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18. Oktober 2019: Von Ernst-Peter Nawothnig an  Bewertung: +1.00 [1]

Noch ein Beispiel: Mein Motorsegler RF5b, Musterzulassung vom 10.5.1972, ist 1975 gebaut und hat 1996 ein Lärmzeugnis nach Kap.6 vom LBA ausgestellt gekriegt. Die bescheuerte Übersetzung ..." darf nicht ausgestellt werden" muss also später aufgekommen sein. Wann und wo vermessen wurde, geht aus dem Zeugnis nicht hervor, die Lärmwerte und die Motor/Propeller-Kombination decken sich aber mit der bekannten LBA-Liste.


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