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30. März 2019: Von Wolfgang Lamminger an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

1) Höhenmessereinstellung

Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln

(Grundlage NfL I-190/01)

1. Bei Flügen nach Sichtflugregeln bis zu einer Höhe von 5000 ft MSL oder bis zu einer Höhe von 2000 ft GND, sofern diese Flughöhe 5000 ft MSL überschreitet, ist der Höhenmesser auf den Luftdruck, bezogen auf Meereshöhe (QNH-Wert), des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.

2. Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb dieser Höhen ist der Höhenmesser auf 1013,2 Hectopascal einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).

2) Halbkreisflughöhen für VFR

  • SERA.5005 g

Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 *) festgelegt ist.

*) die Tabelle beginnt für VFR mit 3.500 ft / FL 035

Fazit:

Halbkreisflughöhen und Höhenmessereinstellung haben nichts miteinander zu tun! Halbkreisflughöhen beginnen bei 3.500 ft MSL (sofern 3.000 ft über GND), ab 5.000 ft (und > 2.000 ft GND) sind Halbkreisflughöhen dann Halbkreisflugflächen (FL055, FL065, etc.)

Die Rückseite der aktuellen ICAO-Karte wurde hier offenbar redaktionell nicht hinreichend überarbeitet bzw. korrekturgelesen. Die Darstellung der VFR-Halbkreisflughöhen ("VFR semi circular cruising levels") ist zumindest irreführend, sowohl in der Darstellung als auch der deutsch/englischen Überschrift. Die Darstellung des VFR-Höhenmessereinstellung entspricht der gültigen Festlegung (siehe oben).

Wie im anderen Thread zum Thema bereits erwähnt wärde da vielleicht ein Hinweis an den Herausgeber (nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert!) hilfreich...

30. März 2019: Von Chris B. K. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 *) festgelegt ist.

Moin,

darf ich die SERA 5005.g auch so lesen? Die DFS ist die zuständige Behörde und sie legt fest, daß die Halbkreisflugregeln erst oberhalb der Transition beginnen. Damit bestimmt sie etwas anderes und sticht damit die SERA-Regelung aus, da die SERA ja selber die Einschränkung macht, daß die Halbkreisflughöhen nur so lange gelten, wie die zuständige Behörde nichts Anderes bestimmt.

Eigenbeschreibung der DFS: "Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz im hessischen Langen ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig."

Quelle: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/%C3%9Cber%20uns/

Von der Risikoabschätzung reden wir mal lieber gleich gar nicht. Meiner Meinung nach führt das Fliegen auf festgelegten Höhen mit sehr genau arbeitenden Höhenmessern nämlich zu einem erhöhten Kollisionsrisiko, wenn man die Halbkreisflugregeln als Blümchenpflücker befolgt, weil sich der Verkehr auf diesen Ebenen dann knubbelt. Fliegt ein Pilot auf 3100ft und der andere auf 3200ft, werden sie zwar einen Schock bekommen, wenn sie sich begegnen ohne sich vorher gesehen zu haben, aber sie werden nicht kollidieren. Werden alle auf die gleiche Höhe gezwungen, knallt es.

Aus eigener Erfahrung kann ich jedenfalls sagen, daß ich sehr viel seltener anderen Flugzeugen ausweichen muß, seitdem ich als Blümchenpflücker nicht mehr auf 2000ft, 2500ft, ... unterwegs bin sondern auf "krummen Höhen", also z.B. 2800ft.

30. März 2019: Von Tim Walter an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Naja wenn du das so lesen möchtest.

Du sagst selber, dass die DFS die Transition altitude festlegt.

Aber warum machen sie sich dann die Mühe, auf Ihren DFS VFR ICAo-Karten, das FL45 hinten zu drucken (unter VFR Halbkreisflughöhen)?

30. März 2019: Von Chris B. K. an Tim Walter Bewertung: +1.00 [1]

Aber warum machen sie sich dann die Mühe, auf Ihren DFS VFR ICAo-Karten, das FL45 hinten zu drucken (unter VFR Halbkreisflughöhen)?

Moin Tim,
der FL45 ist ein Unicum, das unter bestimmten Wetterbedingungen (Tiefdruckgebiet) zum Tragen kommt.

Du startest und gehst in den Steigflug. Auf der Transition Altitude (nicht Transition Level) von 5000ft stellst Du deinen Höhenmesser auf Standardatmosphäre um und bist so im Tiefdruckgebiet auf FL42. Jetzt steigst Du weiter und kannst den FL45 erreichen.

Im Sinkflug kannst Du den FL45 nie erreichen, weil du ja auf dem Transition Leven von FL50 ja bereits den Höhenmesser wieder auf das QNH einstellst. Daher bezeichne ich FL45 immer als Unicum.

Aus dem gleichen Grund gibt es ja auch den Transition Layer. Das ist das Höhenband zwischen Transition Altitude und Transistion Level. Dieses Höhenband (Layer), das je nach Wetterlage unterschiedlich dick sein kann, ist ein Sicherheitsabstand, aus dem wohl jeder IFR-Verkehr herausgehalten wird, weil es eben passieren kann, daß jemand von unten noch mit Flughöhe von unter 5000ft (Höhenmesser auf QNH eingestellt) dort vfr unterwegs sein kann, ohne das er vorher durch die Transition gegangen ist. Also im Hochdruckgebiet ist der VFRler auf 4800ft auf der gleichen Höhe unterwegs wie der IFRler auf FL60. Daher kann es je nach Wetterlage passieren, daß der unterste nutzbare IFR-Flight Level erst bei FL 60 oder gar FL70 liegt und nicht bei FL 50, nämlich in einem dicken Hochdruckgebiet. Bin selber aber kein IFRler.

Bsp.: Schönes Wetter, Hochdruckgebiet, VFR-Verkehr auf 4800ft. Steigt der jetzt weiter und geht bei 5000ft durch die Transition, ist er auf einmal beim Drehen am Druck des Höhenmessers schlagartig auf FL56, ohne in der Sekunde wirklich gestiegen zu sein.

Hier mal eine detailiertere Beschreibung: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergangsh%C3%B6he

30. März 2019: Von Werner Kraus an Chris B. K. Bewertung: +6.00 [6]

Jetzt musst du uns nur noch erklären wie man in einem Hochdruckgebiet plötzlich eine höhere Anzeige auf dem Höhenmesser hat wenn man einen niedrigeren Druck einstellt.

30. März 2019: Von Willi Fundermann an Chris B. K. Bewertung: +4.00 [4]

"Daher kann es je nach Wetterlage passieren, daß der unterste nutzbare IFR-Flight Level erst bei FL 60 oder gar FL70 liegt und nicht bei FL 50, nämlich in einem dicken Hochdruckgebiet. Bin selber aber kein IFRler."

Mit Verlaub: Unfug. Der niedrigste nutzbare IFR-Level wird dann hochgesetzt, wenn der Luftdruck unter Standard fällt, nicht wenn er über Standard steigt.

30. März 2019: Von Chris B. K. an Werner Kraus Bewertung: +1.00 [1]

Machen wir doch mal die Beispielrechnung auf für eine Flughöhe von 1500m (ca. 5000ft, Transition Altitude. In der Höhe beträgt der Luftdruck 82,5% des Luftdrucks auf NN (= Meeresspiegel).

  • Sind wir jetzt in einem Hochdruckgebiet mit QNH = 1030 hPa, haben wir in 1500m einen Luftdruck von 850hPa.
  • Bei Standardatmosphäre wäre der Luftdruck auf 1500m Höhe nur 835hPa.

Starte ich jetzt mit QNH = 1030hPa, steige auf 1500m und stelle dort dann den Höhenmesser auf Standardatmosphäre um, habe ich eine Differenz von 15 hPa. ...

Ihr habt mich überzeugt... also alles genau andersrum. Im Hochdruckgebiet kann man auf FL45 fliegen, im Tiefdruckgebiet geht es gar nicht, weil man für den FL ja schon durch die Transition durch sein muß, also oberhalb von 5000ft. Ansonsten würde die Flughöhe ja mit 4500ft angegeben. 4500ft und FL45 sind zwei Paar Schuhe.

31. März 2019: Von Reinhard Haselwanter an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Hmmmm.... und ich flieg schon seit 20 Jahren mit "vom Hoch ins Tief gehts schief".... Aber bei uns sind halt im Winter die Berge wirklich auch höher :-) !!!

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Reinhard Haselwanter

Kein Widerspruch zu dem, was Willi schreibt.

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Bleibt noch die Frage, ob man im Höhenband zwischen 3.000 und 5.000ft jetzt nach Halbkreisflugregeln fliegen muß oder nicht?

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +3.00 [3]

Da nirgendwo eine Abweichung von SERA.5005 publiziert ist (nein, die Rückseite einer von einem Flugsicherungsunternehmen publizierten Karte ist keine amtliche Veröffentlichung): Eindeutig ja!

Wurde ja auch schon mehrfach geschrieben...

31. März 2019: Von Reinhard Haselwanter an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

War auch nicht so gemeint - das "aber" hätte ich nicht verwenden sollen. Was ich zum Ausdruck bringen möchte: man sollte das sich wirklich mal - im wahrsten Sinne des Wortes - selbst aufgezeichnet haben; dann vergisst man das ein leben lang nicht, da es einfach logisch ist, wo die verschiedenen Druckfächen liegen - und alles, was man sich selbst logisch herleiten kann, muss man nicht auswendig lernen, sondern kann es bei Bedarf jederzeit wieder herleiten. Im Flugzeug (speziell über schwierigem Terrain, bei Nacht, in IMC, icing conditions und mod turb) sollte man aber keine Kapazitäten zur Herleitung vergeuden. Da sind dann die kleinen Merksätze gut, wenn man sie parat hat; und wenn man sichdas am Boden (vorher !) einamal zusammengedacht hat, hat man auch das nötige Vertrauen, um es erst später wieder einamal sich selbst vor Augen zu führen... Ich bin halt der Meinung, dass wir halt immer noch recht kleine Rechner im Kopf verbaut haben, die vor allem ganz schlecht darin sind, mehrere Dinge gleichzeitig zu bearbeiten (Frauen - und nur die - mögen mir bei Bedarf widersprechen *duckundweg* ;-))).

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Was wäre denn eine amtliche Veröffentlichung, die dem genügen würde?

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Chris B. K.

Die AIP.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Was wäre denn eine amtliche Veröffentlichung, die dem genügen würde?

Eine in der LuftVO festgelegte und/oder in der AIP veröffentlichte Regelung, die eine größere Höhe als die 3000 ft definiert.

LuftVO §35(4):

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen.

31. März 2019: Von Chris B. K. an Mich.ael Brün.ing

Ok,

dann guck dir mal in der AIP die ENR 1-15 an.

Dort steht:

"Bei VFR-Flügen nach Standard-Höhenmessereinstellung [Anmerkung von mir: 1013,25 hPa] sind folgende Halbkreisflughöhen einzuhalten:

Mißweisender Kurs über Grund

  • 180°-359°: FL 85, FL 65, FL 45
  • 000°-179°: FL 95, FL 75, FL 55"

Reicht das jetzt? Da steht nichts von 3500ft und 4500ft, damit gibt es da in D keine Halbkreisflughöhen so weit unten, auch wenn Euch das jetzt stören mag.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

dann guck dir mal in der AIP die ENR 1-15 an

Könntest Du mal bitte einen Link posten? Meine AIP ENR hat keinen Teil 1.15.

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Ich habe die hier nur in Papierform vor mir. :-(

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +4.00 [4]

... und Du bist sicher, dass die aktuell ist?

Verzeichnis der gültigen Seiten aus AIP GEN 0.4 vom 28.03.2019:



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GEN_04JPG.JPG

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Reinhard Haselwanter

War auch nicht so gemeint

Dann hatte ich es falsch verstanden - ansonsten volle Zustimmung!

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar.

Aber nachdem Du mir die Übersicht geschickt hast, wühle ich gerade im Netz.

Ergebnis bisher:

AIP ENR 1.1 Abschnitt 9, §35, Absatz 4:

"(4) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen."

Wühle ich jetzt beim Bundesaufsichtsamt, finde ich: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a53f4f1cae3f734c69669e9e1627891e&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=d73ee1dceab8c94f&fts_search_list.destHistoryId=17537

Darin steht, daß die kleinste Reiseflughöhe für IFR-Verkehr bei FL60 liegt.

Erläuterungen 1 besagt:

"Die in Tabellenspalte 5 verwendeten Bezeichnungen und Pfeilsymbole werden wie folgt definiert:

  1. Die Bezeichnung „ungerade“ umfasst folgende Flugflächen: FL 070, FL 090, FL 110, FL 130, FL 150, FL 170, FL 190, FL 210, FL 230, FL 250, FL 270, FL 290, FL 310, FL 330, FL 350, FL 370, FL 390, FL 410, FL 450, FL 490, FL 530, FL 570, FL 610 und FL 650.
  2. Die Bezeichnung „gerade“ umfasst die folgenden Flugflächen: FL 060, FL 080, FL 100, FL 120, FL 140, FL 160, FL 180, FL 200, FL 220, FL 240, FL 260, FL 280, FL 300, FL 320, FL 340, FL 360, FL 380, FL 400, FL 430, FL 470, FL 510, FL 550, FL 590 und FL 630."

Für VFR muß ich noch weiter suchen. Nur von der Logik her macht damit eine VFR-Halbkreisflughöhe von unter FL55 keinen Sinn, weil die VFR-Flughöhen ja immer im Abstand von 500ft zu den IFR-Flughöhen gestaffelt sind.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +3.00 [3]

Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar

Schlechte Ausrede, zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist.

Bei Luftfahrt-Publikationen ist das (Aktualität) so ziemlich das wichtigste. Flugvorbereitung mit etwas, das "gerade greifbar" ist, geht früher oder später in die Hose.

Für VFR muß ich noch weiter suchen

Ich glaube, die Mühe kannst Du Dir sparen... :-)

31. März 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris B. K. Bewertung: +3.00 [3]

Da steht nichts von 3500ft weil da auch "bei Flügen nach Standardeinstellung" steht und nicht "nach QNH"..

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist

Wo? Ausländische AIPs bekomme ich frei, nicht aber die deutsche.

Du wirst wahrscheinlich fragen: "Warum macht der sich überhaupt die Mühe und akzeptiert es nicht einfach?"

Nun, ich empfinde die Halbkreisflughöhen im VFR-Flug "querfeldein", also ohne sich an Luftstraßen zu halten, als extrem gefährlich. Klar vermeidet man damit, daß sich Flugzeuge frontal begegnen. Aber "fast frontal" begegnen können sie sich immer noch. Der ein fliegt Kurs 010° und der andere 170°. Der Unterschied zu frontal ist da vernachlässigbar klein, was die Reaktionszeit angeht. Aber dafür zwingt man beide auf eine Flughöhe, auf der es dann erst recht knallt. :-(

31. März 2019: Von Wolfgang Lamminger an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

gut, dass Du die Regeln besser beurteilen kannst, als diejenigen, die solche Regeln erstellt haben...

Nach Deiner These sind ja dann Halbkreisflugflächen (also die mit Stanardhöhenmessereinstellung) genau so „gefährlich“...


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