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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. September 2019: Von Achim H. an Jürgen Grams Bewertung: +1.00 [1]

Das Jeppesen EU FCL 050, 28x17cm, ca 400g. Früher hatte ich so ein kleines aber jetzt habe ich mehr Berechtigungen etc. und muss detaillierter erfassen.

Ich fliege verschiedene Flugzeuge an verschiedenen Orten, manchmal kurzfristig, ich komme von zu Hause, vom Büro, von einer Reise etc. Letztlich bin ich beim Verlassen des Hauses stets so ausgestattet, dass ich legal ein Flugzeug führen darf. Das Flugbuch hat da definitiv keinen Platz.

Man muss doch nur einen BFU-Bericht lesen um zu verstehen, warum das Flugbuch nicht ins Flugzeug gehört! Das ist widersinnig und nicht rechtskonform.

30. September 2019: Von Kilo Papa an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Ich führe meins in Europa nie mit. Weder privat noch gewerblich. Ich bin auch bei Kontrollen im Airlinebereich NIE nach dem Flugbuch gefragt worden. Ist auch eher dämlich, da häufig der Flugbetrieb sicherstellen muss, dass die Kutscher legal unterwegs sind. Hätte einer was sehen wollen, so hätte ich im Flugbetrieb angerufen und die hätten einen Auszug gefaxt. Und dann geht den Kontrolleur ohnehin nur an, was ich beruflich so fliege und nicht, was ich privat mache, ich logge in zwei Büchern. Dort wo ich derzeit beruflich fliege muss das Flugbuch IMMER mitgeführt werden während des Dienstes, dementsprechend sieht es auch schon aus. Sehen wollte es aber noch niemand...

Kontrolliert worden bin ich auch privat schon häufiger, es genügte immer die Vorlage ohne ungebührliche Verzögerung, sprich zu einem mit dem Kontrolleur vereinbarten Termin per Mail, gleicher Abend, nächster Tag bis 12, whatever.

30. September 2019: Von Erik N. an Achim H.

Meines Erachtens ist schon durch die Formulierung "ohne ungebührliche Verzögerung" völlig klar ausgedrückt, dass es nicht mitgeführt werden muss.

Sonst würde da "mitführen" stehen, so wie zB. bei der Lizenz usw.

30. September 2019: Von Achim H. an Erik N.

Der Checker sagte mir, er würde meinen Weiterflug unterbinden bis ich es vorlegt hätte, somit wäre es nicht in meinem Interesse, es nicht mitzuführen. Genau das will ich klären, denn ich habe es auch nicht dabei, wenn ich 10 Tage unterwegs bin mit dem Flugzeug.

30. September 2019: Von Alexander Callidus an Erik N.

"ohne ungebührliche Verzögerung" heißt doch, so schnell es Dir möglich ist, ohne Dein eigentliches Vorhaben zu unterbechen. Also, sobald Du wieder zuhause bist.
Ich hätte keine Hemmungen, nach 10 Tagen Fliegerurlaub Handyfotos des Flugbuchs "zum Schloß" zu schicken oder auf der Polizeiwache das Original vorzulegen. Mit Sicherheit kennen die Juristen dazu aus anderen Feldern Urteile, die "ohne ungebührliche" definieren.

30. September 2019: Von Thomas R. an Alexander Callidus

"ohne ungebührliche Verzögerung" heißt doch, so schnell es Dir möglich ist, ohne Dein eigentliches Vorhaben zu unterbechen. Also, sobald Du wieder zuhause bist.
Ich hätte keine Hemmungen, nach 10 Tagen Fliegerurlaub Handyfotos des Flugbuchs "zum Schloß" zu schicken oder auf der Polizeiwache das Original vorzulegen. Mit Sicherheit kennen die Juristen dazu aus anderen Feldern Urteile, die "ohne ungebührliche" definieren.

Ja, das wäre mal interessant. "Unverzüglich" bedeutet nach der gängigen Interpretation für juristische Vorgänge auch oft "innerhalb von zwei Wochen", nicht "sofort".

30. September 2019: Von Chris _____ an Achim H.

"Der Checker sagte mir, er würde meinen Weiterflug unterbinden bis ich es vorlegt hätte,"

Hat er dazu die Berechtigung? Also Polizeigewalt? Und wie würde er das praktisch anfangen.

Ich rieche übergriffiges Verhalten...

1. Oktober 2019: Von Helmut Franz an Achim H.

Sehe ich genauso und macht auch Sinn. 100% Zustimmung!


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