von einem offiziellen übersetzer. Dumm nur, das es sowas wie ein Führungszeugnis in Dubai in der Form nicht gibt. Ich finde, etwas "zu dick" aufgeblasen und lag in dem ermessen des Beamten vom Luftamt. Und das alles wegen einem PPL.....

23. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Ich möchte ja nicht den Ruf bekommen, die - aus meiner Sicht überwiegend nutzlose - ZÜP verteidigen zu wollen.

das möchte ich an dieser Stelle vorsorglich auch für mich anmelden ;-)

Man darf aber auch nicht ganz vergessen, dass Piloten beileibe nicht die einzigen sind, die der ZÜP unterliegen und vermutlich nicht mal die größte Gruppe dabei sind.

Ich musste vor geraumer Zeit zur Erlangung eines Vorfeldausweises für einen großen Verkehrsflughafen einen entsprechenden Kurs absolvieren. Ein großer Teil der dort anwesenden Bewerber, die auch alle eine ZÜP vorlegen mussten, allerdings nicht als Piloten, sondern als Personal des Flughafens oder Dritter (Vorfeldmitarbieter, Loader etc.), machte schon mal einen "anderen" äußeren Eindruck, als dies von Besatzungsmitgliedern zu erwarten wäre.

Aufgrund der Tatsache, dass vermutlich tatsächlich mehr "sonstiges" Personal eine Vorfeldberechtigung besitzt, als Piloten, darf man davon ausgehen, dass wir bei der ZÜP tatsächlich eine Minderheit sind und die unterstellte Willkür eher selten vorliegt. Vielmehr habe ich durch diese Beobachtung den Eindruck, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für die zuständigen Behörden eher Massengeschäft sind.


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang