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30. September 2019: Von Erik N. an Achim H.

Meines Erachtens ist schon durch die Formulierung "ohne ungebührliche Verzögerung" völlig klar ausgedrückt, dass es nicht mitgeführt werden muss.

Sonst würde da "mitführen" stehen, so wie zB. bei der Lizenz usw.

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30. September 2019: Von Achim H. an Erik N.

Der Checker sagte mir, er würde meinen Weiterflug unterbinden bis ich es vorlegt hätte, somit wäre es nicht in meinem Interesse, es nicht mitzuführen. Genau das will ich klären, denn ich habe es auch nicht dabei, wenn ich 10 Tage unterwegs bin mit dem Flugzeug.

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30. September 2019: Von Alexander Callidus an Erik N.

"ohne ungebührliche Verzögerung" heißt doch, so schnell es Dir möglich ist, ohne Dein eigentliches Vorhaben zu unterbechen. Also, sobald Du wieder zuhause bist.
Ich hätte keine Hemmungen, nach 10 Tagen Fliegerurlaub Handyfotos des Flugbuchs "zum Schloß" zu schicken oder auf der Polizeiwache das Original vorzulegen. Mit Sicherheit kennen die Juristen dazu aus anderen Feldern Urteile, die "ohne ungebührliche" definieren.

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30. September 2019: Von Thomas R. an Alexander Callidus

"ohne ungebührliche Verzögerung" heißt doch, so schnell es Dir möglich ist, ohne Dein eigentliches Vorhaben zu unterbechen. Also, sobald Du wieder zuhause bist.
Ich hätte keine Hemmungen, nach 10 Tagen Fliegerurlaub Handyfotos des Flugbuchs "zum Schloß" zu schicken oder auf der Polizeiwache das Original vorzulegen. Mit Sicherheit kennen die Juristen dazu aus anderen Feldern Urteile, die "ohne ungebührliche" definieren.

Ja, das wäre mal interessant. "Unverzüglich" bedeutet nach der gängigen Interpretation für juristische Vorgänge auch oft "innerhalb von zwei Wochen", nicht "sofort".

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30. September 2019: Von Chris _____ an Achim H.

"Der Checker sagte mir, er würde meinen Weiterflug unterbinden bis ich es vorlegt hätte,"

Hat er dazu die Berechtigung? Also Polizeigewalt? Und wie würde er das praktisch anfangen.

Ich rieche übergriffiges Verhalten...

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